Hilfe bei Problemen mit Vermieter

hallo,

ich habe starke probleme mit meinem vermieter.
ich bin ende okotober in eine angeblich neu sanierte altbauwohnung eingezogen (1500 € maklercourtage).

bereits 2 wochen nach meinen einzug senkte sich der laminat boden und spaltete sich teils. ich habe dem vermieter umgehend eine mail gesendet er möge sich darum kümmern. möbel habe ich eingelagert da ich angst hatte dass durch die möbel der boden zusätzlich belastet wird (und habe mir ein klappbett gekauft). dann ende november sprang auch ein fenster raus, so dass ich es nicht mehr scließen konnte und den raum (winter) nicht mehr betreten konnte da er trotz heizungen auf 5 zu kalt war. die abstellkammer, mir wurde vor unterzeichnung des mietvertrages versprochen dass diese fertig erstellt wird bis zum einzug, ist auch noch offen (diese gelde wolle guckt da überall raus) und ich werde immer wieder vertöstet. nun inzwischen habe ich auch schon 2 mal überstreichen müssen und spachteln wegen setzrissen, die mich ehrlichgesat optisch stark stören. der briefkasten schliesst auch nicht richtig, d.h. ich kann ihn nur randrücken, aber die tür nicht abschließen so dass mir oft post abhanden kommt.

ich habe meinem vermieter nunr folgende email gesendet und eine antwort bekommen mit de rich NULL zufrienden bin (könnt ihr mir evtl. sagen was ich da am besten antworten kann? anwalt und mietverein ist mir als studentin z.z. zu teuer, da ich gerade auch keinen festen job habe).

hier mal meine mail:

hallo herr schulz,

bezugnehmend auf das telefonat von heute nochmal einpaar fragen und anmerkungen.

schriftlich fixiert ist es vielleicht bei dem hin- und her hier gar nicht so verkehrt.

die mängelliste bestand aus folgendem:

  1. küchenarbeitsplatte (was für eine sollte denn da eingebaut werden? ich würde schon gerne wieder diesselbe in heil haben, also eine dunkle. Immerhin bin ich erst vor kurzem eingezogen und hab die wohnung u.a. angemietet da sie mir so gefiel, wenn sie verstehen was ich damit meine…).

  2. küchenfronten (sind ebenfalls auszutauschen, da diese neben sämtlichen türrahmen aufgeweicht bzw abgesplittert sind).

  3. türrahmen siehe küchenfronten (damit meine ich die in der küche, wohnzimmer und zum schlafzimmer, vielleicht einfach den rahmen abschleifen und neu lacken).

  4. laminatboden (falls neu verlegt, was soll da rein? würde ich auch vorher gerne wissen also vorallem ob sich da farblich was verändert. so 2 € laminat wird nämlich binnen 2 monaten wieder abgesplittert sein bei der bodenstruktur - mein bruder hat ein handwerkunnternehmen und hat sich das ganze mal angesehen, daher bin ich vorab etwas informiert worden).

  5. fenster (schlafzimmer, wohnzimmer sowie küche sind alle undicht und müssen dringend raus)

  6. risse in der wand und löcher (habe ich provisorisch mit moltfill gefüllt, jedoch reicht das wohl nicht aus) muss neu verputzt und gestrichen werden.

  7. wohnungstür muss neu und ein rahmen rum. ist unsicher so.

  8. briefkasten schliesst nicht. post wird geklaut.

  9. abstellkammer MUSS endlich wie versprochen zum 15. oktober, fertiggestellt werden (verkleidet, verputzt und der fussboden zu ende verlegt werden, wobei dieser ja eh absackt).

  10. klingelschild muss angebracht werden, edding löst sich, klebedings wird ständig abgemacht.

  11. hauseingangstür auswechseln, zu unsicher da ständig im treppenhaus geraucht wird, brandgefahr da alles aus holz - es spricht sich rum dass die hauseingangstür defekt ist und nicht mehr schliesst.

ich möchte sie gerne bitten sich mit dem wohnungseigentümer oder ihrem vorgesetzten zusammen zu setzen um zu sehen wie sie mir nachträglich entgegen kommen.

a. meine heizkosten werden dank der kaputten fenster immens sein. diese werde ich nicht tragen, da ich sie mehrfach seit ende oktober auf sämtliche mängel hingewiesen habe, emails sind noch im ausgang vorhanden.

