WEnn man bei e-bay … als Aufzählung benutzen würde, ist dies zulässig??
Über Meinungen wäre ich Dankbar
Danke
WEnn man bei e-bay … als Aufzählung benutzen würde, ist dies zulässig??
Über Meinungen wäre ich Dankbar
Danke
Hi,
WEnn man bei e-bay … als Aufzählung benutzen würde, ist
dies zulässig??
Ich glaube nicht, dass eBay was gegen drei Punkte einzuwenden hätte.
Gruß,
Anja
*etwas ratlos*
Hallo,
WEnn man bei e-bay … als Aufzählung benutzen würde, ist
dies zulässig??
meinst du wenn man bei ebay etwas verkaufen möchte und bei z.B. Lieferumfang nur 3 Punkte macht, so dass es der Fantasie des Käufers überlassen bleibt, was er bekommt?
Gruß
Pontius
Guten Tag,
Ich meinte eine Aufzählung. Also z.b. bei Spielen:
Uncharted, little big planet …
Also … für weitere Spiele die angeboten werden und dass man dann aber nur ein SPiel bekommt.
Würde dann aber alles im tExt stehen.
DAnke
Hallo,
Ich meinte eine Aufzählung. Also z.b. bei Spielen:
Uncharted, little big planet …
Also … für weitere Spiele die angeboten werden und dass man
dann aber nur ein SPiel bekommt.Würde dann aber alles im tExt stehen.
Grundsätzlich sollen Titel und Artikelbeschreibung den angebotenen Artikel beschreiben - und nichts anderes. Insbesondere sollte alles vermieden werden, was den Käufer verwirren könnte, das könnte schlimmstenfalls als Betrugsversuch gewertet werden.
Schmücken mit fremden Federn ist unzulässig, besonders Angabe von fremden Markennamen. Klassisches Beispiel Halsband im Cartier Stil (war kein Cartier Halsband) ist als Markenrechtsverstoß absolut verboten.
Auswahlangebote sind ebenfalls unzulässig
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-choice.html
„Es ist verboten, bei eBay Auswahlangebote einzustellen.“
Zulässig ist ein Hinweis oder Link unten in der Artikelbeschreibung „Sehen Sie auch meine anderen Artikel an, Spiel 2, Spiel 3, Spiel 4“.
Stephanie
Guten Tag,
Ich meinte eine Aufzählung. Also z.b. bei Spielen:
Uncharted, little big planet …
Also … für weitere Spiele die angeboten werden und dass man
dann aber nur ein SPiel bekommt.
Würde dann aber alles im tExt stehen.
diese Vorgehensweise würde ich nicht empfehlen. Was sollen die Punkte, wenn du nur einen Artikel anbietest. Das sähe für mich als potentiellen Käufer so aus, als würdest du versuchen mich zu täuschen und könnte Ärger geben.
Umgekehrt wäre es kein Problem, wenn du z.B. mehrere Spiele als ein Angebot einstellst, aber in der Titelzeile nicht alle aufführen könntest, weil die Anzahl der Zeichen begrenzt ist. Dann würden die Punkte einen Sinn ergeben.
Gruß
Pontius
Hi,
Grundsätzlich sollen Titel und Artikelbeschreibung den
angebotenen Artikel beschreiben - und nichts anderes.
Insbesondere sollte alles vermieden werden, was den Käufer
verwirren könnte, das könnte schlimmstenfalls als
Betrugsversuch gewertet werden.
Außerdem werden andere zur Auktion stehende Artikel des Verkäufers unter dem jeweiligen Angebot automatisch angezeigt.
Gruß,
Anja