Hilfe bei Umschulung?

Hallo liebe Leute =)

ich bin gelernter kfz mechaniker, kann nun meinen beruf aber aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausführen.

Ich habe also einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben bei der bundesagentr für arbeit gestellt.

ich bin schon durch den ärtzlichen sowie durch den psychologischen dienst gegangen.

beide institutionen haben festgestellt dass ich für eine umschulung geeignet bin…auch im medienbereich wo ich hin möchte…genauer möchte ich eine umschulung als tonmeister bei der deutschen pop bzw bei der sae machen.

mein rehaberater kommt leider auch aus der „Medien/musikbranche“ und ist aus persönlicher meinung eigentlich gegen diese maßnahmen…

er sagte dass das nur rausgeschmissenes geld sei und nur abzockerei usw…

so wie ich das sehe ist mein rehaberater in diesem fall ja wohl als befangen zu erklären?!?!?

ich widme mich seit 8 jahren jeder freien zeit meinem Hobby der tontechnik/ musikproduktion.

ich habe ach schon eine zertfierte fortbildung in diesem bereich gemacht…

es war ein sogenannter kurzkus an der sae hamburg zum musicproducer…der kurs ging ein halbes jahr mit abschlusstest wo ich 98% erreichte =)…

ich habe auch gehört dass bei einer umschulung nach sgb9 rücksicht auf religiöse, persönliche, weltanschauliche dinge sowie spezielle vorkenntnisse rücksicht genommen werden muss…

für mich ist also klar… ich möchte die tonmeister ausbildung unbedngt machen und für mich gibt es da auch keine alternative…

meine eigentliche frage ist nun…

was kan ich tun wenn mein rehaberater dass immer noch weiter hin ablehnt? leider bin ich icht rechtschutzversichert und kann mir auch keinen anwalt leisten…

gibt es irgendwelche sozialverbände wo ich mitglied werden kann um meine vorstellungen irgendwie durchzuboxen? bzw zum einschüctern meines rehaberaters???

ich hoffe jemand kann mir scnell weiter helfen denn der nächste reha termin ist schon bald…

mfg axi =)

mein rehaberat

Guten Tag.

Jemanden einzuschüchtern ist der falsche Weg.
Der Reha-Berater wird schon Ihre Wpnsche beachten, aber diese Umschulung muss notwendig und erfolgversprechend sein, da die Agentur wirtschaftlich und wirksam arbeiten muss.
Überzeugen Sie den Berater anhand konkreter Stellenangebote, machen Sie sich schlau wie der Arbeitsmarkt aussieht.
Sie haben die Möglichkeit auch mit dem Teamleiter des BEraters zu sprechen.

Hallo
Tja genau weiß ich nicht wie du mit dem Rehaberater umgehen sollst. Ich empfehle dir ,da du sicher noch öfter Querelen haben wirst den Beitritt beim VDK. findest du im Net. Je nach bundesland zwischen 3,50 und 5 euro Monatlich und alles rechtliche wird für dich geregelt. viel Glück

Hallo,

ich bin schon durch den ärtzlichen sowie durch den
psychologischen dienst gegangen.
beide institutionen haben festgestellt dass ich für :eine
umschulung geeignet bin…auch im medienbereich wo ich hin
möchte

gut

mein rehaberater kommt leider auch aus der
„Medien/musikbranche“ und ist aus persönlicher meinung
eigentlich gegen diese maßnahmen…

Dann kennt er sich ja gut aus.

er sagte dass das nur rausgeschmissenes geld sei und nur
abzockerei usw…

Habe ich auch wiederholt gelesen - seit über 20 Jahren.

so wie ich das sehe ist mein rehaberater in diesem fall ja
wohl als befangen zu erklären?!?!?

