Hilfe bei Abzock- Abo!

Hallo ihr lieben Experten,

vor ein paar Monaten besuchte ich ein Stadtfest. An einem der vielen Stände, gab es ein sogenanntes „Glücksrad“ an dem man drehen durfte und evtl was gewinnen konnte. Der Mann, der das ganze leitete, erklärte uns, dass wir mitmachen dürften, wenn wir vorher eine Teilnahmeerklärung ausfüllen würden (mit Angabe von Name und Adresse). Diese Teilnahmekarte sollte dann auch nochmal bei einer Verlosung teilnehmen.
Wir drehten am Glücksrad, gewannen alle nichts.
Als „Trostpreis“ schenkte uns der Mann eine Computer Zeitschrift mit einer DVD.
Ab diesem Zeitpunkt erhalten meine 2 Freundinnen, mit denen ich dort mitgemacht habe und ich monatlich eine dieser Computer Zeitschriften.
Der Inhalt dieser Zeitschrift ist für uns als „Leihen“ überhaupt nicht verständlich, sie scheint wirklich nur für IT-Fachleute zu sein.

Jedenfalls erhielten wir innerhalb von 3 Monaten 3 Ausgaben. Und jetz, im 4. Monat erhielten wir wieder eine dieser Ausgaben INKLUSIVER EINER RECHNUNG VON 56,60 Euro für 12 Ausgaben dieser Zeitschrift.

Wir wussten weder von einem Abo, noch hatten wir diese Zeitschrift bestellt. Wie sollen wir uns jetzt am besten verhalten?

Eine Kündigung schreiben für etwas, was wir nicht bestellt haben, das ist doch sowas wie ein Eingeständnis, oder?

Bitte, bitte helft uns… Wir wissen nicht weiter. Wir sind alle noch in der Ausbildung und können und sowas gar nicht leisten.

Vielen vielen Dank im Voraus an alle Experten.

Ganz liebe Grüße

Steffi

Sorry ab da kenn ich ich micht zu wenig aus.

Hallo,
ich würde das Abo auch nicht kündigen (da ihr es ja nicht bestellt habt), sondern es anfechten.
Gemäß § 119 BGB kann man eine Willenserklärung anfechten, wenn man bei der Abgabe dieser über ihren Inhalt im Irrtum war und wenn anzunehmen ist, dass man bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles die Willenserklärung nicht abgegeben hätte.
Das bedeutet: Vorliegend hast du gedacht, dass du nur eine Teilnahmeerklärung für ein Gewinnspiel ausgefüllt hast; hättest du gewusst, dass du damit auch ein Abo abonnierst, hättest du die Teilnahmeerklärung nicht abgegeben.
Gemäß § 142 BGB ist das Abo damit als nichtig anzusehen.

Wie du jetzt vorgehen solltest:
Gemäß § 143 BGB erfolgt eine Anfechtung durch eine Anfechtungserklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner (also gegenüber dem Zeitungsverleger).
Sprich:
Du setzt dich jetzt am besten vor den Computer und machst ein Word-Dokument auf.
Dann schreibst du (in etwa):

(heutiges Datum, oben rechts an den Rand geschrieben)

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am (Datum) habe ich von Ihnen eine Ausgabe Ihrer Zeitschrift inklusive einer Rechnung über 56,60 EUR erhalten.
Hierbei kann es sich jedoch nur um einen Irrtum handeln, da ich Ihre Zeitschrift nicht abonniert habe.

Am (Datum, wenn du das noch weißt) habe ich lediglich eine Teilnahmeerklärung für ein Gewinnspiel ausgefüllt; darauf, dass ich damit auch ein Abo bestellen würde, wurde ich in keiner Weise hingewiesen, auch war es für mich in sonst keiner Weise ersichtlich.

Mithin möchte ich meine damalige Teilnahmeerklärung für das Gewinnspiel (die Sie offenbar als Bestellung für das Abo verstanden haben) gem. § 119 BGB anfechten, so dass das Abo jedenfalls gem. § 142 BGB als nichtig anzusehen ist.
Die bereits erhaltenen Zeitschriften sende ich Ihnen in der Anlage zurück.(sofern du sie noch hast)

Mit freundlichen Grüßen
(Name, handschriftlich geschrieben)

Anlage: Ausgabe (Nummern der Zeitungsausgaben, z. B. Nr. 3/2010) der Zeitschrift (Name der Zeitschrift)"

Den Brief dann einfach ausdrucken, Unterschrift nicht vergessen, und zusammen mit den Zeitschriften in ein Kuvert stecken und abschicken. (vielleicht per Einschreiben, dann ist es sicherer, dass der Brief auch ankommt, aber ein normaler Brief müsste auch ausreichen).

