bin gerade dabei ein Mahnschreiben (3. Mahnstufe) an Privatkunden zu formulieren).
Allerdings klingt das ganze noch nicht so rund. Vor allem der 3. Absatz bereitet mir Kopfzerbrechen. Es soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich hierbei um die letzte Chance handelt, um diese Angelegenheit vorgerichtlich zu klären…
Vor Vorschläge und Verbesserungen jeder Art wäre ich euch sehr dankbar.
VG
Bei der Durchsicht unserer Unterlagen mussten wir leider wiederholt feststellen, dass Ihr Kundenkonto noch immer fällige Posten in Höhe von xx € aufweist. Auch auf unserer bisherigen Mahnschreiben zeigten Sie bislang keinerlei Reaktion.
Sicher möchten Sie jedoch weitere Kosten zu Ihren Lasten vermeiden, die Eintragung in ein öffentliches Schuldnerverzeichnis verhindern und auch die Durchführung einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher abwenden, oder?
Dann sollten Sie - in Ihrem eigenen Interesse -die von uns hiermit letztmalig gewährte Chance zur außergerichtlichen Klärung dieses Vorgangs nutzen. Bitte überweisen Sie den noch ausstehenden Betrag in Höhe von xx € unter Angabe Ihrer Kundennummer umgehend auf unser nachfolgend aufgeführtes Bankkonto:
Sollten wir jedoch binnen der nächsten 3 Tage weder einen Zahlungseingang verbuchen können noch eine Rückantwort von Ihnen erhalten haben, werden wir ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung einleiten.
Bei weiteren Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ich würde das ganze gar nicht allzu groß ausführen, ich denke jedem sind die Konsequenzen bei Zahlungsverweigerung bekannt.
Hab einfach mal 'nen Text formuliert, so wie ich‘s in etwa schreiben würde.
Wichtig ist noch, dass du in deinem Schreiben noch das Datum der Rechnung(en) und die Rechnungsnummer(n) aufführst.
Letzte Zahlungsaufforderung:
Bei der Durchsicht unserer Unterlagen mussten wir feststellen, dass Ihr Kundenkonto noch immer fällige Posten in Höhe von xx€ aufweist. Sie haben bereits zwei Zahlungserinnerungen von uns erhalten. Leider haben Sie bis heute nicht darauf reagiert.
Wir bitten Sie deshalb zum letzten Male um eine Prüfung des Sachverhalts und den sofortigen Ausgleich folgender Zahlungen:
Sollte der Zahlungs-/Rechnungsbetrag nicht bis zum DATUM bei uns eigegangen sein, sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.
Hallo, für mich klingt ein Teil zu wenig förmlich. Außerdem wiederholst du dich etwas zu oft, gerade ein Mahnschreiben sollte möglichst kurz und deutlich formuliert sein. Hier ein Ersatzvorschlag für Absätze 2, 3 und einen Teil von 1, ansonsten finde ich es in Ordnung:
"…xx Euro aufweist. Auch auf unsere bisherigen beiden Mahnschreiben zeigten Sie bislang keinerlei Reaktion.
Bitte überweisen Sie den noch ausstehenden Betrag in Höhe von xx € unter Angabe Ihrer Kundennummer umgehend auf unser nachfolgend aufgeführtes Bankkonto:
Ansonsten bleibt uns nichts anderes übrig, als eine Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher einzuleiten, welche mit einer Eintragung in ein öffentliches Schuldnerverzeichnis verbunden wäre.
Sollten wir jedoch…"
„Bei weiteren Fragen … gerne zur Verfügung“ würde ich weglassen, das lädt denjenigen zum Diskutieren ein.
Leider kann ich hierbei nicht helfen. Jedoch bei erster Einsicht fallen mir grammatikalische und orthographische Fehler über den ganzen Text auf.
Freundliche Grüsse
Hakan
Hallo. Warum drei Mahnungen. Eines reicht. Dann ein Mahnverfahren einleiten. Vordrucke gibt es im Schreibwarengeschäft.
Zur Sicherheit könnten Sie sich vorher auf dem Gericht (ich denke hierfür ist das Amtsgericht zuständig) kostenlos informieren, wie man so etwas in die Wege leitet.
Tipp: Um so mehr Huddelei und Bitte betrieben wird, um so weniger wird man mit seiner Forderung ernst genommen…
Alles Gute - Helena
Hallo!
Diesbezüglich müsste man einen Rechtsanwalt konsultieren. der kann genau sagen, wie der korrekte Wortlaut ist.
Generell fällt mir aber auf, dass das Schreiben etwas zu umfangreich ist. Knapper und förmlicher (Wörter wie „oder“ als Frage am Satzende benutzt man nicht!) wäre hier besser. Das ist professioneller.
bin spät dran mit meiner Antwort - aber sie fällt auch knapp aus: Ich finde das Schreiben in allen Aspekten gelungen! Mancher möchte einwenden, es sei zu verbindlich und freundlich gehalten für eine dritte Mahnung, aber das finde ich gar nicht. Der behutsame Ton gefällt mir und scheint zur Autorin (?) zu passen.