b. ich habe die gesamte wohnung bereits 2! mal inzwischen auf eigene kosten streichen lassen - einzug ende okotber! - (jedesmal über 400 € mit maler zzgl. material bezahlt) - nach nur 2 monaten kommen aber jedesmal diese risse wieder in die wand so dass wieder übergestrichen werden muss. das liegt u.a. daran dass die wände vorher nicht richtig verputzt wurden! noch einmal werde ich die wände nicht streichen lassen aus eigener tasche. ich kann ihnen gerne einen maler (der der so günstig war, 4 räume inkl. flur für 400 € ist tatsächlich günstig zzgl. material versteht sich, der kann auch fachgerecht verputzen und die löcher im türbereich in der wand schließen.) stellen und die arbeiten ausführen lassen, wenn sie sich einverstanden erklären diese kosten zu übernehmen. andernfalls sehen sie bitte pkt. 6!

c. aufgrunddessen dass ich nachwievor seit ende oktober NICHTS in der wohnung stellen kann, da der fussboden bzw das laminat dadurch rapide absinkt (ich habe mir bereits einmal schlimm den fuss aufgeschnitten an der laminatkante, arztbericht kann nachgereicht werden) sind mir alleine schon dadurch dass ich nicht mal einen kühlschrank stellen konnte, kosten entstanden sowie unannehmlichkeiten die man sich leicht vorstellen kann, wenn man ohne kühlschrank lebt und das schlafzimmer seit einzug nicht nutzbar war (fenster ist bekanntlich aus der ankerung gebrochen, siehe oben). abgesehen von den viele urlaubstagen die ich nehmen musste um mehrfach die polen reinzulassen, die im ergebnis NICHTS geschafft haben und nun wieder den neuen handdwerker. ich würde gerne vorschläge hören, wie sie mir da entgegen kommen bzw. mich entschädigen können. man könnte hier über eine geringere miete für die kommende zeit nachdenken u.a.

d. des weiteren entstehen mir seit mitte november gravierende einlagerungskosten für sämtliche möbel (kühlschrank, flurgarderobe, 180 mal 2 meter lederbett, kleiderschrank, tv-wand, kommode, bücherregal, esstisch und stühle inkl. sämtlicher schrankinhalte etc.) diese möchte ich auch gerne erstattet bekommen, da es mir nicht möglich war mit rücksichtsnahme auf ihr laminat boden, der bereits absinkt sofern man zu doll auftritt, diese möbel/gegenstände aufzustellen.

weiterhin möchte ich hiermit anmekren dass ich mir vorbehalte die miete für den april nicht zu zahlen, sofern sich bis dahin der zustand meiner wohnung und des hauses, insb. die postkastensituation und die hauseingangstür, nicht ändert.

viele grüße

und nun die antwort:

Hallo

auch wir möchten nach Rücksprache mit den Eigentümern schriftlich zu Ihren aufgelisteten Punkten Stellung nehmen.

1 – 4. Tischlerei Saemann wird die Ausbesserungsarbeiten durchführen. (welche Maßnahme beim Laminat genau getroffen wird, soll der Fachmann entscheiden)
5. Fensterbauer Henseler wird das Fenster im Schlafzimmer austauschen und die anderen Fenster auf Funktion und Durchlässigkeit prüfen. (ICH MÖCHTE WENN ICH EHRLICH BIN ALLE FENSTER EINHEITLICH HABEN, DA ICH SCHON IM BAD EIN KOMPLETT ANDERS FARBIGES FENSTER HABE. ICH HABE JA EXTRA DIESE WOHNUNG SO AUSGESUCHT WIE SIE IST WEIL ICH SIE SO EBEN AUCH MOCHTE)
6. Es handelt sich hier um einen Altbau. Setzrisse sind hier unvermeidbar. Von daher besteht seitens der Eigentümer kein Handlungsbedarf. (DAS SEHE ICH ANDERS, SETZRISSE KANN MAN DOCH REPARIEREN UND GUT IST?)
7. Tischlerei Saemann wird dir Ausbesserungsarbeiten durchführen.
8. Da Ihr Schloss funktioniert und sich i. d. R. jeder Briefkasten mit etwas Gewalt öffnen lässt, besteht hier kein Handlungsbedarf seitens der Eigentümer. (SCHLOSS FUNKTIONIERT EBEN NICHT)
9. Herr Witt wird die Ausbesserungsarbeiten durchführen.
10. Das Klingeltableau lässt sich nicht öffnen. Sie müssen also, wie jeder andere Mieter auch, Ihren Namen selbst dort anbringen. (DARF ICH DA SELBER DANN DRAN RUMSCHRAUBEN? IRGENDWIE BEKOMME ICH DAS SCHON AUF?)
11. Derzeit ist kein Austausch der Hauseingangstür vorgesehen (DAS IST DOCH GROBFAHRLÄSSIG, FAST JEDE NACHT SITZEN OBDACHLOSE IM TREPPENHAUS UND TRINKEN UND RAUCHEN WEIL BEKANNT IST, DASS DIE TÜR KAPUTT IST).
***

