Hallo,
ich habe mich im August 2011 selbsständig gemacht.
Meine Umsatzsteuer für die Monate Okt-Dez. 2011
jedoch erst am 30.01.2012 beglichen.
Nun meine Frage:
Wird diese Umsatzsteuerzahlung erst für die Steuererklärung 2012 berücksichtigt?
Oder muß/kann ich diese auch für die Erklärung 2011 berücksichtigen?
Wenn ich diese erst für 2012 geltend machen kann wäre für 2011 eine Nachzahlung fällig obwohl ich die Ust bezahlt habe.