HIlfe bei Heizkostenabrechnung

Hallo, folgenden Fall möchte ich kurz darstellen.
Mieter A ist laut Mietvertrag per 01.10.2009 in eine neubezogene Wohnung 52m² eingezogen.
Es gibt eine Kopie der Zwischenablesung der Ablesefirma mit dem Datum vom 25.09.09, wo alle Heizkörper - Zähler auf 0 stehen. Es ist zu erwähnen , dass bei der Kopie die Zahl des Monats schwer lesbar ist.
Per 31.12.2009 in der Jahresabrechnung werden die Heizkosten in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt wobei nur die Grundkosteneinheiten nach Gradtagszahlen abgerechnet werden.
Somit entstehen tatsächliche Verbrauchskosten in Höhe von ca. 860€ (für 3 Monate).
In der Darstellung der berechneten Verbrauchswerte ist die Gradtagsfaktorspalte leer.
Eine Nachzahlung in Höhe von ca. 750 € wurde fristgemäß widersprochen, allerdings kann die Ablesefirma keine originale vorzeigen, weil der Mieter nicht der Auftraggeber ist und die Hausverwaltung stellt sich quer mit der Begründung alles sei richtig abgerechnet und fordert die Zahlung.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass für die ersten 3 Monate alle Zähler insgesamt 3690 Einheiten zählen und für das ganze vorheriges Jahr 5500 Einheiten. Bestes Beispiel ist der Zähler im Bad per 31.12.2009 – 482 Einheiten und für das ganze Jahr 2010 – nur 55 Einheiten. Oder irre ich mich?

Wer weiß,

wer muss dem Mieter die originale vorzeigen? (Zwischenablesung bei Einzug und Jahresabrechnung wegen fehlenden Zahlen bei Gradtagsfaktor)
muss man als mieter in diesem Fall beweisen, dass alle Zähler in der Wohnung beim Einzug auf 0 standen?
Werden die tatsächlichen Verbrauchswerte nach Heizgradtagszahlen abgerechnet ?
Würde eine Überprüfung der Heizkosten bei Drittanbieter etwas beweisen können?

Vielen Dank

Morgen, Alufieber.

wer muss dem Mieter die originale vorzeigen? (Zwischenablesung
bei Einzug und Jahresabrechnung wegen fehlenden Zahlen bei
Gradtagsfaktor)

Der Vermieter muss auf Verlangen dem Mieter Einblick in die Abrechnungsunterlagen gewähren. Er muss aber nicht die Originale aushändigen, also sollte man einen Termin in dessen Büro vereinbaren.

muss man als mieter in diesem Fall beweisen, dass alle Zähler
in der Wohnung beim Einzug auf 0 standen?

Beweisen muss der, der fordert. Aber in diesem Fall sehe ich darin auch keinen Vorteil für den Mieter.

Werden die tatsächlichen Verbrauchswerte nach
Heizgradtagszahlen abgerechnet ?

Das ist äußerst merkwürdig. Wenn eine konkrete Messung existiert, wieso wird dann nach Gradtagszahlentabelle berechnet?

Würde eine Überprüfung der Heizkosten bei Drittanbieter etwas
beweisen können?

Da hier weniger die Heizkosten an sich als vielmehr der angegebene Verbrauch in Frage steht, nutzt dies wohl wenig. Da ist ein Vergleich mit dem Verbrauch im folgenden Jahr schon aussagekräftiger.

Gruß!

Horst