Hilfe bei Arbeitslosigkeit?!?

Hallo Gemeinde!

Ich brauche dringend Euere Erfahrungen und Wissen.
Es geht um Arbeitlosigkeit und die Einschränkungen und Möglichkeiten die einem in dieser Situation noch bleiben.
Zu meiner Geschichte… (wohne in Sachsen-Anhalt:wink:
Ich habe eine fertige Berufausbildung , hatte 2 Wochen nach Abschluß (Febr. 2000) eine Projektstelle bei meinem Arbeitgeber angefangen, welch 4 1/2 Monate dauerte. Ich bekam ein gutes Gehalt. Danach ergab sich für mich erstmal nichts neues, so daß ich bis Ende Dezember arbeitlos war und von ca 700DM Arbeitslosengeld gelebt habe. Damals wohnte ich noch bei meinen Eltern (beide Renter).
Dann bekam ich, auf Grund einer Klausel im Manteltarifvertrag (ÖTV), eine weitere Einstellung beim selben Arbeitgeber für 8 1/2 Monate, mit einer befristeten Projektstelle auf 6Stundenbasis(75%).
Diese sind Mitte September um.
Ob ich so schnell einen Neues Job finde bezweifle ich ganz stark, da sich sowohl das Arbeitsamt, als auch die Personalleasingagenturen äußerst Engstirnig haben. Egal. Fakt ist das die Arbeitmarktsituation für mich (wie für viele andere) sehr bitter aussieht. Arbeiten würde ich alles, was ich arbeiten kann.
Ich bin nun mit meiner Freundin, vor ca 4 Monaten zusammengezogen. Sie hat ein gutes Einkommen und einen Job der auf 2 Jahre (vorerst) begrenzt ist und verdient knapp an die 2000DM (netto).
Wir leben in einer Wohngemeinschaft/Lebensgeminschaft, wir stehen beide im Mietvertrag.
Aus der ganzen Situation ergeben sich für mich folgende Fragen:

Was für Unterstützung wäre in meinem Falle noch drin?
Wohngeld scheint es nicht zu geben, da wir beide mit unserem Einkommen über dem angeblichen Satz liegen. Auch wenn sich alleine mein Mietanteil auf 350DM beläuft.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? Wann rutsche ich in die Arbeitslosenhilfe?
Ich habe da mehrer Dinge gehört. Irgendetwas von 1Jahr und dann wieder auf Grund meines Alters von einem halben Jahr.
Was geschieht dann, wenn ich Arbeitslosenhilfe beziehe?
Wird dann nach dem Einkommen meiner „Mitbewohnerin“ gefragt und mir auf Grund Ihres Gehaltes das Geld gestrichen? Es kann doch nicht sein, selbst wenn ich nur in einer völlig neutralen, unpersönlichen Wohngemeinschaft lebe, das ich dann auf Kosten des Mitbewohner mein Dasein finanzieren muß.
Ich will es Ihr nicht zumuten mein Leben mit zu finanzieren. Schließlich will ich auch meine Selbstständigkeit behalten.

Was für Möglichkeiten und Wege gibt es um in meiner Situation, nicht in den Ruin zu fallen und dabei andere noch mitzureißen. Ich lebe nicht auf großem Fuße oder so, ich spare an allem was geht.
Was muß ich tun wie soll ich mich verhalten?

Eine riesen Dankeschön an alle die mir weiterhelfen können!!!

Gruß Frank

P.S. Wie sieht das aus mit Dazuverdienen? Immernoch 300DM?

Hallo Frank,

zur Beantwortung Deiner Fragen bezüglich Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gibt es hier im Forum kompetentere Leute. Nur so viel: Arbeitslosenhilfe ist letztlich Sozialhilfe. Ob und in welcher Höhe Du Anspruch auf diese Unterstützung hast, hängt u. a. vom Haushaltseinkommen ab. Führst Du mit Deiner Freundin also einen gemeinsamen Haushalt und lebst mit ihr eheähnlich, wird ihr Einkommen angerechnet. Wenn ihr getrennte Kassen und Konten habt und einfach nur befreundet seid, ist das eine WG ohne die Verpflichtung, gegenseitig füreinander aufzukommen.
Genaueres wird Dir hier hoffentlich noch geschrieben.

Der Grund für meine Antwort liegt in dieser Aussage von Dir:

Ob ich so schnell einen Neues Job finde bezweifle ich ganz
stark, da sich sowohl das Arbeitsamt, als auch die
Personalleasingagenturen äußerst Engstirnig haben.

