Hilfe bei Steuererklärung 2012

Hallo,

ich habe mich im August 2011 selbsständig gemacht.
Meine Umsatzsteuer für die Monate Okt-Dez. 2011
jedoch erst am 30.01.2012 beglichen.
Nun meine Frage:
Wird diese Umsatzsteuerzahlung erst für die Steuererklärung 2012 berücksichtigt?
Oder muß/kann ich diese auch für die Erklärung 2011 berücksichtigen?
Wenn ich diese erst für 2012 geltend machen kann wäre für 2011 eine Nachzahlung fällig obwohl ich die Ust bezahlt habe.

kann ich nicht beantworten, sry

Hallo,

das kommt ganz darauf an, was Du für eine Art der Gewinnermittlung in der Einkommensteuer gewählt hast. Ich vermute mal, dass Du eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst. - Da ist es in der Tat so, dass diese Umsatzsteuerzahlung, wenn sie nicht bis 10.01. erfolgt ist, erst Betriebsausgabe im Jahr 2012 wird. Somit ist es durchaus korrekt, dass Du in 2011 dadurch einen höheren Gewinn hast und in 2012 entsprechend einen niedrigeren.

Viele Grüße, Moni

Vielen Dank für die schnelle Hilfe

MhG
CC