Hilfe bei Weiterbildung nach Bundesbildungsgesetz

Hallo,
folgende Situation:
Jemand lebt in NRW (1. Wohnsitz); die für ihn zuständige Geschäftsstelle seiner deutschlandweit agierenden Firma sitzt in Frankfurt. Die Person arbeitet im Aussendienst in Hessen, RLP und Saarland.

Er bucht bei der VHS Leverkusen einen Sprachkurs Spanisch, der nach §2,3 und 9 des AWbG genehmigt ist.

Seinem direkten Vorgesetzten hat die Person den kompletten Antrag per Mail gesendet und auch per Mail vom Vorgesetzten eine Freigabe erhalten.

Nun ca 14 Tage nach der Freigabe stoppt der Vorgesetzte des direkten Vorgesetzten (2.Ebene also) das ganze (zuerst telefonisch) mit dem Inhalt: Die Maßnahme sei a) nicht nach Hessischem Gesetz eine Weiterbildungsmaßnahme und b) nicht für seinen Beruf passend.

Die Ablehnung soll wohl in der kommenden Woche in der Post sein.

Gibt es Unterschiede in den AWbG der Länder, gilt denn hier aber nicht der Erstwohnsitz des Betroffenen.
Kann eine schriftlich gegebene Zustimmung dann nach geraumer Zeit widerufen werden ?

Ich brauche eure Unterstützung. Vielen Dank.

Hallo,

Hallo,

Gibt es Unterschiede in den AWbG der Länder,

Ja, in manchen Ländern gibt es überhaupt keinen Bildungsurlaub

gilt denn hier
aber nicht der Erstwohnsitz des Betroffenen.

Nein, es gilt das Recht des Bundeslandes, in dem die überwiegende Arbeitsleistung erbracht wird (zB gem. § 2 AWbG NRW:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Weiterbildung/…

Ich brauche eure Unterstützung. Vielen Dank.

&Tschüß
Wolfgang