Hilfe bei Wohnrecht

Hallo zusammen. Folgendes Problem: Meine Schwiegermutter hat vor knapp 10 Jahren das Elternhaus meinem mann vererbt. Dafür bekam sie ein lebenslanges Wohnrecht. Wir haben das Haus seitdem für mehr als 200.000€ renoviert und saniert. Soweit so gut. Jetzt ist das Problem dass das Verhältnis im Haus mehr als schlecht ist und wir uns entschieden haben das Haus zu verkaufen. Schwiegermutter gab ihre Zustimmung für einen Betrag X. Wir kaufen uns also quasi frei und das Haus wäre zum Verkauf leerstehenden und für den Betrag X lässt meine Schwiegermutter ihr wohnrecht löschen. Jetzt kam sie auf die Idee dass sie das haus ja zurück kaufen könnte. Natürlich für einen geringeren Betrag als das Haus eigentlich Wert ist (Gutachter war vor Ort). Und zusätzlich möchte sie noch ihren Betrag X haben für die Löschung des Wohnrechts?!

  1. Was passiert mit dem Wohnrecht wenn der Wohnrecht berechtigte das Haus kauft?
  2. Kann er verlangen dass wir ihm dann das Wohnrecht abkaufen? Es kann doch theoretisch drin stehen bleiben. Wenn mir das Haus nicht gehört ist es mir doch auch egal was da im Grundbuch steht. Warum soll ich dafür so viel Geld bezahlen? Ich hoffe ich bin in der richtigen Gruppe mit dem Thema gelandet und hoffe es kann mir wer helfen. Wie ist da die Rechtslage?

hi,

schon, aber dann ist das Haus ja nicht leer, was Ziel der ganzen Sache ist.

grüße
lipi

Wenn sie es aber selber kauft ist es doch egal ob da noch ein wohnrecht drin steht oder nicht. Das wäre nur von relevants wenn ein Außenstehender das Haus kaufen würde und durch das wohnrecht finanzielle Einbußen hätten. Sie will das Haus ja komplett vermieten. Für den Mieter ist das doch auch egal was da im Grundbuch steht. Warum soll ich ihr Geld geben damit sie sich selbst das wohnrecht löscht??

1 Like

Hallo!

Es wird nicht mehr benötigt, da Eigentum und Wohnrecht dann in einer Hand liegen. Es kann dann gelöscht werden.

Es kann separat „verkauft“ werden, es kann aber auch bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt werden. Solange das Wohnrecht besteht, wird die Immobilie jedenfalls kaum anderweitig veräußert werden können, es sei denn, mit erheblichen Abschlägen.

Schöne Grüße!

Stimmt, und da euch das Haus auch gehört, könnt ihr immer noch Entscheiden wem und für wie Viel ihr das Haus verkauft. Wenn Schwiegermutti es kaufen möchte, dann soll sich sich auch dementsprechend kooperativ zeigen. Die sollte man aber schonend rüber bringen.

Schwiegermutti sitzt wohl am längeren Hebel, denn Sie hat ja schon den Besitz der Sache durch das Wohnrecht. Somit kann sie ganz in Ruhe die Bedingungen diktieren,

sie besitzt nur das Wohnrecht, an wem man das Haus verkauft ist aber Sache der Eigentümer, diese können es auch an Leute verkaufen die die Schweigermutti gar nicht leiden kann.

Rein faktisch ist so ein Wohnrecht schon ziemlich gewichtig.

Wem dient diese Diskussion? Den Fragesteller wohl kaum.

Aber ich kann dich beruhigen, es werden Ständig Verkäufe mit Wohnrechte durchgeführt. Das Wohnrecht wird bei der Wertermittlung immer mit berücksichtigt.

Meine Schwiegermutter hat zusätzlich zum Wohnrecht ein Vorkaufsrecht eingeräumt bekommen. Das heißt wenn wir es ohne ihre Zustimmung veräußern würden, könnte sie davon Gebrauch machen. Meine Schwiegermutter ist leider sehr sprunghaft mit ihrer Meinung. Heute so morgen so.
Verzwickt ist es, weil wir das Haus (bj 1930) in einem ziemlich schlechten Zustand übernommen haben. Damals hat der Notar das Haus auf dem Papier mit 100.000€ Wert im Wohnrechtvertrag benannt. Einmal um ein Honorar zu berechnen und wahrscheinlich im Falle des Rückkaufs. Das Haus war damals also 100.000€ Wert. Jetzt hat es ein Gutachter auf 305.000€ geschätzt. Sind diese beiden Werte ausschlaggebend für die Beerechnung des Rückkaufswerts? Müsste sie uns jetzt 205.000€ bezahlen damit das Haus wieder ihres ist? Ich gehe echt am Stock denn Markler ist schon engagiert und auch schon tätig geworden und jetzt kommt sie mit der Idee um die Ecke das Haus selber zu kaufen. Hinzu kommt noch dass mein Mann das auch noch toll findet.

ah gut, dass du damit nun um die Ecke kommst.

Ein Vorkaufsrecht bedeutet nur, dass Sie in den Ausgehandelten Vertrag mit den Käufer eintreten kann und zwar zu gleichen Konditionen. Ob das dann der Preis ist den sie zahlen möchte ist dann dahin gestellt.

Der Notar ist kein Gutachter, woher er also den Wert so genau kennen wollte bleibt offen.

Nein warum sollte dies sein.

kann sie doch, wenn sie den Preis den ihr haben wollt Zahlt.