Mache die Chance auf einen neuen Job nicht vom Arbeitsamt abhängig! Nur mit Glück hast Du einen engagierten Sachbearbeiter mit Sachkenntnis und dem Wissen, wohin Du vermittelbar bist. Ebenso groß ist aber die Chance, daß Dein Sachbearbeiter mehr oder weniger überlastet oder eine gleichgültige Träne ist.

Du hast lt. Vika eine qualifizierte Berufsausbildung. Kümmere Dich also selbst um eine neue Anstellung. Warte nicht auf irgendwelche Ämter. Nur Du selbst bist dafür zuständig, was aus Dir wird. Lese den Stellenmarkt der Zeitungen, auch der überregionalen. Sieh Dir die gelben Seiten der Region an und schreib Dir alle Firmen heraus, die als Arbeitgeber in Betracht kommen könnten. Erkundige Dich vor jeder Bewerbung (z. B. im Internet), was genau die Firma macht. Bewirb Dich also gezielt und mit Hintergrundwissen und das auch als Blindbewerbung. Erarbeite ordentliche und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Selbstverständlich siehst Du Dir trotzdem regelmäßig die Internetseite des Arbeitsamtes nach geeigneten Stellenangeboten durch.

Es ist ein absolutes Unding, daß ein so junger Mensch mit guter Ausbildung und noch in Lohn und Brot an die Perspektive der Arbeitslosenhilfe denkt und auf das (nur mit Glück vorhandene) Engagement von Ämtern hofft. Ein Mensch mit Deiner Ausbildung läßt sich vernünftigerweise nicht von irgendeinem Amt in irgendeine Stelle vermitteln, sondern nimmt die Sache selbst in die Hand. Du kannst unmöglich Dein persönliches Wohl und Wehe davon abhängig machen, ob ein warm in den Sessel pupsender Amtsmitarbeiter bei einer geeigneten Stelle zufällig an Dich denkt. Du kannst auch nicht darauf hoffen, daß der Bedienstete auch nur eine entfernte Vorstellung hat, wohin er einen Physiklaboranten vermitteln kann. Tue also selbst etwas und tue es vor allen Ding schnell und jetzt. Dann stellt sich für Dich das Problem auch in einer Region mit 20% Arbeitslosigkeit mit einiger Wahrscheinlichkeit gar nicht erst.

Gruß
Wolfgang

Hallo Frank,

ein unter 45 jähriger hat in der Regel auf 12 Monate Arbeitslosengeld Anspruch, wenn die Anspruchsvorraussetzungen erfüllt sind. Danach steht Dir Arbeitslosenhilfe zu, wenn Du sie rechtzeitig bantragt hast. Die wird nach Bedürftigkeit gezahlt. Einkommen aus eheähnlichen Verhältnissen werden angerechnet. Die Eheähnlichkeit ist nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts eng begrenzt. Sie wird durch die Arbeitsämter mit einem Fragebogen untersucht.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld solltest Du prüfen ob du Anspruch auf Sozialhilfe hast.
Du schreibst, das Du kein Wohngeld bekommst. Das weißt Du nur wirklich wenn Du auch einen Antrag gestellt hast und der abgelehnt wurde.
Während der Arbeitslosigkeit sind Nebentätigkeiten unter 15 Stunden in der Woche erlaubt. Wieviel von dem Einkommen Angerechnet wird kommt auf Deine persönlichen Verhältnisse an (Werbungskosten und Freibeträge usw.)
Grüße
Michael

Hallo Frank!

Ich habe eine fertige Berufausbildung , hatte 2 Wochen nach
Abschluß (Febr. 2000) eine Projektstelle bei meinem
Arbeitgeber angefangen, welch 4 1/2 Monate dauerte.

Dann bekam ich, auf Grund einer Klausel im Manteltarifvertrag
(ÖTV), eine weitere Einstellung beim selben Arbeitgeber für 8
1/2 Monate, mit einer befristeten Projektstelle auf
6Stundenbasis(75%).
Diese sind Mitte September um.

Damit hast Du also in den letzten 3 Jahren insgesamt 13 Monate gearbeitet.

