Hilfe bei einer Frage

Hallöchen, kann mir jemand helfen? Ich habe bei einer Unterhaltung mit meinen Prof. für Recht aufgeschnappt das es einen nachweis für Untätigkeit gibt. Leider ist er in nächster Zeit nicht für mich zu erreichen. Ich möchte jetzt mehr darüber erfahren. Weis einer von euch bescheid? Wann tritt der nachweis für Untätigkeit ein? Gibt es da eine bestimmte Zeitspanne? Was passiert mit z.b. Verwaltungsakten, Notenmeldungen, Gerichtsurteilen, usw. die nach dem „Untätichkeitsnachweis“ in kraft treten sollen oder sind?

Gruß an alle

Im Steuerrecht kennt man den Einspruch und die Klage wegen Untätigkeit. Die Zeitspanne ist nicht genau definiert, aber bei einem normalen Antrag ist etwa ein halbes Jahr abzuwarten, bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung deutlich kürzer, bei einem Antrag auf verbindliche Auskunft eher länger.

Hallo,

im Sozialrecht gibt es die Untätigkeitsklage nach § 88 SGG
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
nach 6 Monaten ohne erkennbares Verwaltungshandeln.

Auf die Rechtswirksamkeit von verspäteten Verwaltungsakten hat diese Klage keine materiellrechtliche Auswirkung.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Eine weitere Form der Untätigkeit findet man bei Verfügungen, Gerichtsurteilen usw. Diese sind erst nach dem Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Hier bedeutet eine Untätigkeit innerhalb der Frist eine Zustimmung.

MfG Peter(TOO)

Hallo

Was bedeutet das praktisch gesehen?
Haben verspätete Verwaltungsakte schon mal eine verspätete Rechtswirksamkeit, oder eine andere, als wenn der Verwaltungsakt pünktlich stattgefunden hätte?
Eigentlich verstehe ich diesen Satz überhaupt nicht.
Vielleicht könnte das jemand ändern …

Viele Grüße

hallo,

die Untätigkeitsklage hat inhaltlich keine Auswirkung auf das Verwaltungsverfahren, sondern betrifft lediglich den formalen Aspekt der (zu) langsamen Abläufe.

&Tschüß
Wolfgang