Hilfe bei Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung

hab vor ca. 2 wochen ein kleingewerbe angemeldet und bin jetzt dabei, den zettelkram fürs finanzamt auszufüllen und blick teilweise nicht durch.

bin jetzt bei teil 3 „angaben zur festsetzung der vorauszahlungen (einkommensteuer, gewerbesteuer)“, wo ich die voraussichtlichen einkünfte angeben muss. ich werde aber §19 anwenden, damit ich keine steuern zahlen muss, weil ich eh nur ganz wenig umsatz mache. muss ich diesen teil dann trotzdem ausfüllen? ich zahl doch dann keine gewerbesteuer…
was schreib ich bei „sonstige einkünfte (z.b. rente)“ rein? muss ich da auch reinschreiben, was ich zurzeit in meinem richtigen beruf verdiene?
was schreib ich bei kapitalvermögen rein, meinen aktuellen kontostand oder was?

muss ich dann 3.2 „voraussichtliche höhe der sonderausgaben / steuerabzugsbeträge“ auch ausfüllen, wenn ich doch nichts abführe?

was schreib ich bei 7 „angaben zur anmeldung und abführung der umsatzsteuer“ ungefähr rein? im jahr der betriebseröffnung: mein betrieb läuft offiziell erst ab 1.12., muss ich dann schätzen, was ich im dezember dann an umsatz mache?

schonmal danke für die antworten und hilfe.

Hallo,

Diesen Teil musst du trotzdem ausfüllen. auch wenn du nur wenig einnahmen hast.
Jedoch ist es in Wiesbaden so, das du mind. 100€ angeben musst. Sonst macht es das Finanzamt stuzig, dass du nicht nur ein paar Rechnungen für „Dich“ erstellen möchtest um dir Provit zu erschleichen.

Bei den anderen Punkten bin ich mir nicht mehr ganz sicher. ich bin damals zu meinem Finanzamt gegangen hab mich da hingesetzt und mein Sachbearbeiter hat das mit mir zusammen ausgefüllt. (Kostenlos in Wiesbaden)

Wenn du nach §19 gehst bist du Umsatzsteuer befreit also brauchst du dort auch keine Angaben machen soweit ich es noch in erinnerung habe.

Im Jahr der Betriebseröffnung das ist das Jahr, indem der Betrieb gestartet *angemeldet* wurde.
Ja du musst schätzen was du in diesem Monat (12/2010)
einnimmst.

Was ist das denn für ein Gewerbe was du angemeldet hast?

(Ich übernehme keine Gewähr für die von mir gemachten angaben! )

Geh damit zum Steuerberater, du machst mehr kaputt wie Du dir selber hilfst und damit Zeit Oder Geld sparst. Gern kannst du meinen Beitrag zu Hilfe ziehen, aber Hoffnung hab ich bei dem was du schreibst nicht:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/02/10/frageb…

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry…

Das weiß ich leider auch nicht genau, würde mir da professionelle Hilfe holen beim Steuerberater. Gruß Anne
hab vor ca. 2 wochen ein kleingewerbe angemeldet und bin jetzt
dabei, den zettelkram fürs finanzamt auszufüllen und blick
teilweise nicht durch.

bin jetzt bei teil 3 „angaben zur festsetzung der
vorauszahlungen (einkommensteuer, gewerbesteuer)“, wo ich die
voraussichtlichen einkünfte angeben muss. ich werde aber §19
anwenden, damit ich keine steuern zahlen muss, weil ich eh nur
ganz wenig umsatz mache. muss ich diesen teil dann trotzdem
ausfüllen? ich zahl doch dann keine gewerbesteuer…
was schreib ich bei „sonstige einkünfte (z.b. rente)“ rein?
muss ich da auch reinschreiben, was ich zurzeit in meinem
richtigen beruf verdiene?
was schreib ich bei kapitalvermögen rein, meinen aktuellen
kontostand oder was?

muss ich dann 3.2 „voraussichtliche höhe der sonderausgaben /
steuerabzugsbeträge“ auch ausfüllen, wenn ich doch nichts
abführe?

was schreib ich bei 7 „angaben zur anmeldung und abführung der
umsatzsteuer“ ungefähr rein? im jahr der betriebseröffnung:
mein betrieb läuft offiziell erst ab 1.12., muss ich dann
schätzen, was ich im dezember dann an umsatz mache?

schonmal danke für die antworten und hilfe.