Servus,
eigentlich hat Dir Irubis schon die richtigen Auskünfte gegeben. Lass mich trotzdem noch ein paar Blumen an den Rand malen:
Grundsätzlich gilt, dass man juristische Begriffe, die im Deutschen nicht genau gleichbedeutend existieren, in einer Übersetzung nicht kommentarlos mit einem ähnlichen deutschen Begriff wiedergeben darf. Es ist möglich, Begriffe zu „erfinden“, wenn sie den Inhalt des fremdsprachigen Begriffes wiedergeben, aber man muss dabei prüfen, ob der „erfundene“ Begriff tatsächlich im Deutschen nicht definiert ist. Wenn man einen „erfundenen“ Begriff verwendet oder eine Umschreibung einsetzt, muss die Quelle im ausländischen Recht angegeben werden, damit der verwendete deutsche Begriff eindeutig definiert ist.
Bei sehr ähnlichen Begriffen kann man das deutsche Analog nehmen, aber muss „nach portugiesischem Recht“ dazusetzen. Beispiel: Eine Lda. ist keine GmbH, aber man kann sie in der Übersetzung mit „Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach portugiesischem Recht“ bezeichnen.
Im vorliegenden Beispiel würde ich um der Genauigkeit willen nicht nach ungefähr analogen Begriffen aus dem Deutschen suchen, weil die Institute, die Du beschreibst, in der deutschen StPO nicht vorkommen.
Noch eines: Die Tilde ~ bezeichnet einen in etwa analogen Begriff, der vom Übersetzer zur Erläuterung hinzugefügt ist. Man kann zur Unterscheidung von im Original schon vorhandenen Klammern () für solche Erläuterungen eckige Klammern [] setzen, oder auch in die Klammer „A.d.Ü.“ dazuschreiben („Anmerkung des Übersetzers“); beides ist aber nicht nötig, die Tilde ist schon ein eindeutiger Hinweis.
Nach all diesen Vorbemerkungen meine Vorschläge:
caução económica
im Strafverfahren nach portugiesischem Recht bei Gericht zu bestellende Sicherheit zur Sicherung etwaiger Geldbußen und Verfahrenskosten gem. Art. 227 n° 2 CPP (~ Strafprozessordnung)
und
arresto preventivo
dinglicher Arrest zur Sicherung etwaiger Geldbußen und Verfahrenskosten im Rahmen eines Strafverfahrens nach portugiesischem Recht gem. Art. 228 n° 1 CPP (~ Strafprozessordnung)
Insgesamt ein Beleg dafür, dass es keine brauchbaren maschinellen Übersetzungen gibt, und dass man eigentlich bloß hin zur eigenen Muttersprache seriös übersetzen kann. Von der Grundregel „immer in der Richtung zur Muttersprache hin“ mach ich hier eine Ausnahme, zu Ehren des Fado und des Bacalhau, und weil bei den wenigen Portugiesen, die mir persönlich begegnet sind, kein einziger böser Mensch zu finden war - offenbar sind diese mit den Offizieren 1974 alle verschwunden: Was für eine glückliche Nation!
Schöne Grüße
Dä Blumepeder