Hilfe bei Versicherung, Anwalt, Schmerzensgeld

hallo zusammen,

habe mich grade hier angemeldet :slight_smile: vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vielen dank im vorraus dafür :slight_smile:

Ich fasse es mal kurz zusammen…

Ich wurde vor längere zeit als fußgänger angfahren und der täter begann fahrerflucht, Ich wurde schwer verlzt und lag auch längere zeit im Krankenhaus.

nun zu meiner frage.
Von der versicherung die sich um sowas kümmert kam ein brief mit fiolgenden, was ich nicht ganz verstehe

" Ein Schmerzensgeldanspruch besteht nur dann, wenn besonders schwere Verletzungen eingetreten sind, für die die Leistung einer Entschädigung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist, $12 Absatz 2, Satz 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Kann mir da jemand helfen ?

Hallo!

Der Unfallfahrer konnte nicht ermittelt werden ?

Dann haftet ja auch nur die Unfallopferhilfe des GDV und da bekommt man eben Schmerzensgeld nur bei sehr schweren Verletzungen.

Das ist ja der Unterschied zur Haftung durch die Autoversicherung des Unfallfahrers !

Eigentlich wird ja grundsätzlich geraten, bei Körperverletzung immer zu einem Anwalt gehen.

Info: http://www.gdv.de/2010/04/unversichert-geisterfahrten-fahrerflucht-wann-die-verkehrsopferhilfe-hilft/

MfG
duck313

Hier der betreffende Punkt aus dem Pflichtversicherungsgesetz

http://dejure.org/gesetze/PflVG/12.html

Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.

Genau der Fahrer konnte nicht ermittelt werden.
Das ganze läuft auch über die Voh. Die leiten die Fälle dann aber an Versicherungen weiter die sich darum kümmern sollen. Und von denen kam halt dieses schreiben.

Was ist denn eine besonders schwere Verletzung? Ab wann kann man dies sagen?
Und was hat das mit der Unbilligkeit auf sich?

Hallo!

Bei Fahrerflucht wird nur in Ausnahmefällen überhaupt ein Schmerzensgeld gezahlt.
Und das auch nur, wenn niemand anderes bereits zahlt, also etwa eine eigene Versicherung, die Krankenkasse, Gesetzliche Unfallkasse .

Es wird sicherlich allein auf die Schwere der Verletzung ankommen. Ich nenne mal ein Beispiel, Verlust von Gliedmaßen, bleibende Schäden.

„Unbilligkeit“ meint ein als ungerecht empfundenes Missverhältnis zwischen dem Anspruch (dem Anspruchsgrund) und der Leistung (beim Schadenersatz etwa).

Am besten man lässt sich von einem Anwalt beraten, ob man wegen seiner Verletzung überhaupt einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die VOH hat.

Bedenke immer, das ist eine freiwillige Leistung. Denn bei Fahrerflucht gibt es niemanden der haften kann.

MfG
duck313