Hilfe bei der nebenkostenabrechnug

hallo alle zusammen,

ich habe im jan2010 ganz überraschend eine schlussrechnung meines letzten energie/gasversorgers bekommen. der abrechnungszeitraum: 13.09.2008- 06.03.2009. zahlbetrag in höhe von ca. 1300 €. Allerdings habe ich nur bis feb09 in der wohnung gewohnt und natürlich auch rechtzeitig alles abgemeldet…

tja am kundentelefon wurde mir mitgeteilt das die angaben alle zutreffen und sollte ich nicht einverstanden sein, solle ich bitte schriftlich einspruch erheben… aber wie mach ich das???

Hi,

ich könnte Dir Deine Rechnung erklären, aber wie man korrekt Widerspruch einlegt, dazu kann ich Dir leider nicht viel hilfreiches sagen. Sorry!

Ich denke, Du solltest auf jeden Fall die Punkte auflisten, mit denen Du nicht einverstanden bist.

Hast Du noch Nachweise, wann Du wem mitgeteilt hast, daß Du ausgezogen bist? Das ist immer sehr hilfreich.

Das Problem bei dieser Abrechnung wird sicher sein, daß nur Wintermonate abgerechnet wurden. So ein monatlicher Beitrag ist immer so eingeplant, daß man im Sommer mehr zahlt, als man eigentlich verbraucht, weil der Verbrauch im Sommer ja deutlich abnimmt. Und im Winter isses dann eben andersrum, d.h., man verbraucht deutlich mehr, als man zahlt. Dadurch erhählt man aber das ganze Jahr hindurch einen gleichbleibenden Beitrag.

Blöd isses dann eben nur, wenn man zwischendurch ne Abrechnung bekommt, besonders nachm Winter.
Im Gegenzug würdest Du eine saftige Gutschrift bekommen, wenn Du nur den Sommer über abrechnen würdest.
Verstehste, was ich meine?

Ich kann Dir jetzt nur noch raten, die Zählerstände nochmal zu überprüfen. Wenn die noch passen, wirst Du wahrscheinlich tatsächlich nicht viel machen können (mal vom Abrechnungszeitraum abgesehen).

Viel Erfolg!!!

Hallo Jemico,

vorab einige Fragen:
Wann wurde die Kündigung rechtskräftig?
Deckt sich der Energiebedarf (reine Verbrauchszahlen) mit dem der früheren
Winter in der Wohnung?
Wie groß war die Wohnung, wie hoch die Vorauszahlung…
Du siehst, erst einmal erschreckt mich diese Summe nicht, denn sie kann
durchaus korrekt sein.

Zum Widerspruch an den Vermieter/Verwalter/Gasunternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit widerspreche ich der Nebenkostenabrechnung/Gasrechnung vom [Datum].
…Und dann die Begründung angeben…

Gruß
Mary

hallo alle zusammen,

Hallo auch,

wie üblich ist die Beantwortung dieser Frage nur die
Wiedergabe meiner persönlichen Meinung. Diese lehnt sich
an mein Kenntnisstand der laufenden Gesetzgebung und
bekannten Rechtsprechung. Dies ist keine Rechtsberatung.
Im Zweifelsfall ist eine rechtsberatende Stelle,
Rechtsanwalt oder der Mieterverein zu konsultieren.

ich habe im jan2010 ganz überraschend eine
schlussrechnung
meines letzten energie/gasversorgers bekommen. der
abrechnungszeitraum: 13.09.2008- 06.03.2009.

Naja, so gesehen, ist nicht ganz ein Jahr seit Ende des
Lieferzeitraumes vergangen. Es handelt sich hierbei
nicht um eine Nebenkostenabrechnung von der
Hausverwaltung/Vermieter von daher ist es ein ganz
normaler „liefervertrag“.

zahlbetrag :in höhe von ca. 1300 €.

Wow, das ist recht hoch - zumindest für eine Person ganz
alleine! Hast du keine
Abschlagszahlungen geleistet? Oder ist des der Betrag
nach Abzug der Abschlagszahlungen??? Als ordentlicher
Mieter gehe ich davon aus, du hast einen
Übergabeprotokoll, so die Zählerstände festgehalten
sind. (Anmerkung nebenbei: wenn Du bei einem
ordentlichen Makler gemietet hast, dann hat er das
Protokoll mit ausgefüllt oder zumindest zum selber
ausfüllen dem Mietvertrag beigelegt.)

