Hilfe bei Kauf eines gebrauchten Autos für Schwerbehinderten

Hallo , ich benötige Hilfe und zwar im folgenden Fall:

Nach einer schweren Krankheit verlor ich meine Arbeit, bis zur Rente ist es noch einige Zeit.Muss bis dahin von Sozialhilfe leben.

Wegen dieser Sache musste ich dann auch noch Privatinsolvenz anmelden. Das  jetzt ins 3 Jahr geht

.Ich bin zu 100% Schwerbehindert mit dem Merkmal G / aG / und B (Begleitperson) Bin in der Pflegestufe I eingestuft.

Muss sehr oft zu Ärzte, Krankenhäuser fahren bzw. meine Mutter fährt mich mit MEINEM Auto. Das ist jetzt das große Problem!!

Das Auto ( 16 Jahre alt !) geht seinem Ende entgegen und fällt immer wieder aus und dadurch entstehen mir immer wieder (HOHE) Kosten die auf Dauer NICHT mehr von mir zutragen sind. 

Wer weiß ob es eine Stelle gibt, die auch in meiner Situation (Sozialhilfe-Privatinsolvenz) mir Geld   für einen gebrauchtes Auto (bis 4000,00€) zur Verfügung stellt – leiht – oder wie auch immer???

Bin für jeden Hinweis sehr DANKBAR! Wäre toll wenn mir jemand helfen kann oder auch Stellen nennen kann an denen ich mich wenden kann!

 Vielen Dank an alle !

Hallo,

die Anschaffung eines PKW zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Wahrnehmung von Untersuchungsterminen kann eine Reha-Leistung gem. § 58 SGB IX sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__58.html

Ansprechpartner sollte hier die örtlich zuständige Reha-Servicestelle sein, die beraten und bei Antragstellung unterstützen kann.
http://www.reha-servicestellen.de/

Bei dieser Reha-Servicestelle kann man sich auch informieren lassen über die Möglichkeit der Erstattung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen im Rahmen eines „persönlichen Budgets“ gem. § 17 Abs. 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html
Zu diesen Mehraufwendungen könnten auch ggfs. Unterhaltskosten für ein behinderungsbedingt notwendiges Kraftfahrzeug gehören.

Die Leistungen eines „persönlichen Budgets“ sind auf nachrangige Sozialleistungen wie zB Grundsicherung oder ALG II nicht anrechenbar und werden mW auch auf die Selbstbehalte bei Privatinsolvenz nicht angerechnet.

&Tschüß
Wolfgang

Tipp: fragen Sie bei Ihrer Stadt/Gemeinde nach, ob es einen Hilfsfond gibt. Und falls es den gibt, fragen Sie dort wegen Hilfe nach. Sie werden Ihre ganze Situation ausführlich schildern müssen. Allerdings werden Sie vermutlich gefragt, ob Sie nicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Ärzten gelangen können. Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG haben, können Sie beim zuständigen Versorgungsamt eine so genannte Wertmarke beantragen, damit Sie kostenfrei mit dem ÖPNV fahren können (eine notwendige Begleitperson auch!). Alles Gute!

Hallo,
du schreibst hier, dass du von ALG II leben musst. Hast du schon mal darüber nachgedacht eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen ? Bei deinem BdG von 100% mit Merkmal und Pflegestufe sollte dies kein Hindernis darstellen. Erkundige dich doch mal bei deinem behandelden Arzt, was er davon hält und lass dich mal von deinem Rentenversicherungsträger beraten. Wenn du dir die Benachrichtigungen deiner Rentenversicherung mal genauer anschaust, dann steht da auch drin, viel du bekommen würdest, wenn der Rentenfall. wegen Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit sofort eintritt. Also meine Empfehlung ist, lass dich unbedingt von deinen Ärzten und von der Rentenversicherung beraten. Es gibt eine Institution, die nennt sich VDK, die können dir sicherlich auch mit Rat und Tat weiterhelfen.
LG ultrahexchen