Hallo.
Ich versuche jetzt mal den Sachverhalt so zusammenzufassen, wie ich es verstanden habe. Sollte ich mich irgendwo irren, korrigier mich.
Du arbeitest in Niederlassung Firma A, eine „Unterfirma“ von Oberfirma B. Für die Firma A bist Du erneut heißer Kandidat für einen Leiterposten. Dies ist schon fast beschlossene Sache, da Du dich mit der Führungsebene von Firma B einig bist. Jetzt kommt dein Vorgesetzter der Firma A daher und versucht, Dir so lange einen reinzuwürgen, bis er Dich entlassen kann (und diese Befugnis scheint er zu haben).
Man müßte die Abmahnung im Wortlaut kennen, um etwas sicher dazu sagen zu können. So, wie Du sie schilderst, scheint es sich aber nicht um eine Abmahnung zu handeln, die gerichtlich Bestand haben dürfte. Zumindest nicht, wenn sie so dilletantisch unkonkret gehalten ist, wie es den Anschein hat. Dein Problem wäre dann also nicht die Abmahnung sondern der Vorgesetzte. Trotzdem könnte diese Abmahnung auch in einen Vorteil umgewandelt werden. Ich vermute mal, Du bist nicht diesbezüglich angehört worden? Das ist aber die Pflicht des AG (oder des in seinen Namen handelnden). Ich setze jetzt auch einmal voraus, daß es bei euch einen BR gibt. Demnach gibt es (so auf die Schnelle aus meiner Sicht) zwei Möglichkeiten:
1.) Du bestehst Deinem Vorgesetzten gegenüber auf eine Anhörung und nimmst ein BR-Mitglied als „Beistand“ (eigentlich als Zeugen, aber das muß ja keiner wissen…:o)) mit. Im Rahmen dieses Gespräches widerlegst Du die Vorwürfe gaaaaaaanz sachlich und läßt Dich auf keinen Fall aus der Reserve locken. Wenn Du argumentativ so fit bist, wie es Dein Schreibstil erhoffen läßt (:o)), gelingt es Dir vielleicht auch, daß der Vorgesetzte sich nicht nur in Widersprüche verwickelt sondern auch die Contenance verliert. Dann genau ist es Zeit, seine Überlegenheit auszuspielen und das Gespräch unter dem Hinweis auf die nicht adäquate Art der Gesprächsführung „zum Wohle aller“ abzubrechen. Vorher überreichst Du dem Vorgesetzten aber noch für die Personalakte eine Gegendarstellung, welche natürlich in keinster Weise andeutet, daß die Abmahnung inhaltliche Mängel aufweisen dürfte.
Danach machst Du zweitens:
2.) Du vereinbarst einen Termin mit der Person, die deinem Vorgesetzten gegenüber weisungsbefugt ist - am besten die Stelle, die über Deine anstehende Beförderung entschieden hat. Dort läufst Du mit Deinem „Beistand“ auf, der jetzt plötzlich einen wunderbaren Zeugen abgibt. Dann diskutierst Du nicht nur die Abmahnung aus der Welt sondern hinterfragst auch (falls er Dir den Gefallen getan hat) die Art des Umgangs Deines Vorgesetzten. Danach schlägst Du ganz unschuldig die Brücke zu den anstehenden betrieblichen Veränderungen und „hoffst inständig“, daß das Verhalten des Vorgesetzten nicht etwa damit zusammenhängt (komisch, wie Du da gerade jetzt erst drauf kommst…? :o)). Ich weiß, es ist eine rauhe Welt da draußen, aber eins muß klar sein. In diesem Gespräch mußt Du zwar sachlich und ruhig bleiben, aber nichts desto trotz Deinen Vorgesetzten abschießen!
Gegebenenfalls kannst Du auch Schritt eins weglassen und direkt höhere Entscheidungsebenen einschalten.
Ich weiß. Mein Vorschlag ist die graue Theorie. Ich kennen weder die Situation vor Ort, noch den Betrieb an sich. So, wie es mir laut Deiner Aussagen aber scheint, ist Dein Problem nicht die Abmahnung. Eine Klage würde ich in gar keinem Falle anstreben. Wenn Dein Vorgesetzter nicht doof wie Brot ist, nutzt er genau diese Möglichkeit, um Dich in höheren Etagen vollends abzumelden. Denn letztendlich verklagst Du nicht ihn, sondern Deine eigene Firma. Und das wiederum würde ich (wenn ich dein Vorgesetzter wäre) den entscheidenen Stellen so verkaufen, daß Du scheinbar nicht in der Lage bist, persönliche und betriebliche Differenzen einfach zu klären und aus dem Weg zu räumen (Vorgesetzter: „Herr Meisel, warum hat er mich denn nicht persönlich angesprochen? Wir hätten das Ganze doch aus der Welt schaffen können? Das hätte ich jetzt gar nicht von ihm erwartet…“). Und damit wärest Du als Führungskraft für mich als AG gestorben.
Gruß,
LeoLo