Hilfe bei Zeugniseinforderung BITTE

Hallo Andi,

tut mir leid, die Sache ist zu komplex. Ich hatte dir bereits gesagt, dass du das zuständige Arbeitsgericht anrufen sollst. Die haben auch einen Rechtspfleger/in, die unentgeldlich Hilfe leiste.
Hör mit dem Hin und Her auf, sondern „mach Butter bei die Fische“ :wink:

Viel Glück

hallo Andi,

Schreibe deinem Arbeitgeber, daß du ihm bis zum xyz. Datum eine Frist setzt, bis dahin hätte er Zeit dir dein Arbeitszeugnis zukommen zu lassen. Andernfalls würde die Angelegenheit deinem Anwalt übergeben…(auch wenn du das erst mal evtl. gar nicht tun willst). Aber der Arbeitgeber MUSS dir ein Zeugnis ausstellen.

Gruss von Andrea

Hallo Andi, ich hab noch mal nachgeschaut.
Ser Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (§ 630 BGB, § 73 HGB, § 113 Gewerbeordnung). Weigert sich Dein alter Arbeitgeber oder ignoriert er Dich gar, bleibt nur eine Klage übrig.
Schuldhaft verspätete Herausgabe von Arbeitspapieren führen im übrigen zum Schadensersatzanspruch. Vielleicht erreichst Du etwas wenn Du dies Deinem alten Arbeitgeber mitteilst.

Gruss von Andrea

Danke, es hat gewirkt. Habe Arbeitsgericht „vorgeschlagen“.
Gruß,
Andi

Habe Arbeitsgericht „vorgeschlagen“, das hat gewirkt. Gruß, Andi

Habe Arbeitsgericht „vorgeschlagen“. Das hat gewirkt. Danke und Gruß, Andi

Habe Arbeitsgericht „vorgeschlagen“. Das hat gewirkt. Danke und Gruß, Andi

Habe Arbeitsgericht „vorgeschlagen“. Das hat gewirkt. Danke
und Gruß, Andi

Das Arbeitsrecht ist für uns alle da, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nur eingesetzt werden.
Grüße efuessl

Habe Arbeitsgericht „vorgeschlagen“, das hat gewirkt. Gruß,
Andi

Hallo Andi,
vorgeschlagen ist Mist in deiner Sache sondern Drohen ist besser, grins.
Ich hoffe du hast es schriftlich zu deiner EX-Chefin geschickt und nicht mündlich am Telefon besprochen.
Antwort von dir wäre klasse.
Gruss von Andrea

Hi,

ich habe am nächsten Tag ein Zeugnis erhalten, was nicht meinen Vorstellungen entspricht, es ihr neu geschrieben und um zeitnahe Lieferung gebeten. Sie ist mit solchen Sachen nicht so fit, hat zB als Ausstellungsdatum den 11.3., keinen Grund für Beendigung angegeben und auch keine Schlussworte/wünsche übermittelt. Habe ihr geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass sie solche Sachen nicht weiß ansonsten müsste ich böse Absicht vermuten. Noch dazu habe ich ihr den Link von rhetorik.ch zum Anklicken geschickt.
Du kannst persönlich mailen an andrea.brasch at t-online.de wenn du willst.

Gruß,

Andi

Ich habe gestern plötzlich ein Zeugnis erhalten, was jedoch nicht den heutigen „Regeln“ entspricht. Datiert 11.3, keine Schlußformel/Wünsche etc, keine Begründung für Kündigung. Habe Ex-Chefin drauf hingewiesen, die sowas aber nicht wirklich drauf hat. Ich habe mein eigenes Zeugnis geschrieben mit link zu „rhetorik.ch“ und zeitnaher Zustellung (16.3) ich bin erreichbar unter andrea.brasch at t-online.de, falls Interesse an Weiterem in diesem Fall besteht.
Nochmal Danke und Gruß,
Andi

Habe Arbeitsgericht „vorgeschlagen“, das hat gewirkt. Gruß,
Andi

hallo Andi, sicherlich würde ich es super finden, wenn deine Drohung gewirkt hat aber irgendwie glaube ich es nicht, weil deine Chefin dich doch schon öftern ( bz. auf deine Anfragen für ein zeugnis) ignoriert hat.
Für den positiven Fall, dass du es diesmal wirklich geschaffr hast, gebe ich dir noch eine Anleitung, um dein Arbeitszeugnis auf die juristischen Bestandteile
prüfen zu können.