Nein, sehe ich nicht so.

ich habe ach schon eine zertfierte fortbildung in diesem
bereich gemacht…

Von wem zertifiziert?

mit
abschlusstest wo ich 98% erreichte =)…

Nach welchen allgemeingültigen Prüfungsordnungen?

ich habe auch gehört dass bei einer umschulung nach sgb9
rücksicht auf religiöse, persönliche, weltanschauliche :dinge
sowie spezielle vorkenntnisse rücksicht genommen werden
muss…

Hörensagen hat keine rechtliche Bedeutung. Also nenne die Quelle - nicht allgemein SGB IX.

für mich ist also klar… ich möchte die tonmeister
ausbildung unbedngt machen und für mich gibt es da auch keine
alternative…

Du willst dann auf eine Umschulung verzichten?

meine eigentliche frage ist nun…

was kan ich tun wenn mein rehaberater dass immer noch weiter
hin ablehnt?

Schriftlich Widerspruch einlegen so wie es im Ablehnungsbescheid steht.

kann mir auch keinen anwalt leisten…

In Sozialgerichtsverfahren gibt es keinen Anwaltszwang. Wer sich selbst schlau macht kann seine Sache selbst vor Gericht vertreten.

gibt es irgendwelche sozialverbände wo ich mitglied werden
kann um meine vorstellungen irgendwie durchzuboxen?

Ja, VdK

zum
einschüctern meines rehaberaters???

Dazu mit Sicherheit nicht. Dies tut kein seriös handelnder Mensch.
Noch etwas:

  1. Informiere dich mal hier über dein Ziel http://recording.de/ Auch bei w-w-w habe ich vor wenigen Tagen was darüber gelesen - nichts Positives
  2. Eine Förderung setzt auch voraus, dass das Ziel der Umschulung arbeitsmarktlich zweckmäßig ist. M.a.W. es muß erkennbar sein, dass man mit solch einer Maßnahme eine dauerhafte Beschäftigung findet. Gerade dies wird dein Rehaberater nicht erkennen, ich auch nicht. Das müsstest du schon an Hand von Fakten belegen. Wenn dies nicht möglich ist, darf dein Berater deinen Antrag nicht bewilligen.
  3. Bei einer Förderung muß die wirtschaftlichste Lösung gewählt werden. Dies kann nicht die teure Privatschule sein, zumal es genügend Alternativen in anerkannten Ausbildungsberufen gibt, für die du geeignet bist.

Gruß
Otto

Hallo,
also sowas ähnliches habe ich auch gehabt und habe dann vor dem Sozialgericht geklagt. Bei mir wurde auch alles körperlich und geistig durchgecheckt, allerdings reichte dem Gericht, das der bedarf nicht da war und die Fähigkeit nicht ausreicht. Also habe ich die Klage, welche Kostenfrei beim Sozialgericht war, verloren. bzw. ich habe nach einer Belehrung den Antrag zurückgenommen.
Im gleichen Gerichtsprozeß hat mir der Anwalt des AA aber sofort mitgeteil, daß ich den Antrag jetzt stellen kann und die Ausbildung bekomme.
Und das hat einen Grund!!!
Zu dem damaligen Zeiutpunkt brauchte man keine Heilerziehungspfleger, aber jetzt beim Prozeßtag auf jeden Fall und deshalb hätte ich es sofort machen können.
Der Haken an der Sache:
Es waren 4 Jahre vergangen, solange ist die Wartezeit beim Sozialgericht Hannover.
Ich hatte damals einen schweren Kampf mit gegenbeweisen und so und wenn ich damals die Ausbildung gemacht hätte, welche 3 Jahre dauerte, wäre ich zur rechten Zeit fertig geworden, aber das konnte man damals nich sehen.
Hast du denn andere kennengelernt, die in diesem Bereich arbeiten. Ich persönlich kenne jemanden der Tonmeister ist, aber der ist Akademiker und fliegt um die ganze Welt.
Ich selber kenne Tonleute vom Radio und die kommen finanziell gerade mal um die Runden, wenn du schon eine Einstellungsaussicht hast besorge dir eine Bescheinigung, am besten von mindestens 3 Betrieben, dann wäre es sinnvoll eine Klage einzureichen.

