Hilfe bei den Bestattungskosten

Liebe/-r Experte/-in,

mein Mann ist am Sonntag mit dem Rettungswagen ins nächstgelegene Krankenhaus in Hamburg-Harburg gekommen. Wir selber wohnen in Niedersachsen. Er ist für mich immer noch unvorstellbar dort am Donnerstag gestorben. Wir hatten vor Jahren einen selbstverschuldeten Autounfall,(mein Mann ist Rentner, ich Frührentner) und leben von unserer kleinen Rente, aber ohne Sozialhilfe zu beziehen. Also habe ich am Freitag bei unserer Gemeinde Hilfe beantragt. Dort wurde ich abgewiesen, weil mein Mann in Hamburg verstorben ist. In Hamburg bekam ich nur die telefonische Auskunft ich hätte meinen Antrag bei der Abteilung für „Wohnungslose ohne Bezug zu Hamburg“ zu stellen, da wir keine Wohnung in Hamburg haben. Ich bin völlig verzweifelt und allein. Kann mir bitte jemand einen Tip geben ob dies alles so richtig ist. Ich habe Angst vor diesem Gang, gibt es eine andere Lösung. Bitte, ich bin für jede Antwort dankbar.

Hallo, mein herzliches Beileid. Bitte stellen Sie umgehend einen Sozialhilfeantrag bei der Stadt Hamburg auf Übernahme der Beerdigungskosten. Am Besten per Einschreiben mit Rückantwort.
Den Vordruck bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde.
Sie benötigen einige Unterlagen dazu. Ihre Gemeinde ist zur Beratung verplichtet. Sie können auch einen Antrag bei IHrer Gemeinde stellen, diese ist verpflichtet den Antrag anzunehmen und ihn an den Kostenträger (Stadt Hamburg) weiterzuleiten. Hier finden Sie weitere INfos und Antragvordruck.
GGf kann IHnen auch ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder eines Beerdigungsinstitutes weiterhelfen.

http://www.hemer.de/rathaus/buergerservice/produkte/…

http://www.hamburg.de/kr-sgbxii-kap09-74/126494/kr-s…

Hallo,

ersteinmal mein herzlichstes aufrichtiges Beileid für diesen Schicksalsschlag. Es ist wirklich bedauerlich, dass jetzt auch noch dieser Bürokratenkram dazu kommt, als hätte man nicht genug Sorgen…
Leider gibt es zu Ihrem Fall eine ganz klare Rechtssprechung: ist jemand in Hamburg versorben, hatte zu keinem Zeitpunkt eine Meldeadresse in Hamburg und stand auch nicht im Sozialhilfebezug, dann ist die Zuständigkeit (hier die Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)) vom Bezirksamt Hamburg Mitte (M/GS 8) für die Bewilligung der Leistung gegeben. Es ist klar, dass Sie als Erbin die Kosten zu tragen haben, und dass Sie bei einer Antragstellung Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen offen legen müssen (auch unter Angabe, ob eventuell Vorsorge für den Tod getroffen wurde durch Sterbegeld- bzw. andere Versicherungen).
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie mir.

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre lieben Worte und die schnelle Antwort.Ändert sich etwas wenn man gebürtiger Hamburger ist. Denn das mit der Meldeadresse stimmt so nicht. Wir sind beide Hamburger und haben bis 1997 in Hamburg-Harburg gewohnt. Sind erst dann ins „Grüne“ gezogen.

Unsere Rentenbescheide werde ich mitnehmen und es gab sonst keinerlei Absicherung. War bei den kleinen Renten nicht möglich.

Würden Sie sich bitte nochmal melden.

Danke

Guten Abend,
meines Erachtens nach ändert sich an der Zuständigkeit nichts (also die Stadt Hamburg bleibt zuständig), da Sie ja von keinem anderen örtlichen Sozialhilfeträger Leistungen bezogen haben. Zuständig ist also der örtliche Träger der Sozialhilfe, in dem der Sterbeort liegt. Nehmen Sie bitte unbeding eine Sterbeurkunde mit zum Amt (Kopie ist ausreichend) und legen Sie alle Einkommens- und Vermögensnachweise vor, damit recht schnell über Ihren Antrag entschieden werden kann.

liebe Grüße zurück

Guten Abend,

danke für Ihre Hilfe. Ich bin so alleine mit all diesen Sorgen. Ich habe noch gar keine Sterbeurkunde. Ich war beim Bestatter - aber er will erst tätig werden wenn die Kosten geklärt sind. Wo bekomme ich die Urkunde sonst her.

Nochmals Danke und liebe Grüsse zurück an Sie

Hallo nocheinmal,

eine Sterbeurkunde bekommt man vom Standesamt. In der Regel kümmert sich das Bestattungsunternehmen darum, es ist schlimm, dass man auch noch von diesen den Druck wegen dem Geld zu spüren bekommt. Hat Ihnen das Bestattungsunternehmen denn schon einen Kostenvoranschlag gemacht? Denn die Sozialbehörde gewährt Ihnen nur einen festen Betrag für eine würdevolle angemessene Bestattung. Passen Sie auf, dass das Bestattungsunternehmen keine „Extras“ liefert. Haben Sie sich schon mit dem Sozialamt in Hamburg in Verbindung gesetzt?

Liebe Grüße nocheinmal

Guten Abend - Vielen dank das Sie sich so lieb um mich kümmern. Ich habe am Dienstag vormittag leider keinen Termin bekommen(den gibt es nicht) aber es ist Frausprechtag. Also werde ich schweren Herzens dort hinmüssen. Und tatsächlich in die Abteilung für Wohnungslose. Ich habe den Bestatter schon telefonisch um einen Kostenvoranschlag gebeten. Aber … den gibt es auch nicht. Sei seinen Ansicht nach nicht nötig. Habe ich in meiner ersten Panik den Falschen gewählt oder verroht die Menschheit allmählich. Ich mache im Moment Erfahrung mit Behörden und auch anderen Mitmeschen die mich wirklich an den Rand der Verzweiflung bringen. Also darum nochmals vielen Dank für Ihre Tips. Auch auf die „Extras“ werde ich achten. Darf ich Ihnen von meinen morgigen Erlebnissen berichten?

Liebe Grüße

ich kann ihnen da nicht helfen, tut mir leid.
mein beileid und trotzdem alles gute

Guten Abend,

ich wünsch Ihnen viel Erfolg. Sie dürfen sich jederzeit bei mir melden. Vielleicht kann ich Ihnen noch den einen oder anderen Rat geben. Nochmals liebe Grüße.