Hilfe bei Urteil

Hallo,

ich benötige folgendes Urteil und Kommentar:

  1. Urteil des AG leipzig vom 17.06.2005 Az.: 165 C 2953/05
  2. Schmidt/Futterer Mietrecht-Kommentar 9. Auflage § 6 HeizKV Anm. 20.

Wenn mir jemand dabei helfen könnte, da ich leider im Internet nichts finden konnte, wäre das super toll.

Vielen Dank im Voraus.

  1. Urteil des AG leipzig vom 17.06.2005 Az.: 165 C 2953/05

http://www.justiz.sachsen.de/aglentsch/documents/165…

  1. Schmidt/Futterer Mietrecht-Kommentar 9. Auflage § 6 HeizKV
    Anm. 20.

http://www.anwalt-grundausstattung.de/catalog/produc…

Vielen lieben Dank für die rasche Antwort.

Besteht die Möglichkeit von dem Kommentar einen Auszug zu bekommen ohne das ganze Buch kaufen zu müssen???

Besteht die Möglichkeit von dem Kommentar einen Auszug zu
bekommen ohne das ganze Buch kaufen zu müssen???

Hallo,

aus rechtlichen Gründen möchte ich von der Beantwortung dieser Frage vorsichtshalber Abstand nehmen. Das mitlesende Fachpublikum weiß sicher mehr.

Deine ?-Taste klemmt.

Bones

Moin,
die Veröffentlichung von Urteilen mit sämtlichen Daten, halte ich für problematisch. [Mod] sollte prüfen, ob nicht eine Löschung des Links angebracht erscheint.

vnA

die Veröffentlichung von Urteilen mit sämtlichen Daten, halte
ich für problematisch.

Die Veröffentlichung von Einwänden halte ich für unproblematisch.

[Mod] sollte prüfen, ob nicht eine
Löschung des Links angebracht erscheint.

Soll ersiees.

Moin,

die Veröffentlichung von Urteilen mit sämtlichen Daten, halte
ich für problematisch.

im wilden Osten nehmen sie es offensichtlich mit dem Datenschutz nicht so genau. :wink:

[Mod] sollte prüfen, ob nicht eine
Löschung des Links angebracht erscheint.

Was soll das Link-Löschen bei wer-weiss-was bringen?

Du hast doch hoffentlich schon eine Beschwerde-Mail an die Justiz in Sachsen geschickt. Oder etwa nicht?
Dort sitzt nämlich der Übeltäter, der das Schwärzen verpennt hat.

Gruß Gudrun

Vielen lieben Dank für die rasche Antwort.

Besteht die Möglichkeit von dem Kommentar einen Auszug zu
bekommen ohne das ganze Buch kaufen zu müssen???

den schmidt bekommt man in jeder jursitischen bibliothek. dann kann man sich die gewünschten seiten kopieren.

a.

Ich sehe hier nicht den MOD von WWW in der Pflicht sondern die Behörde die hier das Urteil publiziert.

Gruss HighQ