Daraus resultiert zunächst ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, und zwar für die Dauer von 6 Monaten. Du findest übrigens auf der Webseite des Arbeitsamtes genaue Informationen darüber, wem wann vieviel zusteht. Nach dem Auslaufen des Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es eventuell noch einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Wie ich Dir auf eine Deiner früheren Fragen hier bei w-w-w schon mal geschrieben habe, hängt hier ein eventueller Anspruch von Deiner persönlichen Bedürftigkeit ab.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? Wann rutsche ich in
die Arbeitslosenhilfe?
Ich habe da mehrer Dinge gehört. Irgendetwas von 1Jahr und
dann wieder auf Grund meines Alters von einem halben Jahr.
Was geschieht dann, wenn ich Arbeitslosenhilfe beziehe?

Also nochmal: Du hast für 6 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Alles andere ist in Deiner Situation falsch. Danach wird geprüft, ob Du bedürftig bist. Dazu wird das Einkommen Deiner Freundin angerechnet, da ihr offensichtlich in einer sogenannten Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt.

Wird dann nach dem Einkommen meiner „Mitbewohnerin“ gefragt
und mir auf Grund Ihres Gehaltes das Geld gestrichen? Es kann
doch nicht sein, selbst wenn ich nur in einer völlig
neutralen, unpersönlichen Wohngemeinschaft lebe, das ich dann
auf Kosten des Mitbewohner mein Dasein finanzieren muß.

Was heißt denn jetzt „unpersönliche Wohngemeinschaft“ für Dich? Lebt ihr nun zusammen oder nicht? Oder habt ihr nichts miteinander zutun außer das ihr in einer Wohnung lebt? Das würde bedeuten, ihr habt eine WG gebildet, in der jeder sein eigenes Zimmer hat und ihr lediglich die Gemeinschaftsräume gemeinsam nutzt. Hier wird das Arbeitsamt gegebenenfalls jedoch nachprüfen. Sollte sich das dann so darstellen, dann wird ihr Einkommen auch nicht angerechnet. Der Nachweis ist hier aber schwierig.

Was für Möglichkeiten und Wege gibt es um in meiner Situation,
nicht in den Ruin zu fallen und dabei andere noch mitzureißen.

Am einfachsten wäre es für Dich, wenn Du Dich bei Deinen Eltern meldest. Dann habt ihr das Problem der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht mehr und ihr Einkommen wird unrelevant.

Abschließend noch ein Hinweis: Baue nicht auf´s Arbeitsamt, wenn Du einen Job haben willst. Da hilft tatsächlich nur Eigene Initiative. Das Arbeitsamt verwaltet nur, Hilfe ist von dort kaum zu erwarten.

So long.

Der Dicke MD.

PS: Wenn Du noch detailliertere Info´s haben möchtest zu der ganzen Thematik, dann Schreib mir ´ne direkte Mail. Ich wird sehen, was ich dann noch tun kann.

Hallo Frank!

Ich habe eine fertige Berufausbildung , hatte 2 Wochen nach
Abschluß (Febr. 2000) eine Projektstelle bei meinem
Arbeitgeber angefangen, welch 4 1/2 Monate dauerte.

Dann bekam ich, auf Grund einer Klausel im Manteltarifvertrag
(ÖTV), eine weitere Einstellung beim selben Arbeitgeber für 8
1/2 Monate, mit einer befristeten Projektstelle auf
6Stundenbasis(75%).
Diese sind Mitte September um.

Damit hast Du also in den letzten 3 Jahren insgesamt 13 Monate
gearbeitet.

Ich hatte aber noch meine Ausbildung, von 3 1/2 Jahren. Wie ich geschrieben hatte, gleich nach der Ausbildung hatte ich die 4monatige Projektstelle, dann ein halbes Jahr arbeitslos, und nun diese Stelle für 8 Monate. Ich habe als in den Letzten 3 Jahren mehr weit mehr als 13Monate gearbeitet!
Bekomme ich dann das Arbeitslosengeld für ein Jahr bewilligt?

Daraus resultiert zunächst ein Anspruch auf Arbeitslosengeld,
und zwar für die Dauer von 6 Monaten. Du findest übrigens auf
der Webseite des Arbeitsamtes genaue Informationen darüber,
wem wann vieviel zusteht. Nach dem Auslaufen des Anspruch auf
Arbeitslosengeld gibt es eventuell noch einen Anspruch auf
Arbeitslosenhilfe. Wie ich Dir auf eine Deiner früheren Fragen
hier bei w-w-w schon mal geschrieben habe, hängt hier ein
eventueller Anspruch von Deiner persönlichen Bedürftigkeit ab.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? Wann rutsche ich in
die Arbeitslosenhilfe?
Ich habe da mehrer Dinge gehört. Irgendetwas von 1Jahr und
dann wieder auf Grund meines Alters von einem halben Jahr.
Was geschieht dann, wenn ich Arbeitslosenhilfe beziehe?