Ich denke, dass müsste ausreichen, aber garantieren kann ich dir das leider nicht.
Ich hoffe jedenfalls, dass ich dir geholfen habe!

Liebe Grüße
Merle

Vielen, vielen Dank!!!
Ich werde das mal so probieren und hoffe, dass sich die Sache schnell klärt!!!

Nochmal DANKE!!! :smile:

Hallo!
Expert bin ich da leider nicht, aber ich persönlich würde trotzdem eine Kündigung schreiben.
Mir selbst wurde mal ein „kostenloses“ Abo angedreht, aber ich habe dann glücklicherweise früh genug bemerkt, dass da etwas nicht stimmt und habe es dann noch rechtzeitig in der Frist gekündigt. Im Internet las ich dann in Foren von Leuten, die das eben nicht rechtzeitig getan haben und jahrelang dieses Abo bezahlen mussten.
Ich hoffe für euch ist es noch nicht zu spät.
Ich würde einfach kündigen und schauen, was passiert. Viel Glück!

Hallo Steffi !

Methoden sind das um ABO´S an die Leute zu bringen, allerhand.
Ihr hättet besser lesen sollen, was Ihr da unterschreibt.
Die Zusendung dieser 3 Ausgaben wurden vermutlich als Werbung gesehen und sind irgendwann in die Altpapiertonne gewandert (zumal Euch dieser Inhalt gar nicht interessiert) Ihr habt das ganze erst bei der vierten Ausgabe ernst genommen, weil die Rechnung dabei war.
Jenes Exemplar samt CD war das „Zuckerl“ und der Einstieg in dieses Abonnement. Wohlweislich hat man nicht schon bei der ersten zugesendeten Ausgabe eine Rechnung beigelegt, denn dann wäre vermutlich bereits die Rechnung und die Erstzuschrift retourniert worden.
Ich bin kein Rechtsexperte aber wäre mir das passiert würde ich folgendes tun:
Per Einschreiben an den Verlag genau den Ablauf dieser Angelegenheit schildern. Ihr hättet keinen Abonnementvertrag unterschrieben sondern einen Teilnahmeschein für eine weitere Verlosung! Das „nicht gewinnen“ am Glücksrad war dieser Trostpreis…(mit dem keiner was anfangen konnte). Wie Du schreibst seid Ihr alle noch in der Ausbildung, es wäre in diesem Fall auch von Vorteil seitens der Eltern - bei denen Ihr vermutlich noch wohnt - einen entsprechenden Brief verfassen und zusenden zu lassen, soetwas wirkt immer.
Noch ein Rat…sich bei der Konsumenteninformation zu erkundigen, die haben mit solchen „erschwindelten“ Abonnements sicher eine Menge Erfahrung.
Liebe Grüße Eva

Hallo Steffi,

wenn ich die Sache richtig verstehe, waren die ersten drei Ausgaben gratis und ab jetzt sollt Ihr für 12 Monate ein Abo abschliessen.
Mir wurden auch schon öfters nicht angeforderte Exemplare zugschickt. Irgendwann war dann ein Einzahlungsschein für ein Abo mit dabei.
Da ich nichts bestellt habe, brauche ich auch nichts zu bezahlen.
Die Rechnung gehört zum Altpapier.

Viele Grüsse
Becks

Hallo Steffi,

dann hast du keine Teilnahmeerklärung, sondern einen Abo-Vertrag unterschrieben! Aus dem kommst du rein rechtlich nur wieder raus, wenn sich beide Vertragspartner einig sind den Vertrag aufzulösen. Da schon der „Abschluss“ ziemlich link war, bezweifele ich, dass sich der Lieferer darauf einlässt.

Liegt dir eine Kopie dieser ominösen Teilnahmeerklärung vor? Dann schau nach, ob sich dort irgendwo etwas findet über ein Abo. Falls ja: ganz übel!

Liegt dir keine Kopie vor: auch übel!

Alles in allem wirst du um das zahlen nicht drumkommen, es sei denn du hast einen sehr guten Anwalt! Auf jeden Fall solltest du das Abo umgehend kündigen!

Gruß angry

Hallo,

wendet Euch doch mal ganz schnell an eine Verbraucherzentrale in Eurer Nähe, die können Euch weiterhelfen, vielleicht sind da auch schon andere Fälle gemeldet.

Ich würde garnichts machen, Rechnung zwar aufheben, aber wenn die Geld wollen, sollen die doch mal klagen, und das überlegen die sich dann schon, aber am besten zur Verbraucherzentrale gehen.

Gruss Emi