hallo zusammen,
habe mich grade hier angemeldet vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vielen dank im vorraus dafür
Ich fasse es mal kurz zusammen…
Ich wurde vor längere zeit als fußgänger angfahren und der täter begann fahrerflucht, Ich wurde schwer verlzt und lag auch längere zeit im Krankenhaus.
nun zu meiner frage.
Von der versicherung die sich um sowas kümmert kam ein brief mit fiolgenden, was ich nicht ganz verstehe
" Ein Schmerzensgeldanspruch besteht nur dann, wenn besonders schwere Verletzungen eingetreten sind, für die die Leistung einer Entschädigung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist, $12 Absatz 2, Satz 1 Pflichtversicherungsgesetz.
Kann mir da jemand helfen ?