Hilfe bei ebaystornierung!

Guten Abend!

Ich bin neu in diesem Forum, etnschuldigt bitte, falls die Frage schon mal so & oder so aehnlich aufgetaucht ist, ich habe leider nichts dazu gefunden!

Ich habe vor kurzem, ein Hemd auf Ebay ersteigert, welches als Geschenk gedacht war.
Es stellte sich heraus, dass es das falsche Modell war und ich somit, keine Verwendung mehr dafuer hatte.

Kurz nach dem erfolgreichem Gebot, schrieb ich die gewerbliche Verkaeuferinn an und bat sie um eine Stornierung in beiderseitigem Interesse, sodass Ihr die Gebuehren erspart blieben.

Sie schrieb mir das dies nicht moeglich sei da sie ja bereits verpackt hatte und eine Verkaufsvermittlerin sei, also ihr die Sachen die sie auf Ebay verkauft, gar nicht gehoeren, sie diese, fuer andere Leute zum Verkauf einstellt und somit noch weitere Kosten auf sie zu kaemen plus, sie die Ebaygebuehren auch noch zahlen muesste.

Ich schrieb ihr, dass ich das Hemd dann doch nehme, ich aber nicht einsehe warum man 18 Euro fuer Versand eines Hemdes von Deutschland nach Oesterreich bezahlen muss. Sie sagte mir, dass sei der normale versicherte Versand fuer gewerbliche Verkaeufer bei DHL.de.
Ich sah mich auf deren Homepage um und stellte fest das der versicherte Versand fuer Paeckchen bis 2kg usw. nur 10,60 betraegt, aber sie will davon nichts wissen und meint, Ihre Versandoptionen sind vom Anwalt geregelt und unveraenderlich.
Naja, dadurch dass sie mir beim Versand eben doch nicht entgegenkommen war und ich soviel Versandkosten ziemlich unverschaemt finde, wollte ich nun doch wieder zuruecktreten. Am naechsten Tag antwortete sie mit dem Stornierungsfenster und einer Nachricht die ich erst !nach erfolgreicher Stornierung! *das Stornierungsfenster war das erste was beim Einloggen zu sehen war* sah, in der stand, dass sie bereit waere, den Vertrag zu stornieren wenn ich dem eigentlichen Besitzer des Hemdes 5 Euro ueberweisen wuerde, aber natuerlich auf ihr Konto.

Das fand ich ziemlich komisch, als erstes will sie Verpackungskosten und Ebaykosten und Schadensersatz fuer den eigentlichen Besitzer, dann nur noch die 5 Euro…
Naja, ich bemerkte, dass ich Gebrauch von der Wiederruferklaerung machen kann und teilte ihr dies mit.
*Liebe Frau XXX,

hiermit mache ich Gebrauch von meiner Wiederrufserklaerung, entschuldigen Sie bitte die Umstaende die ich Ihnen bereitete! *

Sie schrieb zurueck, ob ich noch ganz klar wuesste was ich wolle und dass sie die Angelegenheit jetzt sowieso wieder Ebay uebergeben haette byw. gemeldet habe, diese Ihr wieder die Kosten berechnet haben, welche ich tragen muesse und die 5 Euro muesste ich auch zahlen und den Rest mit Ihrem Anwalt bereden.

Also welche Kosten ich da tragen solle sagte sie nicht.

Auf meine Antwort das ich nicht Wisse welche Kosten sie meint und das nirgends in Ihren Wiederrufserklaerungen oder AGBS *alles gelesen* steht dass man beim Ruecktritt vom Kauf 5 Euro zahlen muesse, egal fuer was, Schadensersatz, Verpackung…
hat sie nicht geantwortet.
Habe ich rechtlich etwas zu befuerchten?

vielen dank!

Hallo, nein. Sie können zurücktreten und müssen auch keine Kosten tragen. Grüße kahlken

hallo,

also soweit ich das übersehe hast du weder etwas zu befürchten noch wüsste ich Nichts warum du etwas an die Verkäuferin bezahlen müsstest als Ausgleich.

