Hallo,
Brauche dringend Hilfe !!!
ich bin am 01.09.2002 in die Wohnung eingezogen.
Miete kalt = 390 Euro
Nebekostenpauschale monatlich: 49 Euro
Heizkostenpauschale monatlich: 51 Euro
=Gesamtnebenkosten pro Monat Vorrauszahlung: 100 Euro
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Die Nebenkostenabrechnung die mich unlängst ereilte sah für den Zeitraum 01.09.02-31.12.2002 eine Nachzahlung von 288 Euro vor.
Jetzt soll ich ab 01.09.2003 zusätzlich eine erhöhte Heizkostenpauschale von über 200 Euro pro Monat zahlen (ehemals 51 Euro).
Trotz meiner Kündigung besteht der Vermieter auf die erhöhte Vorrauszahlung während der 3-monatigen Kündigungsfrist.
Meine Frage: ist das rechtens und wenn ja bzw. falls nein nach welcher gesetzlichen Grundlage ?!
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Ich habe dem vermieter, dass ich kündigen will. Trotzdem besteht er ab 01.09. auf folgende neue Miete:
Kaltmiete: 390 Euro
Nebenkosten:73 Euro
Heizkosten etc: 206 Euro
Gesamtnebenkostenpauschale:279 Euro.
(alte Miete siehe oben)
Diese Miete soll ich bis Dezember zahlen und ab Januar verringert sich das ganze wieder ein wenig (liegt aber immerhoch über der "Einstiegsmiete bzw. Nebenkosten)
Der Bescheid ging mir am 11.08.2003 zu.
Meine Fragen:
*Ist die Erhöhung zum 01.09.2003 überhaupt schon rechtens ?
* Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung von Nebenkosten? Wie lange ist dann meine Kündigungsfrist?
*Welche §§ des BGB kommen bei meinem Widerrspruch zur Anwendung ???
Vorab schonmal vielen Dank für Eure Hilfe. Ist wirklich enorm wichtig !!
Danke !!!