wie seht ihr das ganze? was für ansprüche habe ich hier?

lieben dank schonmal für eure hilfe.

Hallo,

Du hast ja eine lange Mängelliste.
Teilweise will der Verwalter sich ja wohl um die Behebung kümmern, andere Sachen (Haustür etc.) sieht er offenbar anders.

Ich würde Dir folgendes empfehlen (ich bin kein Jurist, das ist nur meine persönliche Meinung):

  • Fristen setzen, bis zu denen Du die Schäden beseitigt haben willst. Drohe an, dass Du die Miete kürzt bzw. komplett nicht zahlst, wenn die Fristen nicht eingehalten werden (zulässige Mietminderungen kannst Du über Google leicht finden)
  • Widersprich ganz explizit den Punkten, die der Verwalter anders sieht. Wenn die Haustür wirlich nicht schliesst und jeder ins Haus kommt, ist das wohl kaum zumutbar (Allerdings kannst Du schlecht verlangen, dass er unbedingt eine neue Tür einbauen muss - vielleicht kann er die alte ja auch reparieren.). Wenn er behauptet dass das Schloss am Briefkasten funktioniert aber dies falsch ist, dann weise ihn explizit darauf hin.
  • Dokumentiere alle Kosten und Aufwendungen, die Dir entstanden sind. Hebe alle Rechnungen/Quittungen auf, mach eine Liste, seit wann welcher Schaden besteht, schreibe auf, wann und wie lange Du wegen Handwerkern zu Hause sein musstest. Verlange dann entsprechend der Liste Schadensersatz - denn Dir ist ein finanzieller Schaden entstanden, welcher vom Vermieter zu zahlen ist.

Ich würde an Deiner Stelle auch überlegen, ob Du das ganze per Einschreiben mit Rückschein schickst, damit Du nachweisen kannst, dass Du die Punkte zu einem bestimmten Termin angemahnt hast.

P.S.: Deinen Text könnte man leichter lesen, wenn Du auch mal Grossbuchstaben verwendest :wink:

Danke, das ist sehr lieb. Ich werde es so machen.

Zu Hause funktioniert die Umstelltaste leider nicht mehr so richtig :o)

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Eventuell die Miete kürzen, bis die Mängel beseitigt sind. Dies sollte aber mit dem Mieterverein besprochen werden.

Viel Erfolg und freundlichen Gruß
Udo

hallo lolita35.

Difinition Altbausanierung:

Bei einer Altbausanierung sollte vor der Planung der durchzuführenden Maßnahmen zunächst eine gründliche Bestandsaufnahme des Objektes erfolgen. Dazu gehören auf jeden Fall eine Überprüfung der Stabilität der Fundamente und eine Prüfung der Feuchtigkeitssperren in den Grundmauern. Bei der Begehung sollte festgestellt werden, ob sich im Mauerwerk Risse zeigen oder Schimmelspuren zu finden sind. Der Sachverständige erkennt schnell, wo eventuelle Schwachstellen eines Hauses liegen. Feuchte Wände, Hausschwamm oder Ungeziefer, nasse Keller und veraltete Haus- oder Sanitärtechnik sind nur einige der Risiken.

Unter Einbeziehung eines fachkundigen Zimmerers sollte die tragende Dachkonstruktion, die Treppen und Fußböden zumindest einer Sichtprüfung unterzogen werden. Auch Türen und Fenster sollten genauer angeschaut werden, ob eine Reparatur ausreichend ist oder sie ausgetauscht werden müssen.

Altbausanierung ist ein breit gefächerter Begriff!!!