Wichtig für dich ist m.M. nach nur, dass du irgendetwas hast, aus dem heraus ersichtlich ist, dass sie deine
Stornierung erhalten hat.
( eine mail in der sie z.B. den Rücktritt vom Kauf ablehnt ist m.M. nach ausreichend - den ansonsten kannst du ja nicht nachweisen, dass sie deine Rücktrittmail erhalten hat )

Und damit bist du raus aus Allem.
( die entsprechende Mail also erstmal sichern )

Und dann ist es an der Verkäuferin, den Kauf über Ebay
rückgängig zu machen damit sie eben dann BEI DER NÄCHSTEN ABRECHNUNG keine Provision bezahlen muss.
Und dann bekommst du von Ebay eine Stornierungsmail in der du gefragt wirst ob du damit einverstanden bist dass dieser Kauf sozusagen aufgehoben wird. Und dem stimmst du freundlicherweise zu.
Und dann bekommst du von Ebay eine Nachricht dass du von allen Verpflichtungen entbunden bist die sich aus diesem Kauf ergeben haben.
( und dann kannst du auch die mail löschen)

Ich an deiner Stelle würde der Verkäuferin eine letzte freundl. mail schicken in der ich ihr so in der Art schreiben würde dass ich fristgerecht Widerruf eingelegt hätte und dass die Sache somit für mich erledigt sei und ich keinerlei Veranlassung sehen würde ihr noch irgendwelche Geldleistungen zu bezahlen da sie ja die Ebaykosten erstattet bekommen würde sobald sie die entsprechende Rückabwicklung bei Ebay beantragt der ich selbständlich dann zustimmen werde.

Ansonsten zu den hohen Versandkosten : wenn die im Angebot stehen dann sind die rechtens denn dann sind die von beiden Seiten aus fester Vertragsbestandteil.
Falls die da nicht stehen für internationalen Versand war es deins sozusagen VOR Gebotsabgabe nachzufragen …
( Vielleicht mal für ein nächstes Mal, aber das nur nebenbei und als meine ehrliche Meinung denn Ärger wegen Versandkosten müssen nicht sein, wenn sich alle an eben die Spielregeln halten )

So, das meine Meinung zu Allem - nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne dafür zu garantieren dass sie in allen Punkten zu 100% richtig ist also nur als meine private Meinung nicht als Rechtsauskunft gemeint.

liebe Grüße marita

Vielen Dank!

Ja der Fall wurde beiderseits bereits storniert.
Die Verkäuferin verlangte danach eben noch 5 € Schadensersatz.
Aber es ist nirgendwo angegeben, dass ich diese zu zahlen hätte bei einem Rücktritt.
Nochdazu ist sie als gewerbliche Verkäuferin angemeldet.

Naja, die VErsandkosten sind um 6 € zuviel, ich habe nachgefragt bei DHL und es ginge billiger, das finde ich falsch.

Liebe Grüße

Vielen Dank für Ihre Antwort!

kaufe und verkaufe schon jahrelang und habe auch schon viele Problemfälle mitbekommen aber wüsste absolut nichts woraus die Verkäuferin etwas ableiten könnte von dir trotz storniertem Geschäft noch auch nur einen Cent zu bekommen.
m.M. nach versucht die dich „über den Tisch zu ziehen“. -
Lass dich von/durch nichts einschüchtern -

also wenn die sich jetzt nochmal wegen einer Gebühr melden würde, dann würde ich der zurückmailen dass sie von mir keinen Cent bekommt da sie auf Nichts einen Anspruch hat und dass sie es bitte unterlassen soll mich noch weiter mit solchen Forderungen zu belästigen da ich ansonsten wegen Nötigung gegen sie anwaltlich vorgehen werde.

Mit den Stornomails ist das Geschäft beendet …
Und außer dem Kerngeschäft gibts kein weiteres …

und zu den Versandkosten bleibts bei meiner ersten Meinung -
im Angebot nachsehen oder ggf. nachfragen vor Auktionsende …
es gibt eben Verkäufer die sich den Karton und das Hinfahren zur Post bezahlen lassen …

liebe Grüße marita

Hallo,

Kurz nach dem erfolgreichem Gebot, schrieb ich die
gewerbliche Verkaeuferinn an und bat sie um eine Stornierung
in beiderseitigem Interesse, sodass Ihr die Gebuehren erspart
blieben.

Es ist immer vorteilhaft AGB gelesen zu haben, von ebay und den Verkäufern. Wie in den ebay AGB zu lesen ist, werden auf ebay Kaufverträge abgeschlossen, keine offenen Bestellungen. Alle Einzelheiten des Kaufvertrages inklusive Endpreise (Verkaufspreis, Mehrwertsteuer, versandkosten, sonstige Preisbestandteile) sollten auf der Artikelseite explizit aufgelistet sein. Nach Abschluss des Kaufvertrages können Preise nicht nachverhandelt werden.

Bei einem gewerblichen Verkäufer haben Käufer in Deutschland aber ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Der Verkäufer sollte darüber auf der Angebotsseite informiert haben. Mit Österreichischem Recht kenne ich mich nicht im gerringsten aus.

D. h. da keine offene Bestellung existiert, kann nicht storniert werden, ein deutscher Käufer kann aber sein Widerrrufs- oder Rückgaberecht nutzen.

