Hilfe bei Bewertung

Hallo zusammen,
ich habe meinen unbefristeten Arbeitsvertrag per Aufhebungsvertrag gekündigt. Nun habe ich mein Arbeitszeugnis bekommen, aber (obwohl ich im Netz recherchiert habe) komme nicht so ganz dahinter, ob es ein positives Zeugnis ist oder ob meine ehemalige Chefin mir doch noch eine negative Bewertung in das Zeugnis eingebaut hat. Kann mir jemand helfen das Zeugnis zu entschlüsseln ? Ich wäre sehr dankbar !

…verfügte über umfassende Fachkenntnisse und konnte aufgrund ihrer hervorragenden Auffassungsgabe stets sinnvolle Lösungen für auftretende Probleme finden. Sie zeigte stets eine große Einsatzbereitschaft und Flexibilität bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und war auch immer bereit, zusätzliche Tätigkeitsbereiche zu übernehmen. Auch bei hoher Arbeitsbelastung behielt sie stets den Überblick und erzielte immer sehr gute Arbeitsergebnisse. Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben sehr zuverlässig und jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.
Bei den Bewohnern und Gästen unseres Hauses war sie aufgrund ihrer hilfsbereiten und zuvorkommenden Art sehr beliebt und beachtet. Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen war jederzeit einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Frau … Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für die geleistete wertvolle Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg.

Vielen Dank schon mal :smile:
Herzliche Grüße
Blondschopf100

Hallo Blondschopf,

ihrer hilfsbereiten und zuvorkommenden Art sehr beliebt und
beachtet.

Wenn beachtet ein Tippfehler von Dir ist und „geachtet“ heißt, dann ist das ein hervorragendes Zeugnis, zumindest ich kann nichts Negatives darin entdecken.

LG

Cha’kwaina

Hallo,

Brettbeschreibung

* Fragen, die gegen FAQ:1129 (Rechtsdienstleistungsgesetz) verstoßen, werden auch in diesem Brett gelöscht.
* Bei Fragen zu Arbeitszeugnissen bitte den kompletten Zeugnistext (Name und Firma natürlich ausgeixt, aber mit Ein- und Austrittsdatum) posten (siehe FAQ:2027); die Bewertung gleicht ansonsten einem Blick in die Kristallkugel bzw. dem Stochern im Nebel.

So kann niemand das Zeugnis beurteilen

Gruß Sunny

einfach so?
Moin!

ihrer hilfsbereiten und zuvorkommenden Art sehr beliebt und
beachtet.

Wenn beachtet ein Tippfehler von Dir ist und „geachtet“ heißt,
dann ist das ein hervorragendes Zeugnis, zumindest ich kann
nichts Negatives darin entdecken.

Ach nein? Kannst du das mal begründen?

Vor allem, weil die Tätigkeitsbereiche nicht beschrieben wurden, konkrete Erfolge fehlen und insgesamt wenig Begeisterung spürbar wird, weiß ich nicht wie du ausgerechnet auf „hervorragend“ kommst.

Ohne den kompletten Text klingt es für mich nur nach 2-3 („ganz ordentlich“).

LG Flaschenpost

1 Like

Hallo nochmal :smile:

au weia … was habe ich falsch gemacht ? Mir war jetzt nicht wirklich klar, dass ich das vollständige Zeugnis aufführen sollte. Ich dachte, dass dies das wichtigste war :frowning:

Allerdings steht davor nicht wirklich sehr viel:

_Frau XXX, geboren am …, war vom … bis zum … in unserem Hause beschäftigt. Sie trat als Verwaltungsmitarbeiterin in unser Unternehmen ein.

Zu den Aufgaben von Frau XXX gehörten u. a.

  • Rezeptionsdienste, allgem. Schriftverkehr und Postbearbeitung
  • Führen versch. Bargeldkassen
    -Bearbeitung von Eingangsrechnungen Mahnwesen
    -Verwaltung und Bestellung von Büromaterial
    -alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufnahme und dem Einzug neuer Bewohner, wie Vorbereitung der Verträge, Anlage und Pflege der Bewohnerdaten im Verwaltungsprogramm sowie der Bewohnerakten
  • bei Auszug o. Versterben eines Bewohners Abmeldung bei der jeweiligen Pflegekasse, Sozialamt u. Standesamt
  • Abrechnung der moantlichen Heim-, Telefon- und Nebenkosten sowie Apothekenrechnungen
    -Antragstellung wie z. B. Pflegewohngeld, Rezept- und Rundfunkbefreiungen etc.
    -Erfassen u. Weiterleiten der Eingangsrechnungen an die Abteilungen_

Nun und dann das was ich in meinem ersten Artikel schon geschrieben habe…

Die Abkürzungen und (falls ich denn welche jetzt gemacht habe) Rechtschreibfehler stammen von meinem hektischen getippsel :smile:)

Danke Euch :smile:
Herzliche Grüße
Blondschopf100

Hallo,

aber mit Ein- und Austrittsdatum )

das Datum sollte auch bitte bekannt gegeben werden da Formulierungen bei einem kurzen AV anders gedeutet werden kann wie bei einem langen.

Gruß Sunny

1 Like

halbe Sachen
Und schon wieder kein vollständiges Zeugnis eingestellt! :-/

Nun und dann das was ich in meinem ersten Artikel schon
geschrieben habe…

Die Experten hier machen sich sicherlich gerne die Mühe, immer zwischen zwei Postings hin- und herzuspringen, um dein Zeugnis zu beurteilen.

Wenn dir die Experten (ich meine damit M.L., bin.nicht.neu.hier und experttobe) hier nicht antworten biste selber schuld.

Ohne jetzt nochmal zurückgesprungen zu sein ist mir aufgefallen, dass du mehrere Bargeldkassen geführt hast und in deinem Zeugnis nicht ausdrücklich etwas von Korrektheit und Ehrlichkeit stand. Das ist meiner Meinung nach heikel. Aber ich lege mich nicht fest, springe nicht mehr zu deinem ersten Posting und hoffe für dich, dass du nochmal richtigen Expertenrat bekommst.

Gruß, Flaschenpost

Guten Abend,

kannst Du mir freundlicherweise mitteilen, warum Du meinst mich derart unsachlich anpampen zu müssen…und nicht nur mich? Ein freundlicher und sachlicher Ton von Dir wäre durchaus angebracht, nicht nur in diesem Brett!

Blondschopf setzte Pünktchen, was wohl eindeutig heißt, dass sie nur einen Ausschnitt ihres Zeugnisses gedeutet wissen wollte.

-hervorragenden Auffassungsgabe
-erzielte immer sehr gute Arbeitsergebnisse
-Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben sehr zuverlässig und jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.
-danken ihr für die geleistete wertvolle Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg.

Das Alles entspricht einer Benotung von 1-2, entsprechende Quellen kannst Du problemlos googlen.

Gruß

Cha’kwaina

Hi!

Würdest Du genauso urteilen, wenn im Zeugnis oben stünde:

…war vom 14.02.2011 bis zum 07.04.2011 in unserem Hause beschäftigt.
???

Gruß
Guido

3 Like

Hallo Guido,

Würdest Du genauso urteilen, wenn im Zeugnis oben stünde:

…war vom 14.02.2011 bis zum 07.04.2011 in unserem Hause
beschäftigt.

???

Nein!
O.K. ist angekommen und ich gebe Dir vollkommen Recht!

Gruß

Cha’kwaina