Allerdings habe ich nur bis feb09 in der
wohnung gewohnt und natürlich auch rechtzeitig alles
abgemeldet…

Bis Februar - Anfang Februar oder Ende Februar? 06.03.
sind 6 Tage toleranz, sollte nicht sein, aber deswegen
würde ich nicht viel Kraft und Energie hergeben, das
wieder reinzuholen. Anders ist es, wenn du Anfang
Februar schon ausgezogen warst.

tja am kundentelefon wurde mir mitgeteilt das die
angaben alle zutreffen und sollte ich nicht
einverstanden sein, solle ich
bitte schriftlich einspruch erheben… aber wie mach
ich das???

Ironie Anfang: In dem Du einen Stift in die Hand nimmst
und anfängst zu schreiben /Ironie Ende.
Ganz einfaches formloses Schreiben, nach dem Motto -
sehr geehrte Damen und Herren, ich …blabla…
ausgezogen, nun erst … Abrechnung nicht einverstanden,
weil (Deine Begründung). Außerdem … zu spät … und so
weiter.
Dann werden Sie dir schon mitteilen, wie sie damit
umgehen, was sie davon halten und was sie als nächstes
von Dir erwarten.

Wünsche Dir viel Erfolg!

Hallo Jernico,

an den Vermieter oder die Hausverwaltung einen Brief schicken mit dem Hinweis: Widerspruch der NK-Abrechnung vom …"

Dann im Einzelnen die Gründe benennen, die nicht in Ordnung sind, bzw. deren Kosten nicht gerechtfertigt sind oder nur zum Teil gerechtfertigt sind. Für den Widerspruch räumt der Gesetzgeber 12 Monate Frist ein.
Zu beachten ist aber, dass die Nebenkostenabrechnung nicht erst nach Ablauf dieser 12 Monate zur Zahlung fällig ist, sondern gemäß § 286 Abs.3 BGB bereits 30 Tage nach Zugang. Hier wird es meistens so gehandhabt, dass nur die berechtigten Nebenkosten innerhalb dieser 30 Tage gezahlt werden.

Zur NK-Abrechung gilt, dass gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. In deinem Fall ist der Zeitraum 13.9.2008 - 31.12.2008 außerhalb des Zeitraums!

Nach insgesamt 3 Jahren, ab Ende des NK-Abrechnungsjahres, laufen alle Fristen aus!!

Beste Grüße
Kocki

Hallo,
hast Du denn nur in diesem Zeitraum da gewohnt?
Steht in der Abrechnung genau drin was ,wann und wie abgerechnet wurde?
Der Abrechnungszeitraum muss natürlich auch stimmen.
Wenn Du nur bis Februar drin gewohnt hast, dann muss der Abrechnungszeitraum auch so sein.
Hast Du die Zählerstände am Tag des Auszuges nicht abgelesen?
Wenn Du der Meinung bist, dass da was nicht stimmt oder Du die Abrechnung nicht nachvollziehen kannst, dann solltest Du Widerspruch einlegen.
Schreib einfach… Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Abschlussrechnung vom ??? ein.
Da der Abrechnungszeitraum nicht mit meinem Auszug übereinstimmt,kann ich diese Vorderung nicht nachvollziehen und bitte um Klärung.
Mehr würde ich nicht schreiben.
Ab Zugang der Vorderung hast Du vier Wochen Zeit.
Ich würde es aber gleich machen.

hallo jemico,

leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen, da ich davon keine ahnung habe.
sorry
gruß
mahema

Hallo,

war längere Zeit krank und habe heute erst Deine Frage gelesen.

Hast Du von Deinem Energieversoger eine Abmeldebestätigung mit dem Datum, zu welchem Du Dich abgemeldet hast? Hast Du Dir selbst den Zählerstand am Auszugstag notiert?

Dann reicht es wenn Du eine Kopie der Abmeldebestätigung und den Zählerstand dorthin schickst mit dem Text: hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Rechnung vom xy und bitte Sie die Rechnung entsprechend den korrekten Daten ( Auszugsdatum und Zählerstand ) zu korrigieren.

Das müsste reichen.

LG
Zauberfee

wie lange du da gewohnt hast ist unerheblich entscheidend ist der endstand des zählers bei deinem auszug. den muss man notieren und mit der endrechnung vergleichen, ist das identisch ist alles ok.
hallo alle zusammen,

ich habe im jan2010 ganz überraschend eine schlussrechnung
meines letzten energie/gasversorgers bekommen. der
abrechnungszeitraum: 13.09.2008- 06.03.2009. zahlbetrag in
höhe von ca. 1300 €. Allerdings habe ich nur bis feb09 in der
wohnung gewohnt und natürlich auch rechtzeitig alles
abgemeldet…

tja am kundentelefon wurde mir mitgeteilt das die angaben alle
zutreffen und sollte ich nicht einverstanden sein, solle ich
bitte schriftlich einspruch erheben… aber wie mach ich
das???