Der Käufer hat durch sein Versäumnis sich über seine Rechte zu informieren und sein planloses hin- und her ein heilloses Durcheinander ausgelöst.

Der Käufer sollte sich informieren, inwieweit sich das deutsche und österreichische Widerrufsrecht deckt.

Widerruft ein deutscher Käufer seinen Kauf vor Versand der Ware muss der Käufer nichts bezahlen.

Um zu verhindern, dass der Verkäufer bei ebay einen Nichtbezahlten Artikel meldet und der Käufer verwarnt wird, würde ich ebay fragen wie ein Widerruf abzulaufen hat, wenn der Verkäufer nicht kooperiert.

Stephanie

Hallo,

Nachtrag: ebay fragen per Telefon, auf eine bandwurmlange E-Mail würde ich kein informatives Ergebnis erwarten.

Und keine Rechtlichen Fragen an ebay richten, die können grundsätzlich nicht beanwortet werden. Nur fragen, wie man sich vor einem Nichtzahlungsverfahren schützt, wenn der Kauf widerrufen wurde.

Stephanie

Meiner Einschätzung nach haben Sie nichts zu befürchten. Sie haben die Ware noch nicht erhalten und Ihren Wunsch zu widerrufen noch vor dem Versand kund getan. Grundsätzlich haben Sie als Verbraucher gegenüber einem gewerblichen Verkäufer bei eBay immer die besten Karten. Sie wird sich nicht die Arbeit machen irgendetwas juristisch anzustrengen, also entspannen.

Danke nochmals :smile:!!

Liebe Stephanie,
zum Wiederrufsrecht für österreichische Staatsbürger die von Verkäufern in Deutschland bestellen, habe ich folgendes in diesem Forum gefunden.

Rechtswahl ist folgende:
Zitat:
„Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Kunden, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.“

Hallo,

du musst nichts befürchten. Du hast ein Wiederrufsrecht, 14 Tage , ohne Begründung. Wenn du davon gebrauch machst , für den Verkäufer um so besser, der spart Versandkosten die er dir nach dem Versand erstatten müsste. Seine gezahlte Verkaufsprovision bekommt er von Ebay wieder wenn er über" Problem klären "einen „Fall“ eröffnet. Eventuelle andere Kosten darf er nicht auf dich abwälzen. Könnte ja sonst jeder behaupten das er nur im Auftrag verkauft.
Gruß Frank

Vielen Dank für Ihre Antwort!.

Danke fur Ihre Hilfe!

Liebe Grüße

Hallo, ich bin selbst als gewerblicher Verkäufer auf ebay tätig. Ich weiss das es in manchen Kategorien begrenzungen auf den Versand gibt. Da der Verkäufer für dritte handelt, kann ich mir vorstellen, das der Verkäufer sich „die Verpackung“ des Artikels vom Käufer bezahlen lässt. 7,10€ ist da schon ein guter Stundenlohn. Meines Wissens nach sollte aber der Besitzer des Artikels die Kosten für die Ebaygebühren übernehmen, es würde ja sonst garkeinen Sinn machen, etwas für andere zu verkaufen.

Die Rücknahme von Artikeln ist aber bei ebay geregelt, da bitte ich doch mal, im ebay forum nach zu lesen. Und soweit ich weiss, stehen die Rücknahme

Die Regelung des Fernabsatzrechtes soweit ich mich jetz durchgelesen habe steht aber auch vor den persönlich geformten Wiederrufsrechten des Verkäufers, außer er hat dies durch einen Anwalt oder eine Person die dafür haftet, erledigt.

Jedenfalls droht mir die Dame wieder mit dem Anwalt.
Hier ein Auszug:

Hallo alles steht ordunungsgemäß in der Artikelbeschreibung wo sie ein Gebot abgegeben haben. Zudem steht es in den AGB von Ebay und von meinen Eigenen unter Mein Ebay worauf beim bieten hingewiesen wird. Da ich schon seit jahren verkaufe kenne ich mich da aus. Es haben schon mehr versucht wie sie. Leider mußten die zum Schluß ans Gericht ein paar Hundert euro zahlen weil sie verloren haben. Ich bin auf der sicheren Seite sie können gerne einen eigenen Anwalt fragen und benachrichtigen. Die 5 Euro sind der Schadensersatz und die Verpackung die ich nun nicht mehr benutzen kann da sie bedruckt ist. Sie sind ja einfach zurückgetreten und haben gar keine Gründe das etwas nicht stimmt. Die Ware ist wie beschrieben hat keine Mängel also bin ich auf der sicheren Seite. Die Portokosten sind genau angegeben. Wenn sie ihre Lesehilfe nicht aufgesetzt haben kann ich leider nichts dazu. Normalerweise wäre der Schadensersatz höher ich habe nur die Kosten gerechnet die durch ihren Aufwand entstanden sind ohne noch meine Eigenen Gebühren zu rechnen. Aber ich überlege es mir vielleicht stelle ich sie ihnen doch noch in Rechnung. Sie wissen ja sowieso nicht was sie wollen. Ich möchte mich jedenfalls nicht weiter mit ihnen Blamieren. Entweder es erfolt umgehend der Schadensersatz von 5 Euro und sie klären es mit Ebay das sie zum zweiten Mal einfach umgelenkt haben. Oder es geht am Mittwoch zum Anwalt und wir sehen uns. xxx

