zu 1. Du musst noch die Ust. korrigieren.
zu 2. Du musst die EWB bilden. Achtung, hier keine Ust.-Korrektur, erst wenn komplett uneinbringlich, oder ein Teilausfall (d.h. z.B. das nur die Hälfte gezahlt wird und der Rest uneinbringlich ist).
zu 3. Du musst den restlichen Forderungsbestand Pauschalwertberichtigen:
Forderungen
EWB-Forderungen (jeweils die komplette Forderung abziehen)
= Sicherer Forderungsbestand
Davon 1,8%
=> sind die PWB
Vergleich was bereits auf dem Konto steht, und den Rest dazubuchen, bzw, wenn PWBalt größer als PWBneu, so viel auflösen dass das Konto mit der neuen PWB übereinstimmt.
Hoffe das hilft Dir.
Gruß
L.
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der Fehler liegt in der Behandlung der Umsatzsteuer.
Die USt, die in der Forderung Palani enthalten ist (der Sachverhalt gibt das nicht eindeutig her, es könnte auch eine Forderung ohne USt sein; das hängt davon ab, ob einige Annahmen grundsätzlich gemacht sind, um die Aufgabe überschaubar zu halten), bleibt in voller Höhe „erhalten“, solang die Forderung nicht endgültig uneinbringlich wird. Wertberichtigt wird nur der Betrag, der auf das Entgelt entfällt.
Der Sachverhalt gibt ebenfalls nicht her, ob die Forderung bereits 19% (unwahrscheinlich) oder noch 16% USt enthält. Davon hängt es ab, ob die Forderung zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die EWB /1,19 oder /1,16 geteilt werden muss.
Aus dem Ergebnis (= Entgelt) muss man dann die 40% ziehen.
Merkwürdig ist, dass sich dabei keine ganzzahligen Werte ergeben - das ist sonst bei solchen Aufgaben eine Art Eselsbrücke. Kann es sein, dass die Aufgabe nicht aus D stammt und einen anderen USt-Satz als 16 oder 19% verlangt?