Also nochmal: Du hast für 6 Monate Anspruch auf
Arbeitslosengeld. Alles andere ist in Deiner Situation falsch.
Danach wird geprüft, ob Du bedürftig bist. Dazu wird das
Einkommen Deiner Freundin angerechnet, da ihr offensichtlich
in einer sogenannten Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt.

Wird dann nach dem Einkommen meiner „Mitbewohnerin“ gefragt
und mir auf Grund Ihres Gehaltes das Geld gestrichen? Es kann
doch nicht sein, selbst wenn ich nur in einer völlig
neutralen, unpersönlichen Wohngemeinschaft lebe, das ich dann
auf Kosten des Mitbewohner mein Dasein finanzieren muß.

Was heißt denn jetzt „unpersönliche Wohngemeinschaft“ für
Dich? Lebt ihr nun zusammen oder nicht? Oder habt ihr nichts
miteinander zutun außer das ihr in einer Wohnung lebt? Das
würde bedeuten, ihr habt eine WG gebildet, in der jeder sein
eigenes Zimmer hat und ihr lediglich die Gemeinschaftsräume
gemeinsam nutzt. Hier wird das Arbeitsamt gegebenenfalls
jedoch nachprüfen. Sollte sich das dann so darstellen, dann
wird ihr Einkommen auch nicht angerechnet. Der Nachweis ist
hier aber schwierig.

Natürlich ist es schwierig darzustellen und klar ist sie meine Freundin, mit allem drum und dran was halt zu einer Beziehung gehört. Aber wir haben getrennte finanzielle, z.T. auch Materialle Besitztümer. Wir haben kein gemeinsames Konto, jeder macht mit seiner Geld was er für richtig befindet. Nur eben die gemeinsamen Kosten werden zusammengelegt (also Miete etc.)
Unter was wird das denn klassifiziert? Wohngemeinschaft?Lebesgemeinschaft?
Die Frau vom Wohngeldamt hat das alles sehr einfach pauschaliesiert…„Da wohnt noch jemand mit ihnen in der Wohnung! Dann wir das Einkommen mitgerechnet“
Zu dem hatte sie sich angehört was meine Freundin und ich verdiene und kam mit einem Betrag von 2200DM als Grenze und meinte „da werden sie kaum Anspruch haben.“

Was für Möglichkeiten und Wege gibt es um in meiner Situation,
nicht in den Ruin zu fallen und dabei andere noch mitzureißen.

Am einfachsten wäre es für Dich, wenn Du Dich bei Deinen
Eltern meldest. Dann habt ihr das Problem der Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaft nicht mehr und ihr Einkommen wird
unrelevant.

Abschließend noch ein Hinweis: Baue nicht auf´s Arbeitsamt,
wenn Du einen Job haben willst. Da hilft tatsächlich nur
Eigene Initiative. Das Arbeitsamt verwaltet nur, Hilfe ist von
dort kaum zu erwarten.

Das ist mir klar! Ich habe damit meine Erfahrungen gemacht und weiß das ich nur selbst einen Job finden kann. zu dem wird das immer gern gesehen wenn sich die Leute selbst bemühen.
Von der Personaleasing agenturen bin ich extrem enttäuscht.
Die Versprechen einem alles mögliche und das wars dann aber auch. Und doch habe ich innerlich schon befürchtet gehabt.
Schon ironisch…hier sitzen junge Leute, die was schaffen wollen, die gut ausgebildet sind und können nur Däumchen drehen.
2 Türen weiter bräuchten sie dringend Leute, können sie aber nicht bezahlen.

So long.

Der Dicke MD.

PS: Wenn Du noch detailliertere Info´s haben möchtest zu der
ganzen Thematik, dann Schreib mir ´ne direkte Mail. Ich wird
sehen, was ich dann noch tun kann.

Ich danke Dir euch für die Hilfe!!!

Hallo Frank!

