Hilfe bei Berechnung von ALG2, Eltergeld etc

Hallo,

Ich hab eine Frage bezüglich ALG 2…

Folgende Tatsachen! Wir erwarten ein Kind, und wolltn wenn möglich aus ALG 2 rausfallen! Wer kann mir hier zu was sagen?

Momentane Situation:

Meine Frau befindet sich im 6 Monaten Schwange, ist zurzeit im Beschäftigunsverbot vom Frauenarzt.

Ich bin durch ein Krankheit, nur 4 Stunden für leichte Tätigkeiten verfügbar. Aber im moment Arbeitslos.

Meine Freundin hat schon ein Kind (8Jahre):

Da ich nicht wirklich eine passende Arbeit trotz intensiver Bemühungen bekomme, werde ich die Elternzeit nutzen. 8 Wochen nach der Geburt!

Unser Einkommen sind:

Gehalt Freundin: 1165€

Unterhalt für 1 Kind: 180€ (UVG)

Kindergeld 1 Kind: 184€

Arge ergänzende Leistung: 314€ die direkt an den Vermieter gehen!

So: Wenn ich jetzt in die Elterzeit gehe, haben wir folgendes Einkommen.

Einkommen Freundin 1165€

Kindergeld 1 Kind: 184

Unterhalt 1 Kind: 180

Kindergeld neugeborenes: 184

Elterngeld ca 300€

Miete sind es 510€

Würde Ich hier aus der Arge fallen?

Hallo und einen schönen Abend, um hier ehrlich zu antworten muss ich wissen ob das einkommen das Brutto oder Nettoentgelt ist. Es entstehen duch das Bruttoentgelt freibeträge und diese sind vom Netto abzuziehen. Wenn es nämlich nur eine geringe

Brutto Gehalt 1630€ von der Freundin! alles andere gibt es so wie ich es geschrieben habe. Freundin hat Steuerklasse 1 und ein halbes Kind auf der Karte. DANKE

Das ist schwer zu sagen da ihr jedoch derzeit 314 habt und dann etwas über 200 dazukommen jedoch das Elterngeld und Kindergeld gegengerechnet und der Mehrbedarf schwangerschaft dann wegfällt kämen vielleicht noch 100 Euro raus (wenn überhaupt!) von daher würde ich empfehlen vielleicht sogar jetzt schon Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen! Das kann man auf versch. Portalen auch selbst durchrechnen und schauen ob man evtl besser damit kommt! Bei weiteren fragen einfach melden liebe Grüße und alles Gute
Wuja

Hallo,

habe ich die Frage richtig verstanden: Sie wollen aus dem Hartz IV raus?

Nichts einfacher als das: Erfüllen Sie keine Auflagen der ARGE (reichen Sie z.B. keine Kontoauszüge ein, stellen Sie keinen Fortsetzungsantrag, stellen Sie Ihre Bewerbungen ein und teilen dies dem Amt mit, …).

Wenn Sie mit Ihrer Frage meinten, ob Sie, wenn Sie das Elterngeld in Anspruch nehmen, leider aus dem Hartz IV rausfallen, dann befürchte ich, dass das so kommen wird. Es könnte zwar eine knappe Entscheidung werden, da ja auch die Ausgaben Ihrer Frau (zum Teil) zu berücksichtigen sind (Fahrtkosten zur Arbeit, …).

Ich kenne (leider) viele, die mit noch viel weniger auskommen müssen und keine Stütze bekommen.

Ihnen viel Erfolg und Ihrer Frau eine stressfreie Niederkunft

Wenn du die Mitarbeiter der ArGe wie Menschen und BERATER behandelst, helfen sie dir. dazu sind sie da. Die Miete ist Ortsabhängig, in München wird dir ein höherer Satz zugesprochen als im Puupdorf in der pampa. Auch die haben Regelsätze.Was man in den Wald reinruft, kommt zurück. Sprecht auch mit Jugendamt und Wohngeldstelle. Was ist mit euern Eltern? Familie sollte in den Vordergrund gestellt werden.Alles GUte, Andi

Hallo und eine schönen Abend, hier die Berechnung, aber bitte nicht erschrecken,lach
Bei Bruttogehalt zählt nur bis 1200,00 €
davon gibt es -100,00€ Freibetrag
also werden dann von 100,01 €
bis 800,00 € 20 % Freibetrag ausgerechnet
das sind -140,00 €
dann von 800,01 €
bis 1000,00 € 20 % Freibetrag
das sind 40,00 €
und von 1000,01 €
bis 1200,00 € 10 % Freibetrag
das sind 20,00 €

Insgesamt 300,00€ Freibetrag

Netto 1165,00 €
-300,00 € Freibetrag
ergibt ein anrechenbares Nettoeinkommen in Höhe von 865,00

Regelsatz bei Kind 8 Jahre 255 €
abzüglich Unterhalt -180 €
abzüglich Kindergeld -184 €
Guthaben 104 €

Regelsatz bei Kind 0 Jahre 224 €
abzüglich Kindergeld -184 €
Leistung steht noch zu 40 €

Zusammengefasst 345,00 ihre Freundin
345,00 für Sie
224,00 Kind 0 Jahre
255,00 Kind 8 Jahre
510,00 Miete
1679,00 stehen Ihnen zu

Da haben wir ein bereinigtes Einkommen Freundin 865,00
ihr Einkommen 300,00
Einkommen Kindergeld 368,00
Unterhalt Kind 8 Jahre 180,00
macht 1713,00

Das heißt, hier gibt es kein ALG II mehr.

Bitte beantragen Sie Wohngeld, da bekommen Sie noch einen Zuschuss

Sollten noch Fragen offen sein, stehe ich gern weiter zur Verfügung

Ich wünsche noch einen schönen Abend

Brutto Gehalt 1630€ von der Freundin! alles andere gibt es so
wie ich es geschrieben habe. Freundin hat Steuerklasse 1 und
ein halbes Kind auf der Karte. DANKE

Meine Freundin hat 1165 € netto gehalt wie kommen sie auf 865€ versteh ich gerade nicht.

MFG MARCO

llo Marco, ich habe von dem Bruttogehalt einen Freibetrag errechnet, dieser ist bei Ihnen 300 €, also ziehe ich die 300 € bei dem Nettobetrag ab und somit ergibt sioch ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 865 €. Das bereinigte Einkommen ist nur für die ARGE wichtig, da jeder der arbeiten geht, die Möglichkeit hat, einen Satz, also den Freibetrag, für sich gutzuschreiben. Das soll nicht heißen, dass sie weniger Geld bekommt, nein der Freibetrag ist ein Anreiz für diejenigen, die Arbeit haben. Sollten noch Fragen sein, dann bitte Fragen

Meine Freundin hat 1165 € netto gehalt wie kommen sie auf 865€
versteh ich gerade nicht.

MFG MARCO

die arge es eit dem 01.01.201 nicht merh es heißt jetzt nur noch „Jobcenter“!. Ja ihr würdet rausfallen. Ihr liegt nach meiner erchnung so um die 80 Euro drüber. Könntet evtl. dann Wohngeld beantragen.

Gruß Gwen

Hallo,

wahrscheinlich werden Sie aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht herausfallen. Eindeutige Klärung bringt die Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter und eine Überschlagsberechnung. Da Elterngeld in der Regel für ein, maximal zwei Jahre gezahlt wird, werden Sie erneut Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, wenn sich an den Einkommen von Ihnen beiden nichts groß ändert.