Verschleiß & Wertverfall
Hallöchen,
Der Händler hat x ein Austauschgerät angeboten,
oder einen Rücktritt, bei dem x sein Geld zurück bekommt. ABZÜGLICH der Nutzung!!
Das ist das erste Problem. Das ist doch gar nicht mehr erlaubt oder?
Doch. Jedes Gerät, speziell elektronische Geräte, unterliegen einem sehr starken Wertverfall.
A priori ist es erst mal so, dass der Händler ohnehin auf Kulanz beim ersten gemeldeten Defekt eine Rücknahme gegen (partielle) Erstattung des Kaufpreises anbietet. Dazu ist er nicht verpflichtet.
Entsprechend kann er in diesem Zusammenhang die Bedingungen definieren, wie ihm lustig ist.
Es ist legitim und verständlich, dass der Händler nur den Wert erstatten möchte, den er bekommen würde, wenn er ein voll funktionsfähiges, im Mai gekauftes Gerät nun als „gebraucht“ verkaufen würde.
Der Differenzbetrag ist nun mal das, was der Kunde „verbraucht“ hat.
Als Beispiel
Ein Gerät, was am 01.05.2012 für 1000€ erschwinglich war, wäre jetzt für 800€ erschwinglich.
Entsprechend würde der Kunde sogar noch „Reingewinn“ machen, wenn er 7 Monate das Gerät nutzen kann, es dann kaputt geht und er dann ein vollkommen neues Gerät (800€) plus 200€ dafür bekommt.
Klingt doch unlogisch: Nutzen, kaputtmachen und dafür noch kassieren?
Um diese „Unlogik“ auszugleich, ziehen die Händer diese Nutzungsgebühr ab, zu dem Punkt, wo der Kunde nach der Rücknahme den gleichen Wert hätte, wie wenn der Defekt nicht eingetreten wäre.
Viele sind sogar noch großzügig und geben sogar noch mehr, als ein Privatverkäufer von EBay für ein entsprechendes gebrauchtes Gerät erhalten würde.
Dies sollte man als Käufer auf jeden Fall annehmen, dann das Geld investieren und entsprechenden Kauf tätigen und sich über die restlichen Euros im Portemonnaie freuen.
Dann das 2te Problem:
Der Händler sagte am Telefon, dass es in der eigenen Werkstatt repariert wird. Jetzt wurde es auf einmal wo anders Repariert.
Kann ja sein, dass man feststellt, dass die eigene Werkstatt nicht fähig ist, den realen Fehler zu beheben, da der sich vom beschriebenen Mangel unterscheidet?
x wird jetzt wohl zum Anwalt gehen müssen.
Und wird höchstwahrscheinlich, da der Händler Rücknahme auf Kulanz angeboten hat, auf Kosten sitzenbleiben, die weit höher sind als die Kamera selbst.
Womit kann x den Händler rankriegen?
Strafrechtlich wie auch Zivilrechtlich.
Strafrechtlich gar nicht, da der Kunde eine Rücknahme auf Kulanz ausgeschlagen hat. Zivilrechtlich wohl ebensowenig, aus gleichem Grund.
x hasst diese Ungerechtigkeit und will was machen. Vielleicht kennt ihr ja ein paar Ansätze.
Jo, X kann ja mal Lebensmittel verkaufen und dann die leeren Eierschalen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurücknehmen und am Ende des Monats Bilanz ziehen.
Um es direkt zu klären: es gibt Videos die vor der 6-Monatigen Beweiszeit gemacht wurden und das Klackern haben.
Um auch das direkt zu klären, es gibt das hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4ngelr%C3%BCgeobl…
Hier hat der Käufer seine Pflichten verletzt, es tritt Satz (2) in Kraft:
(2) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt , es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Also, der Käufer ist absolut selbst schuld und alles, was der Händler ihm anbietet, ist pure Nettigkeit.
Wenn der Käufer nun auf stur schaltet und sich trotz seines eigenen Pflichtvergessenheit auch noch über Andere beklagt, dann wird er sich immer weiter in den Sumpf reinreiten.
Wo sind wir denn, in Amerika?
Muss jetzt auf jeder Verpackung ein großer roter Aufkleber angebracht werden: „Der Bundesintelligenzminister warnt: Geräte, die Defekte aufweisen, könnten defekt sein“?
Gruß,
Michael