Hilfe bei WOHNGELD !

Hallo,

ich habe mal eine Frage !

Ich bin 22 und habe eine Tochter die ist 2 Jahre alt. Derzeit wohnen wir noch bei meiner Mutter, würden uns aber gerne eine eigene Wohnung nehmen.
Haben auch schon eine gefunden, da im Haus meiner Mutter und ihren Geschwistern (Erbengemeinschaft) eine Wohnung frei geworden ist. Jetzt wollte ich mal fragen ob es besser wäre beim Amt Miete von 400 € anzugeben oder nur 300 € ?! Bin alleinerziehend und hätte die Möglichkeit so vielleicht etwas mehr rauszuholen. Über ehrliche Antworten würde ich mich freuen. Danke

hallo ,

ich weis ja nicht wie deine finanzielle situation aussieht …aber für wohngeld musst du eigenes einkommen haben (es ist auch nicht ausschlaggebend wieviel miete du angibst sondern wieviel mitglieder zu deinem haushalt zählen )

für den fall das du kein eigenes einkommen aus arbeit hast -könntest du einen antrag auf alg2 leistungen stellen dafür muss du dir aber einen persönlichen beratungstermin beim jobcenter holen !

sollte der vater deiner tochter keinen unterhalt zahlen kannst du auch noch bei jugendamt einen antrag auf unterhaltsvorschuss stellen !

sollte dir meine antwort nicht reichen dann müsstest du mir boch ein paar konkretere info schicken (zb.was für gelder du momentan erhälts )

lieben gruss nancy

Danke für die schnelle Antwort:smile:

Ich arbeite seit heute wieder Teilzeit 25 std und falle somit aus dem alg2 anspruch raus. Habe das letzte jahr alg 2 bekommen. Verdiene jetzt 830 brutto ca. 600 netto. Bekomme kindesunterhalt in Höhe von 257 € und Kindergeld. Stelle jetzt auch einen Antrag auf Erstausstattung hat mir die Frau von der Diakonie gesagt. sie meine ich solls probieren. Wie stehen meine chancen?

Danke.

Würde Ihnen dringendst davon abraten, die Miete nicht korrekt anzugeben. Irgendwann kommt das raus (auch der/die Vermieter muss die Mieteinnahmen ja belegen).
Beim Wohngeldantrag muss jegliches Einkommen belegt werden und auch Miete und Nebenkosten müssen nachgewiesen werden. Wenn die Miethöhe und die Größe der Wohnung angemessen sind (bei der Wohngeldstelle fragen!), steht einer Antragstellung nichts im Wege.

Alles Gute!

aha na das ist doch ne aussage mit der ich was anfangen kann …du solltest trotzdem einen antrag auf ergänzende alg2 leistungen stellen -so bekommst du auch in jedem fall deine erstausstattung für deine neue wohnung -es wird zwar keine designerausstattung aber du bekommst alles was du für eine wohnung brauchst – am besten machst du dir direkt morgen einen betratungstermin beim jobcenter -den da musst du in jedem fall persönlich hin …

solltest du dennoch lieber wohngeld beantragen wollen wäre es besser die miete ab 400€ anzusetzen …

aber egal wie oder was du beantragen möchtest -wohngeld oder ergänzende alg2 leistungen tun sich von der höhe her nicht viel!!!

Hallo Maimi09,
Als erstes mußt du wenn du Hartz IV für dich und deine Tochter schon bekommst, ganz schnell einen Antrag stellen, das du umziehen darfst, gleich mit der Begründung das die Wohnung deiner Mutter zu klein ist für euch alle. wenn du die Erlaubnis in den Händen hälst, kannst du dem Amt so schnell wie möglich ein Wohnungsangebot vorlegen in dem die Kaltmiete, Betriebskostenvorschuß, Heizkostenvorschuß und evtl. das Einzugsdatum drin stehen muß, und das Wohnungsangebot auf DEINEN NAMEN ausgefüllt ist. Wenn dies Angebot vom Amt genehmigt wird, sofort weitere Anträge stellen wie, Erstausstattung der Wohnung, evtl. Kinderzimmer und Auslageware für Wohnung da dein Kind erst 2.Jahre ist, sowie Gardienen, etvl. Badmöbel und Küchenmöbel wenn so etwas nicht in der Wohnung ist. und die Übernahme der Miete sowie die evtl. Umzugkosten.
ABER GANZ WICHTIG IST DER ERSTE ANTRAG, UM AUSZUG.
Ich hoffe das ich mit der Auskunft dir ein wenig helfen konnte.
Es sind zwar viele Laufwege aber viel Erfolg dabei, ich habe es auch alles durch.
MfG qualle2008 (Carola)

PS: wenn noch weitere Fragen bitte anschreiben oder meine Email Adresse.
[email protected]

ich kann dir leider nicht helfen

Hallo,
danke für Deine Anfrage - leider bin ich mir da auch nicht sicher. Ich würde auch lieber ehrlich sein und alles richtig angeben - das bringt sonst nichts. Einen Versuch ist es immer Wert.
Wünsche Dir viel Erfolg und Glück.
Puddelchen

Hallo,

du solltest schon die richtige Miete angeben, sonst gehts am Ende unschön oder gar teuer aus. Erschleichen von Sozialleistungen ist eine Straftat.

Im Internet findest du mehrere Wohngeldrechner, die dir für deine persönlcihen Verhältnisse anzeigen, was du an Wohngeld erwarten kannst. Unsere Stadt empfiehlt z. B. diesen sächsischen:
http://wohngeldrechner.kin-sachsen.de/diwo/root?AGS=….

Ingrid

Hallo,

ich habe mal eine Frage !

Ich bin 22 und habe eine Tochter die ist 2 Jahre alt. Derzeit
wohnen wir noch bei meiner Mutter, würden uns aber gerne eine
eigene Wohnung nehmen.
Haben auch schon eine gefunden, da im Haus meiner Mutter und
ihren Geschwistern (Erbengemeinschaft) eine Wohnung frei
geworden ist. Jetzt wollte ich mal fragen ob es besser wäre
beim Amt Miete von 400 € anzugeben oder nur 300 € ?! Bin
alleinerziehend und hätte die Möglichkeit so vielleicht etwas
mehr rauszuholen.

Hallo,

die maximale Miete richtet sich nach Mietstufe, je nach dem, wo du wohnst, und nach Anzahl der Personen. Schau im Internet, welche Mietstufe für deinen Ort angelegt wird und dann kannst du auch sehen, wie viel die maximale Miete ist, die du angeben kannst.

Grüße
Caddy