ich habe ihr geantwortet das ich bereits Meinungen eingeholt habe und auch die Leute vom Ebay Sicherheitsteam haben mir bestätigt dass das Wiederrufsrecht gilt (aber nichts wegen Schadensersatz geschrieben, dürfen Sie ja auch nicht)

Naja, auf diese Antwort kam dann:

Ich habe das Hemd wieder eingestellt und gebe am Mittwoch meinem Anwalt den Vorgang. Sie werden Post bekommen und können sich dann mit ihm auseinandersetzen. Ich bin es leid ja nein ja nein. Ich weiss was ich will und für mich ist es gelaufen. Mein Anwalt Dr Will wird sich am Donnerstag denke ich mit ihnen in Verbindung setzen. Vielen Dank für den Spaßkauf.

Also wegen 5€ „Schadensersatz“, jetzt entweder für die Verpackung oder für den eigentlichen Besitzer des Hemdes, was weiß ich, jedenfalls, wegen den 5 € auf die sie so vehement besteht, brauch ich mir doch keine Gedanken machen das ich da auf der kritischen Seite stehe, oder?
ICh habe schon viel von sogenannten Druckmachern gelesen, Leuten, die gerne mit „IHREM“ Anwalt drohen und das auch über Längere Zeiträume hinweg, da sie sich durch dieses ehrgeizige unter Druck setzen, dann den Gewinn versprechen.
Aber genau weiß ich es nicht, also hier sagt man mir ich brauche nichts zu zahlen. Ich glaube das auch, aber kann mir das nochmals wer bestätigen,
Meine wiederholte Unsicherheit kommt nur von Ihren neusten Nachrichten.
Nebenbei, Ebay hat mir meine Frage wegen der ständigen Drohnachrichten, was ich den hier unternehmen solle, nicht beantwortet.

Schade…

Hallo, irgendwie ist das bei Ihnen alles recht ungeschäftlich gelaufen. Grundsätzlich gilt - insbesondere bei Ebay Deals - der Deal ergibt sich aus dem was geschrieben steht. Für den Käufer, der bei einem Händler einkauft gilt zudem i.d.R. das Widerrufsrecht - wird aber auch von einem seriösen Händler in der Auktion offen angegeben. Genauso wie die Versandkosten und die Beteiligung bei den Versandkosten im Falle eines Widerrufs. Aber - der Wiederruf muss innerhalb einer Frist geschehen.
Daher mein Tip für mögliche rechtliche Schritte des Verkäufers: alle Mails sowie auch die Auktion inkl. AGB als Beweissicherung ausdrucken. Dann prüfen sie die Drohungen des Verkäufers mit dem Angebot. Danach wissen Sie was Ihnen droht - wahrscheinlich nichts.
Wer geht schon wegen ein paar Euros zum Anwalt - wahscheinlich alles nur wildes Flügelschlagen des Verkäufers. Übrigens: wenn im Angebot Versandkosten von 18 Euro stehen, haben Sie diese mit Abgabe eines Gebotes akzeptiert!
Gruß
PR

Vielen Dank für Ihre Antwort Peter!

Ja, die Versandkosten sind angegeben gewesen und ich müsste sie eigentlich auch einhalten, aber da mir der Gesamtpreis bei dem Hemd das ich fälschlicherweise erstanden habe dann doch zuviel war, machte ich Gebrauch von meinem Wiederrufsrecht.
In den AGBs ist dieses angegeben und sie enthalten nichts über irgendwelche Schadensersatzansprüche oder dergleichen.
rechtlich gesehen müsste ich doch vollen Anspruch auf Wiederruf ohne Angabe von Gründen haben und auch keine Zahlung schuldig sein da ich ja überhaupt keinen Nutzen bzw. Leistung bezogen habe.
Die Art und Weise wie die Dame mit Rückgaben umgeht ist furchtbar.