Hallo Maimi09,
Als erstes mußt du wenn du Hartz IV für dich und deine Tochter schon bekommst, ganz schnell einen Antrag stellen, das du umziehen darfst, gleich mit der Begründung das die Wohnung deiner Mutter zu klein ist für euch alle. wenn du die Erlaubnis in den Händen hälst, kannst du dem Amt so schnell wie möglich ein Wohnungsangebot vorlegen in dem die Kaltmiete, Betriebskostenvorschuß, Heizkostenvorschuß und evtl. das Einzugsdatum drin stehen muß, und das Wohnungsangebot auf DEINEN NAMEN ausgefüllt ist. Wenn dies Angebot vom Amt genehmigt wird, sofort weitere Anträge stellen wie, Erstausstattung der Wohnung, evtl. Kinderzimmer und Auslageware für Wohnung da dein Kind erst 2.Jahre ist, sowie Gardienen, etvl. Badmöbel und Küchenmöbel wenn so etwas nicht in der Wohnung ist. und die Übernahme der Miete sowie die evtl. Umzugkosten.
ABER GANZ WICHTIG IST DER ERSTE ANTRAG, UM AUSZUG.
Ich hoffe das ich mit der Auskunft dir ein wenig helfen konnte.
Es sind zwar viele Laufwege aber viel Erfolg dabei, ich habe es auch alles durch.
MfG qualle2008 (Carola)
PS: wenn noch weitere Fragen bitte anschreiben oder meine Email Adresse.
[email protected]