Hallöchen, kann mir jemand helfen? Ich habe bei einer Unterhaltung mit meinen Prof. für Recht aufgeschnappt das es einen nachweis für Untätigkeit gibt. Leider ist er in nächster Zeit nicht für mich zu erreichen. Ich möchte jetzt mehr darüber erfahren. Weis einer von euch bescheid? Wann tritt der nachweis für Untätigkeit ein? Gibt es da eine bestimmte Zeitspanne? Was passiert mit z.b. Verwaltungsakten, Notenmeldungen, Gerichtsurteilen, usw. die nach dem „Untätichkeitsnachweis“ in kraft treten sollen oder sind?
Gruß an alle