Diese sind:

Bestandteile eines einfachen Arbeitszeugnisses
Angaben zu Person
Ein- und Austrittsdatum
Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion
Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit
Verantwortungsbereich
Wechsel innerhalb des Unternehmens (mit Datum)
evtl. Vertretungsbefugnisse, Zeichnungsberechtigung, Prokura, etc.
evtl. Versetzungen, Beförderungen, etc.
Angaben zur Firma
Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Besonders hervorzuhebende Leistungen
Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit
persönliche Merkmale
Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nicht bei Entlassung oder statt dessen erfolgter Auflösung des Vertrages)
Grund für die Erstellung des Zeugnisses, zum Beispiel der Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich
zukunftsweisende Abschiedsformel („zu unserem Bedauern“, „für die Zukunft wünschen wir“, etc)
Was noch im qualifizierten Arbeitszeugnisses beachtet werden sollte
In Arbeitszeugnissen werden Ihre wichtigen Schlüsselqualifikationen und Kernkompetenzen oft nicht richtig erwähnt
Gute Wünsche für eine berufliche und private Zukunft müssen enthalten sein
Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte
Negative Beobachtungen und Bemerkungen
Gehalt
Kündigungsgründe
Vorstrafen
Abmahnungen
Krankheiten
Fehlzeiten
Leistungsabfall
Alkoholabhängigkeit
Behinderungen
Betriebsratstätigkeit
Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt am Seitenrand soll signalisieren, dass Sie Gewerkschaftsmitglied sind.
Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht für „Mitglied einer linksgerichteten Organisation“
Religiöses
Engagement
Nebentätigkeiten
Ehrenämter
Urlaubs- und Fortbildungszeiten
Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden.
TIPP: Was juristisch einwandfrei ist, muss noch lange kein gutes Zeugnis sein. Haben Sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten, haben Sie noch das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Haben Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen - zu Recht oder Unrecht - nicht zusagt, haben Sie keinen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Deshalb ist es besser, dass der Arbeitgeber Ihnen einen Zeugnisentwurf zur Stellungsnahme vorlegt. Wenn Sie mit dem Zeugnisentwurf unzufrieden sind, können Sie mit Ihrem (Ex-) Arbeitgeber über Verbesserungen sprechen.
Die Geheimsprache der Zeugnisse
Auch wenn Ihr (Ex-)Chef das Zeugnis in bester Absicht schreibt, kann die Sache für Sie übel ausgehen. Dann nämlich, wenn Ihr Vorgesetzter mit den Feinheiten der Zeugnisgeheimsprache nicht vertraut ist. Im ehrlichen Glauben, Ihnen gute Leistungen zu bescheinigen, kann eine bestimmte Formulierung von anderen Arbeitgebern als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden werden.
Leider hat sich in Deutschland diese Geheimsprache in die Zeugnisformulierung eingeschlichen. Mit dieser Geheimsprache werden ungünstige Beurteilungen möglichst positiv klingend gemacht, damit keine ungesetzlichen Aussagen über den Arbeitnehmer getroffen werden.

Aber Achtung: Viele weitere Bewerbungsratgeber, die vorgeben diese Codes entschlüsseln zu können, widersprechen sich häufig in wesentlichen Teilen, so z.B., ob die Formulierung „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ gegenüber „zu unserer vollen Zufriedenheit“ schlechter oder besser zu bewerten ist.
TIPP: Falls Sie möchten, dass Ihr Zeugnis nicht mit der Geheimcodesprache interpretiert wird, können Sie folgende Formulierung vor den Schlusssatz im Zeugnis setzen lassen: „Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten Formulierungen. Eine Interpretation im Sinne einer „Zeugnissprache“ würde die Aussage dieses Zeugnisses nicht im Sinne der Verfasser wiedergeben.“

Sollte irgend etwas fehlen, geh bitte zum Arbeitsgericht, die netten Frauen in der Anmeldung helfen dir weiter.
Für einen Arbeitsgerichtsprozess brauchst du aber keinen Anwalt zu konsultieren.
den schriftsatz nehmen die netten Bürokräfte im Arbeitsgericht auch auf.
Alles andere würde unnötiges Geld kosten.
Gruss von Andrea

Liebe Andrea,

bitte mailen Sie mir Ihr Zeugnis und Ihr geschriebenes Zeugnis, außerdem die Änderung die Sie angebracht haben und die Sie haben.Ich werde mich das ganze mal anschauen.

Hallo,

natürlich gibt es die Pflicht seitens des AG ein Zeugnis auszustellen. Bleib am Ball, konfontiere ihn mit den Gesetzen. Nach deutschem Arbeitsrecht ist jeder Arbeitgeber gemäß § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer verpflichtet, diesem ein Arbeitszeugnis zu erstellen (siehe auch § 630 Satz 4 BGB).
Hoffe, es hilft weiter. LG Bea

hi,
bist du in ö oder d beschäftigt?
lg
tr