Ich hatte aber noch meine Ausbildung, von 3 1/2 Jahren. Wie
ich geschrieben hatte, gleich nach der Ausbildung hatte ich
die 4monatige Projektstelle, dann ein halbes Jahr arbeitslos,
und nun diese Stelle für 8 Monate. Ich habe als in den Letzten
3 Jahren mehr weit mehr als 13Monate gearbeitet!
Bekomme ich dann das Arbeitslosengeld für ein Jahr bewilligt?

Sorry, hab ich vergessen. Wenn Du in den letzten 3 Jahren mind. 24 Monate gearbeitet hast, steht Dir ein Anspruch von 12 Monaten zu. Wenn Du also die Ausbildung mit einberechnest, kommst Du natürlich über diese Zeit hinaus und hast also die 12 Monate Anspruch. War ein Versehen.

Natürlich ist es schwierig darzustellen und klar ist sie meine
Freundin, mit allem drum und dran was halt zu einer Beziehung
gehört. Aber wir haben getrennte finanzielle, z.T. auch
Materialle Besitztümer. Wir haben kein gemeinsames Konto,
jeder macht mit seiner Geld was er für richtig befindet. Nur
eben die gemeinsamen Kosten werden zusammengelegt (also Miete
etc.)
Unter was wird das denn klassifiziert?
Wohngemeinschaft?Lebesgemeinschaft?

Ihr wohnt zusammen und teilt die gemeinsamen Kosten. Damit habt ihr also eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Daran läßt sich nix ändern. Du sagst ja selbst, sie ist Deine Freundin. Also hast Du leider auch die „Nachteile“ daraus zu tragen. Ich finde es auch nicht unbedingt toll, aber so ist es halt in Deutschland.

Die Frau vom Wohngeldamt hat das alles sehr einfach
pauschaliesiert…„Da wohnt noch jemand mit ihnen in der
Wohnung! Dann wir das Einkommen mitgerechnet“
Zu dem hatte sie sich angehört was meine Freundin und ich
verdiene und kam mit einem Betrag von 2200DM als Grenze und
meinte „da werden sie kaum Anspruch haben.“

Mal davon abgesehen, das das typisch für unsere Ämter ist, dürfte die Frau Recht haben. Bei einem gemeinsamen Einkommen von über 2.200 DM und ´ner Miete von knapp 700 DM sieht es tatsächlich schlecht aus mit Wohngeld. Arbeitslosenhilfe dürftest Du da auch nicht bekommen.

Schon ironisch…hier sitzen junge Leute, die was schaffen
wollen, die gut ausgebildet sind und können nur Däumchen
drehen.
2 Türen weiter bräuchten sie dringend Leute, können sie aber
nicht bezahlen.

Eigenartig, oder? Aber so ist das halt heutzutage. Und dann heißt es nur: Arbeitslose sind alle nur faul. Da könnte ich ko…

So long.

Der Dicke MD.

Hallo!

Natürlich ist es schwierig darzustellen und klar ist sie meine
Freundin, mit allem drum und dran was halt zu einer Beziehung
gehört. Aber wir haben getrennte finanzielle, z.T. auch
Materialle Besitztümer. Wir haben kein gemeinsames Konto,
jeder macht mit seiner Geld was er für richtig befindet. Nur
eben die gemeinsamen Kosten werden zusammengelegt (also Miete
etc.)
Unter was wird das denn klassifiziert?
Wohngemeinschaft?Lebesgemeinschaft?

Ihr wohnt zusammen und teilt die gemeinsamen Kosten. Damit
habt ihr also eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Daran
läßt sich nix ändern. Du sagst ja selbst, sie ist Deine
Freundin. Also hast Du leider auch die „Nachteile“ daraus zu
tragen. Ich finde es auch nicht unbedingt toll, aber so ist es
halt in Deutschland.

Ja, genau! Und es ist auch für Deutsche Behörden und Ämter üblich nicht alles sofort zu verraten. Der Bürger muß sich selbst kümmern (hab ich gleich nach der Wende gelernt).
Und genau das möchte ich ja wissen, was muß ich tun und sagen, daß man durch kommt…Es gibt genaug Tricks dießbezüglich, die nicht verboten sind.Und der Bürger hat ja auch Rechte, von denen er nichts weiß! Ich kenne recht viele Fälle in der HInsicht.

