Hilfe bei Wohnrecht

An meine Schwiegeteltern. 400€ für 65m2. Mein Mann und ich hatten damals noch keine Kinder, gut verdient, da hat uns das Geld nicht so wehgetan.

Dann war es wohl doch nicht so richtig mit dem

Ihr habt im eigenen Haus Miete gezahlt? Vertraglich so abgemacht? Inklusive

?

Und warum gilt das jetzt nicht mehr?

Dein Problem. Du willst verkaufen.


Was bedeuten diese beiden Absätze?

Ich verstehe das so dass meine Schwiegermutter bei Rückübereignung uns die Wertsteigerung die wir seit Abschluss des Vertrages gemacht haben, auszahlen muss oder? Aber natürlich nur für ihre Hälfte…verstehe ich das juristische Kauderwelsch richtig?

Es gibt hier keine

Ihr wollt das Haus verkaufen. Du bist mit deinen Absätzen auf der völlig falschen Baustelle unterwegs.

Eine Rückübereignung findet statt, wenn zum Beispiel ein Vertrag angefochten wird und ein Kaufgegenstand (z.B. ein Auto) zurück gegeben werden muss. Und die Absätze beziehen sich dann darauf, dass der Käufer schon was am Kaufgegenstand geändert hat (neuen Motor eingebaut o.ä.). Das hat mit eurem Fall nichts zu tun.

Das steht aber so im Vertrag von dem wohnrecht…

Und?

Wann wird denn das Wohnrecht von wem an wen und warum zurück übereignet?

Wenn wir das Haus verkaufen und meine SM entscheidet sich spontan um, was nix Neues wäre, kann sie den Teil auf dem ihr wohnrecht liegt zurückverlangen. Sie würde dann quasi wieder Eigentümer vom halben Haus werden. So verstehe ich es

Es ist wirklich extrem hilfreich, die wichtigsten Tatsachen erst nach der Diskussion raus zu lassen.

Da gehe ich jetzt einfach mal mit - ich bin auch raus.

Bei meinem letzten Beitrag ging es um meine eigene Interpretation der Bedeutung des auszuges vom Vertrag den ich hier hochgeladen habe. Wozu sich auch schon geäußert wurde. Also hinterm Berg habe ich hier gar nix gehalten. Aber ich denke die Verständlichkeit ist aus der Ferne und über reinen Schriftverkehr wohl eher schwierig. Daher wird der Gang zum Anwalt mir wohl nicht erspart bleiben. Ich bedanke mich für alle hilfreichen Kommentare und schließe hiermit dieses Thema ab.