Hilfe bei Erhöhung der Nebenkosten + Kündigung

Hallo,

Brauche dringend Hilfe !!!

ich bin am 01.09.2002 in die Wohnung eingezogen.
Miete kalt = 390 Euro
Nebekostenpauschale monatlich: 49 Euro
Heizkostenpauschale monatlich: 51 Euro
=Gesamtnebenkosten pro Monat Vorrauszahlung: 100 Euro
*************
Die Nebenkostenabrechnung die mich unlängst ereilte sah für den Zeitraum 01.09.02-31.12.2002 eine Nachzahlung von 288 Euro vor.

Jetzt soll ich ab 01.09.2003 zusätzlich eine erhöhte Heizkostenpauschale von über 200 Euro pro Monat zahlen (ehemals 51 Euro).
Trotz meiner Kündigung besteht der Vermieter auf die erhöhte Vorrauszahlung während der 3-monatigen Kündigungsfrist.
Meine Frage: ist das rechtens und wenn ja bzw. falls nein nach welcher gesetzlichen Grundlage ?!
******************
Ich habe dem vermieter, dass ich kündigen will. Trotzdem besteht er ab 01.09. auf folgende neue Miete:
Kaltmiete: 390 Euro
Nebenkosten:73 Euro
Heizkosten etc: 206 Euro
Gesamtnebenkostenpauschale:279 Euro.
(alte Miete siehe oben)

Diese Miete soll ich bis Dezember zahlen und ab Januar verringert sich das ganze wieder ein wenig (liegt aber immerhoch über der "Einstiegsmiete bzw. Nebenkosten)

Der Bescheid ging mir am 11.08.2003 zu.

Meine Fragen:
*Ist die Erhöhung zum 01.09.2003 überhaupt schon rechtens ?
* Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung von Nebenkosten? Wie lange ist dann meine Kündigungsfrist?
*Welche §§ des BGB kommen bei meinem Widerrspruch zur Anwendung ???

Vorab schonmal vielen Dank für Eure Hilfe. Ist wirklich enorm wichtig !!

Danke !!!

Hallo Marcel,

also wenn Du eine Nebenkosten „Pauschale“ vereinbart hast, können sich die Nebenkosten für Dich nicht erhöhen. Der Vermieter muss die Nebenkosten realistisch berechnen und die Vorrauszahlung sollte etwa dem wirklichen Betrag gleichen. Es kann nicht sein, dass die Heizkosten jemals € 51,- waren, wenn sie nun auf € 206,- gestiegen sind. Dein Vermieter probierte entweder dich mit den günstigen Nebenkosten in die Wohnung zu locken oder er probiert nun andere Kosten auf Dich umzulegen. Nimm Dir einen Anwalt und verklage ihn! Du wirst jeden Prozeß bestimmt gewinnen. Da dies auch Dein Vermieter weiß, wird er probieren sich außergerichtlich zu einigen.

Schöne Grüße

Fabian Voges

Hallo Fabian,

die Antwort ist so leider nicht richtig. Es wurde keine „Pauschale“ vereinbart, sondern eine „Vorauszahlung“ (siehe letzte Bemerkung". Sobald eine Vorauszahlung vereinbart worden ist, hat der Vermieter selbstverständlich die Möglichkeit, die tatsächlich angefallenen Nebenkosten abzurechnen und die künftigen Vorauszahlungen neu festzulegen.

Gruss,
Simone

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

kannst Du mir Deine Abrechnung mailen oder faxen. Melde Dich bitte direkt.

Es ist zutreffend, dass der Vermieter die Nebenkosten entsprechend erhöhen kann, wenn eine Nachforderung erfolgt. Hier ist jedoch durch grob unbilliges Vorgehen des Vermieters die Zumutbarkeitsgrenze einer Erhöhung der Nebenkosten - Vorauszahlungen weit überschritten. Ausserdem berücksichtigt der Vermieter bei seiner Berechnung nicht, dass die nunmehr geforderten Beträge in der kalten Jahreszeit entstanden sind und keinen Beweis dafür bieten, dass die nun berechneten Vorauszahlungen auf das Jahr gerechnet zutreffen.

ich bin am 01.09.2002 in die Wohnung eingezogen.
Miete kalt = 390 Euro
Nebekostenpauschale monatlich: 49 Euro
Heizkostenpauschale monatlich: 51 Euro
=Gesamtnebenkosten pro Monat Vorrauszahlung: 100 Euro
*************
Die Nebenkostenabrechnung die mich unlängst ereilte sah für
den Zeitraum 01.09.02-31.12.2002 eine Nachzahlung von 288 Euro
vor.

Du hast bis jetzt 8 Monate á 49,00 und 8 Monate á 51 EUR, insgesamt 800,00 EUR bezahlt. Ab 01.09. - 31.12.2003 sollen dann nochmals 4 Monate á 279,00 EURO, insgesamt 1116,00 EUR, für das Jahr damit Vorauszahlungen in Höhe von 1916,00 EUR ( oder rd. 3800 DM) anfallen. Wenn ich nun 80 Quadratmeter in etwa ansetze, was knapp einem Quadratmeterpreis von 5 EURO entspricht stimmt an der Höhe der Kosten etwas nicht.

Jetzt soll ich ab 01.09.2003 zusätzlich eine erhöhte
Heizkostenpauschale von über 200 Euro pro Monat zahlen
(ehemals 51 Euro).
Trotz meiner Kündigung besteht der Vermieter auf die erhöhte
Vorrauszahlung während der 3-monatigen Kündigungsfrist.
Meine Frage: ist das rechtens und wenn ja bzw. falls nein nach
welcher gesetzlichen Grundlage ?!
******************

Hier muss man die vorliegende Rechnung prüfen und dann berechnen, wie hoch tatsächlich die Vorauszahlungen ab 01.09.2003 sein müssen.

Ich habe dem vermieter, dass ich kündigen will. Trotzdem
besteht er ab 01.09. auf folgende neue Miete:
Kaltmiete: 390 Euro
Nebenkosten:73 Euro
Heizkosten etc: 206 Euro
Gesamtnebenkostenpauschale:279 Euro.
(alte Miete siehe oben)

Diese Miete soll ich bis Dezember zahlen und ab Januar
verringert sich das ganze wieder ein wenig (liegt aber
immerhoch über der "Einstiegsmiete bzw. Nebenkosten)

Wer hat diese „falsche Auskunft“ erteilt ? Du musst die ab 01.09.2003 erhöht zu zahlenden Vorauszahlungen bis zur Vorlage der nächsten Abrechnung bezahlen. Dies könnte daher - hättest Du nicht gekündigt - bis nächstes Jahr im August sein.

Der Bescheid ging mir am 11.08.2003 zu.

Meine Fragen:
*Ist die Erhöhung zum 01.09.2003 überhaupt schon rechtens ?
* Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung von Nebenkosten? Wie
lange ist dann meine Kündigungsfrist?

Nein, wegen Nebenkosten gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

*Welche §§ des BGB kommen bei meinem Widerrspruch zur
Anwendung ???

Sende mir die Daten, dann kann ich Dir mitteilen, wie Du zu reagieren hast.

Gruss Günter