Natürlich werden solche Verkäufe durchgeführt, aber selten ohne Einbeziehung des Wohnrechtinhabers, meistens sind das innerfamiliäre Vorgänge. Für einen Käufer ist das sonst ein unkalkulierbares Klumpenrisiko, schließlich kann der Berechtigte unerwartet 110 Jahre lang leben und dabei nicht pflegebedürftig werden. Wenn du also einen fremden Dritten als Käufer suchst, dann wird in aller Regel ein so hoher Abschlag verlangt, dass ein Verkauf unattraktiv wird.

Warte - die liebe Schwiegermami hat Deinem Mann das Haus damals „vererbt“, also quasi „geschenkt“. Ihr seid eingezogen, habt renoviert und nun möchtet Ihr aufhören dort zu wohnen, weil Ihr Euch mit der Schwiegermami nicht mehr versteht. Und soll/will die Frau soll den Schuppen (den sie Euch vor Jahren geschenkt hat) nun abkaufen? Bitte sag, dass ich das jetzt falsch verstanden habe…

Ich glaube, du hast das ganz richtig verstanden.

Wobei die Kinder umfassend saniert haben und eine Wertentwicklung der Bodenpreise stattgefunden hat, das wäre natürlich bei einem Rückübertragungsvorgang irgendwie zu berücksichtigen.

Dir Schwiegermutter möchte nicht dass das Haus in fremde Hände kommt. Das ist ihr Anspruch. Und da wir auf den Erlös des Verkaufs angewiesen sind um Eigenkapital für etwas neues zu haben haben wir uns eigentlich alle (inkl Schwiegermutter) entschieden das Haus zu verkaufen. Damals war das Haus laut Notar 100.000€ jetzt durch unsere Investitionen 305.000€ laut Gutachter. Sie hat meinem Mann damals also einen Wert von 100.000€ vererbt und dafür das Wohnrecht erhalten, was meiner Meinung nach gewichtiger ist als 100.000€. Die Entscheidung es zurück zu kaufen, ist ihre eigene. Sie kann es auch so wieder haben wenn sie uns die Wertsteigerung ausbezahlt. Dad was wir investiert haben!!!

Und das will sie nicht?

Sie hofft so für sich günstiger weg zu kommen. Hier das Rechenbeispiel:
Wert des Hauses: 305.000€
Ihr Kaufangebot : 275.000€
Löschung Wohnrecht: - 90.000€ die sie von uns haben will für die Löschung. Ergebnis:
275.000- 90.000 = 185.000€ perfekt!!!

Wenn sie den Wertausgleich zahlen würde, müsste sie mindestens mit 200.000€ rechnen, die wir auch dringend benötigen für was neues. Wenn man denkt dass ja auch noch Lasten auf dem Haus sind den wir verpflichtet sind.

Ich versteh halt gar nicht wie sie noch 90.000€ verlangen kann für das löschen des Wohnrechts? Ich zahle ihr quasi Geld dafür dass sie sich selbst das wohnrecht löscht?? So denkt sie auch mein Mann.

Was noch interessant wäre, wie wird der Wertausgleich ermittelt? Damals, vor der Renovierung wurde das Haus ja von keinem Gutachter geschätzt. Das heißt wir können gar nicht genau beziffern was es damals Wert war. Wir wissen nur was wir investiert haben und was es jetzt Wert ist.

Weil es ihr das wert ist.

Sie hat euch das Haus geschenkt, aber eben abzüglich dem Wohnrecht. Niemand hat euch gezwungen, mehr zu investieren als das Haus überhaupt wert ist. Und du musst nicht denken, dass die Wertsteigerung genau der Investition entspricht. Das Haus ist genau das wert, was es eben zur Zeit wert ist - abzüglich dem Wohnrecht - und keinen Cent mehr. Einfach zu behaupten, es sei vor X Jahren mal y wert geswesen und jetzt y plus Investition ist eine Milchmädchenrechnung.

Es gibt genau vier Möglichkeiten:

  1. weiter wohnen bleiben
  2. an irgendwen verkaufen (incl. Wohnrecht) zu dem Preis, den derjenige halt zu zahlen bereut ist
  3. an irgendwen verkaufen und das Wohnrecht gegen Ausgleichzahlung an die Mutter löschen lassen - da müssen dann alle Beteiligten jeweils einverstanden sein
  4. an die Mutter verkaufen zu dem Preis, auf den ihr euch mit ihr einigt (völlig unabhängig von irgendeiner Wohnrechtlöschung, die euch beim Verkauf komplett egal sein kann)

Alles Lamentieren, was ihr alles verloren oder nicht gewonnen habt ist sinnfreie Zeitverschwendung. Seid damit zufrieden, wenn ihr das investierte Geld wieder rausbekommt - und vergesst nicht, das jahrelange mietfreie Wohnen und die Schenkung (auf die ihr keinerlei Anspruch hattet) zu berücksichtigen.
Irgendwelche Schätzungen nutzen euch da überhaupt nichts, der Käufer bestimmt zusammen mit dem Verkäufer den Preis.

2 Like

Also Punkt 3 war der auf den wir uns alle geeinigt hatten. Deshalb hat sie sich auch schon eine Mietwohnung genommen und wir haben ihr die 90.000€ nach verkauf zugesichert. Alles geregelt, alles vorbereitet. Jetzt auf einmal kommt sie mit der Idee um die Ecke. Wir haben NIE mietfrei in diesem Haus gewohnt. Im Gegenteil sie hat die ersten 6 Jahre weder Wasser, Strom noch Öl bezahlt. Wir haben sie 6 Jahre lang durchgefüttert obwohl sie Geld verdient hat. Und jetzt soll ich ihr mehr wieder geben als sie selbst gegeben hat? Das kann ich nicht mit mir vereinbaren

Ihr habt also Miete gezahlt? An wen?