Einiges fehlt mir an deiner Mängelliste:

  1. Wärmeabfall 5° im November
  2. Fenster rausgesprungen ??? ( Auch im Winter ???)
  3. Laminatschäden.

Ganz ehrlich sieht mir die Mändelliste wie eine Wunschliste aus, welches der Vermieter / Weihnachtsmann wohl eher nicht bescheren wird.

Die wichtigen Mängel fehlen, die eine Entschädigung rechtfertigen würden.

ich frage mich nur, wenn die Heizung und das Fenster rausgesprungen ist, warum man denn nicht fristlos kündigt oder sich in ein Hotel einquartiert, welches dann vom Vermieter bezahlt werden muss, wenn man in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben muss.

An Ihrer Stelle würde ich einen Fachanwaöt für Mietrecht aufsuchen, aber bitte, mit einer realen Mängeliste und keiner Wunschliste.

Viel Erfolg !!!

Liebe Grüsse von der weisse Riesin

Hallo Lolita 85
Du must den Vermieter eine vierwöchenlliche Frist geben
die Mängel zu beseitigen.
Sollten diese nur teilweise und in schlechter Qualität
durchgeführt worden sein,must Du den Vermieter eine
letzte Frist setzen.
Sollte sich dann nichts tun,einfach die Kaltmiete um
10% kürzen.Das bewirkt manchmal Wunder.Viel Glück!!!

Hallo,
ziemlich verfahrene Situation. Mir stellen sich allerdings folgende Fragen:

  • Waren die Mängel nicht bi der Besichtigung in diesem Ausmaß -zuminest teilweise- ersichtlich? Wenn ja, warum dann Einzug?
  • Wurde schon Mietminderung angedroht?

Letztendlich sind m. E. die o. g. Fragen uneheblich. Aus der Antwort des Vermieters lese ich heraus, dass
a) er die Mieterin nicht Ernst nimmt,
b) er mit möglichst wenig Aufwand einen Zustand erreichen will, der den Mieter ruhig aber nicht zufrieden stellt.

Auch wenn´s teuer wird: Der Briefkopf eines Anwalts wird manchmal Wunder. Eine mit heißem Kopf gestrickte email hingegen - die nicht einmal Rechtwirksamkeit verschafft - bringt nicht viel.
Allerdings wird der Vermieter nun auf Zermürbung setzen, d. h. erst einen Brief, dann ein Einschreiben,… abwarten.

Würde gerne mehr helfen, habe aber keine bessere Iedde.

Grüß Dich!
Eine lange Geschichte, die eigentlichj ganz kurz zu beantworten ist.

E-Mails sind hier völlig unangebracht! Der Postweg ist hier geboten!

Duch schreibst Deinem Vermieter einen Brief (Einschreiben mit Rückschein!) und setzt ihm eine Frist zur Behebung ALLER Mängel, Schäden und Vermieterversäumnissen!
Ebenso setzt Du ihm eine Frist von 14 Tagen, sich zu darüber zu äußern, wie und wann Deine insgesamten Beanstandungen behoben werden.

Es ist trotz allem Ärger in gar keinem Fall angebracht, dass DU in irgendeiner Form in Deiner Wohnung etwas reparierst, behebst und/oder ausbesserst!

Dir steht dann Prosesskostenhilfe zu, wenn Dein Einkommen gering ist.
Du solltest zu einem Fachanwalt gehen und dort auf dem Wege der Prozesskostenhilfe um Hilfe bitten.

Acht bitte darauf, dass Du eine Mietminderung vorher ankündigst (Einschreiben mit Rückschein!).

Informiere Dich bitte bei Deinem örtlichen Mieterverein über eine Rechtshilfe!

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Liebe Grüße - Ernst

Detailliert kann ich dazu keine Stellung nehmen, frage mich aber die ganze Zeit, wieso Du Dir die Einlagerung der Moebel und den Maler leisten kannst, aber keinen Mieterverein. Die haben doch auch Sondertarife.

Deine Forderungen finde ich teilweilse pingelig, weil es egal ist, welche Farbe die Fenster haben, solange sie dicht sind. Du mietest und damit hast Du in dieser Hinsicht keine Entscheidungsmoeglichkeit. Du kannst aber entscheiden, Dir eine andere Wohnung zu suchen.

Wenn Du dort bleiben willst, dann lass Dir vom Vermieter unterschreiben, dass Du Deine Moebel aufstellen kannst, ohne fuer Schaeden im billigen Laminat verantwortlich gemacht zu werden.