Die Frau vom Wohngeldamt hat das alles sehr einfach
pauschaliesiert…„Da wohnt noch jemand mit ihnen in der
Wohnung! Dann wir das Einkommen mitgerechnet“
Zu dem hatte sie sich angehört was meine Freundin und ich
verdiene und kam mit einem Betrag von 2200DM als Grenze und
meinte „da werden sie kaum Anspruch haben.“

Mal davon abgesehen, das das typisch für unsere Ämter ist,
dürfte die Frau Recht haben. Bei einem gemeinsamen Einkommen
von über 2.200 DM und ´ner Miete von knapp 700 DM sieht es
tatsächlich schlecht aus mit Wohngeld. Arbeitslosenhilfe
dürftest Du da auch nicht bekommen.

Wie bestreite ich dann mein Leben? Ich meine, meiner Freundin kann ich das ja eigentlich auch nicht zumuten?
Ich meine Sozialhilfe wird ja dann wohl genauso „mager“ ausfallen. Naja es gibt ja noch die 630DM Jobs. Die vegißt man ja immer!

Gruß
Frank

Hallo!

Ja, genau! Und es ist auch für Deutsche Behörden und Ämter
üblich nicht alles sofort zu verraten. Der Bürger muß sich
selbst kümmern (hab ich gleich nach der Wende gelernt).

So ist es. Verlass Dich auf Dich selbst, sonst bist Du verlassen.

Und genau das möchte ich ja wissen, was muß ich tun und sagen,
daß man durch kommt…Es gibt genaug Tricks dießbezüglich, die
nicht verboten sind.Und der Bürger hat ja auch Rechte, von
denen er nichts weiß! Ich kenne recht viele Fälle in der
HInsicht.

Ich auch. Aber wie ich schon erwähnte, in Deiner Situation ist es am einfachsten, wenn Du Dich „woanders“ meldest. Und schon ist die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft weg. Und übrigens: Wenn Deine Freundin keinerlei Leistungen vom Amt bekommt, darf auch niemand überprüfen, ob sie mit jemand eventuell das Bett teilt.

Eventuell solltet ihr auch mal darüber nachdenken, ob ihr die Möglichkeit hättet, das Deine Freundin als Hauptmieter Dich offiziell als Untermieter mit eigenem Zimmer aufnimmt. Dies würde allerdings die Zustimmung des Vermieters voraussetzen. Und ihr müßtet tatsächlich jeder ein eigenes Zimmer bewohnen. Ist nicht ganz so einfach.

Wie bestreite ich dann mein Leben? Ich meine, meiner Freundin
kann ich das ja eigentlich auch nicht zumuten?

Das liegt in Deinem Ermessen. Der Staat ist leider der Meinung, Du könntest ihr das durchaus zumuten. Noch besser: Der Staat betrachtet es als Selbstverständlichkeit, das sie Deinen Lebensunterhalt mit bestreitet. Schließlich lebt ihr ja zusammen, da kann sie doch auch mal ein paar Mark locker machen. Nette Einstellung, oder? Aber mit ein wenig Drehen und Wenden kriegt man das ganz elegant hin.

Ich meine Sozialhilfe wird ja dann wohl genauso „mager“
ausfallen.

Mit Sozialhilfe brauchst Du garnicht zu rechnen. Jedenfalls nicht, wenn ihr zusammen lebt. Dafür verdient sie viel zuviel.

Naja es gibt ja noch die 630DM Jobs. Die vegißt man
ja immer!

Kann doch aber auf Dauer auch keine Lösung sein, oder? Da solltest Du lieber sehen, was richtiges zu finden. Ich weiß, das dieser Satz keine große Hilfe ist. Aber mehr kann man dazu nicht sagen.

So long.

Der Dicke MD.

Ein ganz großes Danke für Deine Bemühungen!

Kann doch aber auf Dauer auch keine Lösung sein, oder? Da
solltest Du lieber sehen, was richtiges zu finden. Ich weiß,
das dieser Satz keine große Hilfe ist. Aber mehr kann man dazu
nicht sagen.

Natürlich will ich etwas richtiges finden! Ein Lösung kann es nicht sein! Dazu erwarte ich vom Leben und von mir zuviel.
Aber die Suche gestalltet sich sehr schwierig…und ich habe das zu hause rumsitzen mehrere Monate mitgemacht, ich fande es am Anfang noch ganz witzig, nach 1 1/2 Minaten wars mir zu doff mein Tag nur zu vergeuden. Aber gefunden hatte ich nichts.
Ich bin vom Kern her ein Optimist und denke es wird weiter gehen.

