Hallo zusammen,
nehmen wir mal an Frau Z macht Ihre Lohnsteuererklärung, jedoch hat Frau Z nicht alzuviel Ahnung von der Geschichte und Mister X (der Ehemann) hilft der Frau Z dabei.
Ist das erlaubt?
Was passiert, wenn Frau Z trotz der Hilfestellung nicht angibt, dass Mister X geholfen hat?
Wenn Frau Z einen persönlichen Termin beim FA bekommt, wegen der Lonsteuererklärung, darf Mister X mitkommen und ggf. die Fragen an Frau Z beantworten?
Grüße Alex
Hallo, es gibt keine Lohnsteuererklärung; es heisst Einkommensteuer-
Erkärung. Etwas seltsam formuliert, den eigenen Ehemann als Mister X
zu bezeichnen. Die beiden müssten doch in der Regel eine gemeinsame
Steuererklärung abgeben, in der auch die Einkünfte des Ehemannes
enthalten sind. Selbstverständlich darf ein Ehemann seiner Frau
bei der Steuererklärung helfen. Gruß
okay danke für die verbesserung… mir war das richtige wort leider nicht eingefallen…
zum zeitpunkt der erstellung der einkommenssteuererklärung gab es noch keine eheschließung und beim erstellen der einkommenssteuererklärung auch nicht…
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Angehörigen nach § 15 AO darf bei der Erstellung geholfen werden. Dazu gehört auch die Verlobte.
Angehörigen nach § 15 AO darf bei der Erstellung geholfen
werden. Dazu gehört auch die Verlobte.
Muss diese Person angegeben werden?
Was passiert, wenn diese Person nicht angegebn wurden ist und das FA es raus findet?
Grüße Alex
Nein, muss nicht angegeben werden. Die Angabe, dass jemand bei der Steuererklärung geholfen hat, dient dem Zweck, dass sich das Finanzamt bei Rüclfragen direkt an diesen wendet (z.B. Steuerberater).
Gruß
Jörg