Miete kuerzen solltest Du - aber am besten beraten bist Du im Mieterverein.

Viel Erfolg

Guten Morgen,
wissen Sie, was ich in dem Fall machen würde?
Da ich auch schwierige Vermieter habe, habe ich zu Glück bei Einzug einen Mieterechtschutzversicherung abgeschlossen.Ich würde das nun in solche Hände geben, da solche Vermieter es sonst versuchen ungeschoren davon zu kommen.Man möchte eine intakte Wohnung haben, und beim Einzug ist es immer frisch renoviert und man bekommt solche Mängel nicht wirklich mit.
Wenn Sie sowas nicht haben, dann würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, der sich mit sowas auskennt.
Alleine werden Sie da nicht weiter kommen.Das führt zu nichts, und bringt nur ärger und gereizte Nerven.
Leider kann ich Ihnen da nicht mehr weiter helfen.

Liebe Grüße und ich drück Ihnen die Daumen, das Sie Recht bekommen, denn sowas finde ich nicht gut.

Es gibt immerhin Rechte und Pflichten von beiderseits.Wer ordentliche Vermieter möchte, oder umgekehrt, muß auch was dafür tun.
Das vergessen oft viele.

Hallo,

ein paar Unklarheiten bestehen bei mir:

Wieso sollten Möbel einen Laminatboden, der sich sowieso schon wölbt, beschädigen? Kaputt ist kaputt und wenn er nicht mal die Belastung durch Mobiliar verträgt, muss er eh getauscht werden.

Hatte der Makler zugesagt, dass die Eingangstür noch instand gesetzt wird? Sonst hat man darauf nur schwer einen Anspruch, da die Wohnung ja duch die Haustür gesichert ist (und diese wird ja jetzt reparatiert). Wegen der Brandgefahr sollte man auf die Installation von Rauchmeldern hinweisen, die in einigen Bundesländern bereits Pflicht sind.

Zu den anderen Punkten:

Das die Fenster gleichfarbig sind, darauf hat man m.E. als Mieter keinen Anspruch. Aber die Hausverwaltung wird dies in der Regel entsprechend veranlassen, da insbesondere bei Altbauten ein einheitliches Bild erhalten bleiben soll.

Setzrisse kann man in der Tat nur zuflicken, aber wenn es fachmännisch gemacht wird (Unterstützung durch flexibles Gewebeband) kommen sie nicht so schnell wiedern. Aber ein Altbau sollte sich eigentlich schon gesetzt haben. Es kann aber natürlich sein, dass er sich durch Bodenveränderungn z.B. in einem Kohleabbaugebiet auch später noch setzt. Da muss man dann mit leben. Ansonsten kann dies natürlich auch ein Indiz für ein Zerbröseln der Bausubstanz sein.

Hinsichtlich des Briefkasten sollten Sie erneut darauf hinweisen, dass das Schloss eben nicht funktioniert. Ggf. mal einen Vor-Ort-Termin mit dem Verwalter machen, damit er Ihnen die Funktion zeigen kann (vielleicht meint er Sie als Frau seien zu unbegabt um einen Schlüssel umzudrehen) :wink: Vielleicht sollte der Briefkasten einmal mit Gewalt geöffnet werden, dann ist er nämlich defekt und muss getauscht werden.

Es gibt tatsächlich Klingeltableaus, die nicht geöffnet werden können. Wie haben denn die anderen Mieter ihren Namen angebracht. Vielleicht fragen Sie einfach mal in der direkten Nachbarschaft. Ansonsten können Sie, da Sie ja die schriftliche Genehmigung des Verwalters haben, das Namensschild selbst montieren.

Wegen einer Ersatzzahlung für die zusätzlichen Heizkosten sehe ich schwarz. Es wird schwer nachzuweisen sein, wie hoch der Anteil ist, der auf den Mangel zurückzuführen ist. Ich würde eine andere Rechnung aufmachen:
Welche Räume waren innerhalb welches Zeitraums nicht oder nur anteilig nutzbar? Wie groß ist deren Anteil an der Gesamtmiete und natürlich auch an allen Nebenkosten. Die würde ich penibel nach Monaten aufgegliedert auflisten und dem Verwalter zusenden. Wird die Heizung direkt von Ihnen bezahlt oder über die jährliche Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung abgewickelt? Wenn das zweite zutrifft, ist dies Ihre Chance bei einer voraussichtlich fälligen Nachzahlung Ihre Berechnung in Abzug zu bringen.
Die Kosten für die Einlagerung halte ich für nicht abzugsfähig, da m.E. die Möbel hätten aufgestellt werden können.