Ich hoffe es hilft dir

Hallo Axi, gegen den Rehaberater juristisch vorgehen zu wollen ist sicher der falsche Weg. Er führt u.a. die Verhandlungen wegen Umschulungsmaßnahmen mit der Agentur für Arbeit und ist eigentlich als Vermittler gedacht, damit man das nicht alles alleine machen muß.
Wo ich ihm leider Recht geben muß, ist der hohe Aufwand den der Berufswunsch Tonmeister mit sich bringt, bei sehr ungewissen Erfolgschancen. Ohne eigenes umfangreiches Equipment und hilfreiche Beziehungen ist da kein Fuß in die Tür zu kriegen, fürchte ich.
Letztlich zahlt die Agentur für Arbeit die Maßnahme, weshalb die der direkte Ansprechpartner wäre. Ich würde den Rehaberater fragen, wer da zuständig ist, wie seine Erfahrungen mit der Person sind usw.
Der Berater kann letztlich nur Empfehlungen aussprechen, nicht aber die Mittel für Umschulungsmaßnahmen bewilligen oder ablehnen. Unfehlbar ist er in seinen Empfehlungen sicher nicht, aber da er sich in der Musikbranche auskennt, würde ich ihn eher seine Erfahrungen und Tipps berichten lassen, statt ihn als Gegner zu sehen.

Alles Gute auch für die Reha,

OD
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Hallo,

ich kann dir da wirklich echt nicht weiterhelfen

liebe grüße
floh6199

Hallo Axi,

also ich rate davon ab, den Reha-Berater einschüchern zu wollen. Sowas klappt nicht, dafür sind die Leute viel zu erfahren.

Berater sind dazu verpflichtet, bei Umschulungen auf Berufe zuzugreifen, die auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt eine Chance haben d.h. der Umschüler sollte mit großer Wahrscheinlichkeit da auch eine Stelle finden.

Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist und das mit den Chancen anders siehst, würde ich zunächst mal um ein Gespräch mit dem Vorgesetzten des Reha-Beraters bitten. Vielleicht findet sich ja hier ein Weg.

Mfg
Claudia

Hallo,
ich rate dir, zum VdK zu gehen und einzutreten. Für 4,50 € im Monat vertreten die dich sogar vor Gericht. Ich habe einen Prozess bis zum Bundesverfassungsgericht geführt. Die helfen auch, wenn man gerad erst eingetreten ist. Allerdings sollte man aus Anstand auch drin bleiben, wenn das Problem gelöst ist.

Hallo,

also Befangenheit kannst du natürlich nicht geltend machen, aber Möglichkeiten sollte es schon geben. In der Regel wird so umgeschult, dass man gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Aber auch da wissen die nicht immer alles. Gibt es denn Jobs in dem Bereich Ton? Ich denke, wenn du das nachweisen kannst, dann steigert das die Chancen.Ich wollte auch mal eine Fortbildung über die ARGE machen als Web-Developer. Keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hieß es. Und was mache ich seit einem Jahr? Nur noch Web Development. Mich wollte man lieber als IT-Berater einsetzen. Alle, die das gemacht haben, finden heute keinen Job mehr.

Also: Mein Tip - erst mal versuchen, einen Bedarf an Fachkräften in deinem angestrebten Bereich zu finden und darzulegen.

Viele Grüße

www.reha-patient.de

Hallo,

letztendlich ist das eine Frage, wie überzeugend Du gegenüber dem Jobcenter argumentieren kannst. Wenn Du schon so viel Vorerfahrung hast und auch schon Praktika etc. gemacht hast, ist es oft leichter, an solche Umschulungen zu kommen. Anderenfalls, sollte dein Rehaberater dagegen sprechen und das Jobcenter hier nachgeben, kannst Du sehr wohl einen Anwalt zu rate ziehen. Als jemand, der Leistungen nach dem SGB II bezieht, ist die Inanspruchnahme eines Anwalts kostenlos. Voraussetzung ist, dass Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgst, der Dir die Möglichkeit gibt, zu einem Anwalt gehen zu können. Ich hoffe aber sehr, dass das Jobcenter ein Einsehen hat und Dich für die Umschulung zulässt.

Gruß Hagen