Hallo liebe Experten,
ich habe vor ein Carport zu bauen. Für die Antragsunterlagen benötige ich nur noch die Berechnung des Maßes der baulich Nutzung. Ich verstehe nicht den Teil des Formulars bei dem die Nebenanlagen berechnet werden. Genau nicht die max. Grenze für die Nebenanlagen. Wer kann helfen?
moin. ich verstehe die frage nicht. ein carport, solange es nicht überdimensioniert ist, bedarf keiner genemigung. nich mal der nachbar kann sich dagegen stellen, wenn du dir ein carport hinbauen magst. je nach höhe und länge, sogar auf die grenze. kann aber sein, dass es von bundesland zu bundesland verschiedene gesetze gibt. mach dich da mal schlau. meiner meinung nach gibts da keine probleme mit dem bau. gruß andreas