Viel Erfolg

Hallo lolita85,
in der Situation, in der Du dich befindest, kann ich Dich nur bedauern. Aber zu Deinem Problem.
Mir scheint der gesamte Mailverkehr ziemlich verworren und wenig hilfreich. Meiner Ansicht nach geht es nur über den Weg der Mietkürzung. Bei den Mängeln, die da bestehen, ist das wohl die einzige Möglichkeit, etwas Druck auszuüben. Du mußt also dem Vermieter einen Brief schreiben, darin die Mängel präzisieren und bis zu einem angemessenen Zeitpunkt Abhilfe, sprich, das Abstellen der Mängel verlangen.
Wenn das dann bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschehen ist, kannst Du die Miete kürzen. Dem Vermieter mußt Du das natürlich auch ankündigen und ihm auch sagen, um wieviel Du die Miete kürzen wirst, bis er die Mängel beseitigt hat.

Den Brief solltest Du als „Niedergelegtes Einschreiben“ verschicken, denn da quittiert der Briefträger, dass er den Brief abgegeben hat. Der Vermieter kann also nicht behaupten, er habe den Brief nicht bekommen.

Sonst fällt mir zu Deinem Problem leider nichts weiter ein. Viel Erfolg und Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,
na, das waren ja schon viele qualifizierte Antworten, mit denen sich auch etwas anfangen lässt. Die Mängelliste ist sehr lang, aber deine Angaben sind leider nicht vollständig. Wie viel kostet denn die neue Wohnung?

Ich würde das ganze gelassener sehen und mir eine andere Behausung suchen, bei der alles stimmt, was du möchtest. Es ist immer ein Risiko in einen Altbau zu ziehen, da muss man einfach Abstriche machen. Und ich würde dir auch raten, zu einem guten Anwalt zu gehen, wenn dir der Stress damit nicht zu groß ist. Bei den Amtsgerichten gibt es einen Beratungsschein mit dem du auch ohne Geld zu einer professionellen Beratung kommen kannst.

Viel Glück, Hanna

hi,

das ist in HH aber ein großes problem. da findet man kaum noch wohnungen. und diese befindet sich auch glücklicherweise direkt gegenüber von unserem büro. also 2 min fussweg. sie kostet 660 € für 39 qm warm, also dachte ich auch dass ich für das geld etwas erwarten kann.

hallo,
ich bin kein Experte. Ich kann nur raten sich für eine kleine Gebühr entweder beim Anwalt beraten zu lassen…eventuell Beratungskosten Beihilfe beantragen oder Mieterbund, Jahresbeitrag ist minimal und man bekommt einen Anwalt gestellt. Und vor allem nach einer neuen Wohnung suchen. Mietkürzung ist auch noch drin!!! Setz dem VM eine Frist in der er die Mängel zu beseitigen hat ansonsten kürze halt die Miete! Solchen VM’s kommt man nur so bei.

Du wirst bei solchen Mängeln nicht drum rum kommen Dir professionellen Beistand zu holen.

Viel Glück und

LG

Hallo,

noch antworten, oder hat sich das schon geklärt.
Sorry war in Urlaub und in Kur.

Gruß Simon

Ich würde den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz (in beträchtlicher Höhe) geltend machen. Wenn ich die dämliche Antwort Deiner Hausverwaltung lese, komme ich zu dem Schluß, daß Du mit diesen Leuten nie klarkommen wirst, die haben eindeutig 'n Rad ab! Abgesehen davon, daß man einen Altbau mit z.B. Laminatboden nicht sanieren, sondern allenfalls „verschlimmbessern“ kann, ist es natürlich bescheuerter Quatsch, wenn jamnd schreibt, Setzrisse entstünden gerade bei einem Altbau. Die Wahrheit ist genau anders 'rum. Ein Altbau hat sich in ersten zwei Jahren nach dem er neu gebaut wurde gesetzt, wenn heute Risse auftreten, haben die jedenfalls eine andere Ursache als die Setzung des Gebäudes. Ich bin übrigens Architekt und Denkmalschutz- also auch Sanierungsexperte und weiß, wovon ich schreibe. Du schreibst, daß Du als Studentin nicht die Kohle für einen Anwalt hättest. Hast Du aber doch! Du stellst beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgerichtsbezirk, in dem die Wohnung liegt) einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe (macht der Anwalt) und dann kannst Du Dich adäquat vertreten lassen. Ich würde mir vom Mieterschutzbund einen Anwalt empfehlen lassen, dabei könntest Du gleich 'mal nachfragen, ob’s dort keine beitragsfreie oder wenigstens -gesenkte Mitgliedschaft für Menschen ohne eigenes Einkommen gibt. In manchen Bundesländern gibt’s neben der PKH noch 'ne Beratungshilfe, d.h. hier in Hessen kannst Du einen sog. Beratungsschein beantragen (beim Amtsgericht) und damit als erste Stufe eine juristische Beratung bekommen.
Es würde mich freuen, wenn Du Dir Dein Recht erkämpfen würdest; Typen wie sie sich in Deiner Hausverwaltung befinden gehört das Handwerk gelegt.
Liebe Grüß
vom
ollen
uli

