Hallo,
ein geplagter Bauherr sucht dringend Rat.
Wir planen die Neudeckung unseres Daches, weiterhin den Einbau einer Gaube (Hechtgaube 3,50m x 2,00 m) der Architekt (beauftragt durch das Bauunternehmen) machte die Zeichnung und reichte die nötigen Unterlagen beim Bauamt ein. Dieses schrieb mir heute einen Brief zurück.Ich habe ihn online gestellt.
Seite 1:
http://www.balsi.de/turmuhr0019.jpg
Seite 2:
http://www.balsi.de/turmuhr0020.jpg.
Was hat das nun zu bedeuten??? Der Bau steht kurz vor dem Fall. Kommen weitere Kosten hinzu???
Bin etwas verzweifelt, denn am Montag sollten die Arbeiten beginnen.
MfG
Robert
PS. Sorry fürs Doppelposting unter Behörden…
[MOD] Crossposting: Ämter & Behörden! (o. T.)
.
Ich sagte: o. T.! *ggg*
Sei gegrüßt!
Das hat nichts anderes zu bedeuten, als dass du eine statische Berechnung der neuen Dachkonstruktion eingereicht hast, die noch nicht geprüft war - was Vorschrift ist, üblicherweise kümmert sich der berechnende Statiker selbst darum - und deshalb vom Amt geprüft wird, bzw. eben von einem vom Amt bestallten Prüfingenieur.
Und der will dafür Geld haben, was logisch ist.
Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der (Roh-)Bausumme, die du im Bauantrag angegeben hast. Das ist übrigens bei der Baugenehmigung genauso, auch die kostet, wenn sie erteilt wird, eine Summe X.
Diese Summe ist in der im Brief genannten Gebührenordnung definiert, als ein gewisser Prozentsatz von der angegebenen Rohbausumme (in deinem Fall eben zuzüglich des Umbauzuschlages). Wie hoch der Prozentsatz allerdings ist, kann ich dir leider nicht genau sagen, ich denke aber, bei 30 TDM Bausumme (Rohbau) wird die Gebühr im Bereich unter 600 DM bleiben.
Anfangen zu bauen darfst du (rein rechtlich) allerdings erst, wenn die Baugenehmigung - die die Prüfung der Statik einschließt - da ist!
Viel Erfolg und liebe Grüße
Stefan