Ich habe vor zwei Monaten mit einer Umschulung zur Steuerfachangestellten angefangen. Wir hatten kleine Kontrollprüfung.
Fall:
Die Steuerberaterkammer München, die bisher nur Gegenstände im Inland erworben hat, kauft 2010 für Ihren Seminarraum neue Einrichtungsgegenstände bei einem italienischen Händler für 40.000,- € netto. Die Steuerberaterkammer hat für diesen Kauf eine Ust-IdNr. beantragt und erhalten. Es sind keine weiteren Einkäufe aus EU-Mitgliedstaaten geplant.
Die zwei letzte Sätze sagen mir, dass dieser Kauf geplant war, und dass die Kammer die Übersteigung der Erwerbsschwelle im Jahr 2010 vorausgesehen hat.
Nach §1a Abs. 3 Nr. 2 UstG ist die Kammer ein Halbunternehmer, der steuerbare innergemeinschaftlicher Erwerb bewirkt.
Außerdem ist in Italien 20% Ust. Also, ich war mir sicher, dass es sich um innergem. Erwerb handelt. Unser Lehrer sagt, dass ist nicht so.
Kann mir jemand sagen, warum verstehe ich es falsch?