Hilfe bei Buchungssatz (Forderungsbewertung)?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

  1. Die Forderung von 7200 € btto gegen den Kunden Waler (20052) ist gemäß Kundmachung im Amtsblatt der …Zeitung vollkommen uneinbringlich.
  2. Die Forderung von 8640 € btto gegen den Kunden Palani (204656) ist voraussichtlich nur zu 40 % einbringlich.
  3. Für die restlichen Informationen solle eine Wertberichtigung in Höhe von 1,8 % gebildet werden.

Zusätzlich habe ich Informationen: Die Saldenliste:
2080 EinzelWB zu LF im Haben 600 €
2090 PauschalWB zu LF im Haben 1700 €

Wie soll ich das jetzt machen?

zum 1. 7802 Abschreibung von Forderungen / 20052 7200 €
Bei mir im Helft steht jetzt das Zeichen für „es fehlt was“ (vielleicht. ein Buchungssatz?)

Wisst ihr weiter?

Danke
MfG

Hallo,

zu 1. Du musst noch die Ust. korrigieren.
zu 2. Du musst die EWB bilden. Achtung, hier keine Ust.-Korrektur, erst wenn komplett uneinbringlich, oder ein Teilausfall (d.h. z.B. das nur die Hälfte gezahlt wird und der Rest uneinbringlich ist).
zu 3. Du musst den restlichen Forderungsbestand Pauschalwertberichtigen:
Forderungen

  • EWB-Forderungen (jeweils die komplette Forderung abziehen)
    = Sicherer Forderungsbestand
    Davon 1,8%
    => sind die PWB

Vergleich was bereits auf dem Konto steht, und den Rest dazubuchen, bzw, wenn PWBalt größer als PWBneu, so viel auflösen dass das Konto mit der neuen PWB übereinstimmt.

Hoffe das hilft Dir.

Gruß
L.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank!

zum 2. Beispiel: Da habe ich geschrieben: 7805/2080 4320 € Wo liegt hier der Fehler? (8640:100 x 60 % = 4320)

MfG

Servus,

der Fehler liegt in der Behandlung der Umsatzsteuer.

Die USt, die in der Forderung Palani enthalten ist (der Sachverhalt gibt das nicht eindeutig her, es könnte auch eine Forderung ohne USt sein; das hängt davon ab, ob einige Annahmen grundsätzlich gemacht sind, um die Aufgabe überschaubar zu halten), bleibt in voller Höhe „erhalten“, solang die Forderung nicht endgültig uneinbringlich wird. Wertberichtigt wird nur der Betrag, der auf das Entgelt entfällt.

Der Sachverhalt gibt ebenfalls nicht her, ob die Forderung bereits 19% (unwahrscheinlich) oder noch 16% USt enthält. Davon hängt es ab, ob die Forderung zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die EWB /1,19 oder /1,16 geteilt werden muss.

Aus dem Ergebnis (= Entgelt) muss man dann die 40% ziehen.

Merkwürdig ist, dass sich dabei keine ganzzahligen Werte ergeben - das ist sonst bei solchen Aufgaben eine Art Eselsbrücke. Kann es sein, dass die Aufgabe nicht aus D stammt und einen anderen USt-Satz als 16 oder 19% verlangt?

Schöne Grüße

MM