Hallo

auch wir möchten nach Rücksprache mit den Eigentümern
schriftlich zu Ihren aufgelisteten Punkten Stellung nehmen.

1 – 4. Tischlerei Saemann wird die Ausbesserungsarbeiten
durchführen. (welche Maßnahme beim Laminat genau getroffen
wird, soll der Fachmann entscheiden)
5. Fensterbauer Henseler wird das Fenster im Schlafzimmer
austauschen und die anderen Fenster auf Funktion und
Durchlässigkeit prüfen. (ICH MÖCHTE WENN ICH EHRLICH BIN ALLE
FENSTER EINHEITLICH HABEN, DA ICH SCHON IM BAD EIN KOMPLETT
ANDERS FARBIGES FENSTER HABE. ICH HABE JA EXTRA DIESE WOHNUNG
SO AUSGESUCHT WIE SIE IST WEIL ICH SIE SO EBEN AUCH MOCHTE)

Die Fenster entscheidet der Vermieter, der Mieter kann nur Anregungen geben.

  1. Es handelt sich hier um einen Altbau. Setzrisse sind hier
    unvermeidbar. Von daher besteht seitens der Eigentümer kein
    Handlungsbedarf. (DAS SEHE ICH ANDERS, SETZRISSE KANN MAN DOCH
    REPARIEREN UND GUT IST?)

Setzrisse kommen immer wieder bei einem entsprechenden Bau. Diese kann man nur regelmäßig verspachteln.

  1. Tischlerei Saemann wird dir Ausbesserungsarbeiten
    durchführen.
  2. Da Ihr Schloss funktioniert und sich i. d. R. jeder
    Briefkasten mit etwas Gewalt öffnen lässt, besteht hier kein
    Handlungsbedarf seitens der Eigentümer. (SCHLOSS FUNKTIONIERT
    EBEN NICHT)

Evtl. mit dem Vermieter vor Ort treffen und gemeinsam testen.

  1. Herr Witt wird die Ausbesserungsarbeiten durchführen.
  2. Das Klingeltableau lässt sich nicht öffnen. Sie müssen
    also, wie jeder andere Mieter auch, Ihren Namen selbst dort
    anbringen. (DARF ICH DA SELBER DANN DRAN RUMSCHRAUBEN?
    IRGENDWIE BEKOMME ICH DAS SCHON AUF?)

Wenn sich dieses nicht öffnen lässt, dann kann man nur einen Namensaufkleber von außen ankleben.

  1. Derzeit ist kein Austausch der Hauseingangstür vorgesehen
    (DAS IST DOCH GROBFAHRLÄSSIG, FAST JEDE NACHT SITZEN
    OBDACHLOSE IM TREPPENHAUS UND TRINKEN UND RAUCHEN WEIL BEKANNT
    IST, DASS DIE TÜR KAPUTT IST).

Hier den Vermieter auf das Sicherheitsrisiko explizit hinweisen.

***

wie seht ihr das ganze? was für ansprüche habe ich hier?

lieben dank schonmal für eure hilfe.

Hallo,

bei Mängel sollte der Mieter dem Vermieter, dies schriftlich mitteilen, mit einer kurzen Frist zur Mängelbeseitigung (1-2 Wochen), und Ankündigung zur Mietminderung nach Fristablauf.

Dies sollte i.d.R. dem Vermieter genug Ansporn sein, die Mängel schnellstmöglich zu beheben.

Gruß
Kinga