Kennst Du Dich beim Bafög aus. Wird da auch das Gehalt der Freundin eingerechnet?
Denn ich bin der Meinung, wenn schon kein Job, dann doch wenigstens was für den Geist tun und sich weiterqualifizieren!

Gruß
Frank

Hi, Frank!

Ein ganz großes Danke für Deine Bemühungen!

Kein Thema, gern geschehen.

Natürlich will ich etwas richtiges finden! Ein Lösung kann es
nicht sein! Dazu erwarte ich vom Leben und von mir zuviel.
Aber die Suche gestalltet sich sehr schwierig…und ich habe
das zu hause rumsitzen mehrere Monate mitgemacht, ich fande es
am Anfang noch ganz witzig, nach 1 1/2 Minaten wars mir zu
doff mein Tag nur zu vergeuden. Aber gefunden hatte ich
nichts.
Ich bin vom Kern her ein Optimist und denke es wird weiter
gehen.

Bleib ruhig optimistisch. Wird sich schon noch was finden.

Kennst Du Dich beim Bafög aus. Wird da auch das Gehalt der
Freundin eingerechnet?
Denn ich bin der Meinung, wenn schon kein Job, dann doch
wenigstens was für den Geist tun und sich weiterqualifizieren!

Lobenswerte Einstellung. Mit Bafög kenn ich mich leider nicht aus. Aber ich würde Dir empfehlen, Dir über´s Arbeitsamt eine Umschulung oder eine andere Qualifizierungsmaßnahme vermitteln zu lassen. Das funktioniert aber erst problemlos nach mindestens sechs Monaten Arbeitslosigkeit.

Der Vorteil hierbei wäre für Dich, das Du während der Zeit der Qualifizierung, die meist in Vollzeit abläuft, einen Anspruch auf sogenanntes Unterhaltsgeld hast. Dieses ist genauso hoch wie das vorherige Arbeitslosengeld und hier wird auch nicht auf Bedürftigkeit geprüft. Das heißt, daß dabei das Einkommen Deiner Freundin völlig belanglos wäre.

So long.

Der Dicke MD.

Hallo!

Zur Wohngeldproblematik:
Ihr lebt in einer nichtehelichen Lebesgemeinschaft, die ist einer ehe im Sozialhilfefall (Wohngeld zählt mehr oder weniger dazu) der Ehe gleich gestellt.

Ihr wohnt zusammen und teilt die gemeinsamen Kosten. Damit
habt ihr also eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. D

ein wichtiger Punkt, nur wenn ihr diese aufhebt zählzt deine Freundin nicht mehr:
in der Praxis:
2 Zimmer, zwei getrennte Betten, in den Schränken alles getrennt: meine Marmelade, deine Marmelade, mein Brot, dein Brot, dein Geschirrspülmittel, mein Geschirrspülmittel…

läßt sich nix ändern. Du sagst ja selbst, sie ist Deine
Freundin. Also hast Du leider auch die „Nachteile“ daraus zu
tragen. Ich finde es auch nicht unbedingt toll, aber so ist es
halt in Deutschland.

Ja, genau! Und es ist auch für Deutsche Behörden und Ämter
üblich nicht alles sofort zu verraten.

Das Wohngeldamt darf kommen und nachgucken.

Der Bürger muß sich
selbst kümmern (hab ich gleich nach der Wende gelernt).
Und genau das möchte ich ja wissen, was muß ich tun und sagen,
daß man durch kommt…

Zu dem hatte sie sich angehört was meine Freundin und ich
verdiene und kam mit einem Betrag von 2200DM als Grenze und
meinte „da werden sie kaum Anspruch haben.“

Das glaube ich auch nicht. Bei mir (Freundin ca. 1800 netto, Miete ca. 850 DM warm) waren es 100 DM/Monat, da habe ich 270 DM netto hinzuverdient.

Wie bestreite ich dann mein Leben? Ich meine, meiner Freundin
kann ich das ja eigentlich auch nicht zumuten?

warum nicht, ihr seid ja ein Pärchen, was durch dick und dünn gehen will. Oder soll es eine Sonnenschein- Beziehung sein ?

Ich meine Sozialhilfe wird ja dann wohl genauso „mager“
ausfallen.

Wohngeld wird mit Sozialhilfe verrechnet.

Naja es gibt ja noch die 630DM Jobs. Die vegißt man
ja immer!

wird mit verrechnet

Tschuess Marco.