ich benötige mal etwas Hilfe zu einigen Zeugnisformulierungen - allerdings aus AG-Sicht.
Da ich des öfteren für Mitarbeiter Zeugnisse schreiben muß, komme ich oft in die Situation, dass ich gerne dezente (!) Hinweise in die Beurteilung des Mitarbeiters schreiben möchte, mir allerdings nicht sicher bin, wie ich das „umschreiben“ soll:
Fall 1: Mitarbeiter hat permanent unentschuldigt gefehlt und aus diesem Grund wurde dann auch das Arbeitsverhältnis beendet
Fall 2: Mitarbeiter war überdurchschnittlich häufig krank (ca. alle 2 Wochen, manchmal jede Woche) - besonders an Montagen und Freitagen…
Wie verpackt man am besten solch einen Hinweis?
VG
Fall 1: Mitarbeiter hat permanent unentschuldigt gefehlt
In diesem Fall ist mir der Ausdruck „im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten eingesetzt“ geläufig. Um noch deutlicher darauf hinzuweisen kann man „war ein umgänglicher Mitarbeiter“ hinzufügen. Also „Herr XY war ein umgänglicher Mitarbeiter, der in unserem Unternehmen im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten im Bereich xxx eingesetzt wurde.“
Fall 2: Mitarbeiter war überdurchschnittlich häufig krank (ca.
alle 2 Wochen, manchmal jede Woche) - besonders an Montagen
und Freitagen…
„Wir wünschen ihm alles Gute, vor allem Gesundheit.“ als Schlußsatz, keine Bemerkung über den Ausscheidungsgrund, was aussagt, dass er gekündigt wurde.
Das ist mir auch klar
Ja, schon klar… Genauso wie es offiziell keine verschlüsselten Formulierungen geben darf…
Im Übrigen gilt ja auch für Zeugnisse die Wahrheitspflicht. Und bei solchen Sachen wie häufiges unentschuldigtes Fehlen handelt es sich durchaus um nachweisbare Tatsachen.
Mal ganz davon abgesehen: wieviele AN gehen denn schon gegen ein Arbeitszeugnis gerichtlich vor?
Ich weiß nicht, wie Deine Erfahrungen da sind, aber ich persönlich habe bisher noch nie eine Klage nur wegen bestimmter Zeugnisformulierungen erlebt. Ich streite nicht ab, dass es soetwas nicht doch gibt, nur ist es doch eher selten.
Und selbst wenn, dann könnte ich mit ner Güteverhandlung von 5 min gut leben.
Ja, schon klar… Genauso wie es offiziell keine
verschlüsselten Formulierungen geben darf…
Nunja, wenn Du unter ArbeitsRECHT fragst…
Im Übrigen gilt ja auch für Zeugnisse die Wahrheitspflicht.
Und bei solchen Sachen wie häufiges unentschuldigtes Fehlen
handelt es sich durchaus um nachweisbare Tatsachen.
Wenn man es vorher etwas clever anstellt, dann ist das
Austrittsdatum krumm - das alleine reicht aus.
Krankheit hat in einem Zeugnis nichts zu suchen.
Mal ganz davon abgesehen: wieviele AN gehen denn schon gegen
ein Arbeitszeugnis gerichtlich vor?
Ich weiß nicht, wie Deine Erfahrungen da sind, aber ich
persönlich habe bisher noch nie eine Klage nur wegen
bestimmter Zeugnisformulierungen erlebt.
Ich weiß nicht, wie lange Du schon im Job bist, und vor allem
habe ich keine Ahnung, wie hoch die Fluktuation bei Euch so
ist - es kommt regelmäßig vor.
Ich streite nicht ab,
dass es soetwas nicht doch gibt, nur ist es doch eher selten.
Nein, ist es nicht.
Und selbst wenn, dann könnte ich mit ner Güteverhandlung von 5
min gut leben.
Was machst Du, wenn der AN nicht auf die Idee der
Zeugnisänderung kommt sondern auf Schadenssersatz klagt, weil
Dein Zeugnis ihm in der beruflichen Karriere hinderlich ist,
oder besser war?
Mal ganz davon abgesehen: wieviele AN gehen denn schon gegen
ein Arbeitszeugnis gerichtlich vor?
Ich weiß nicht, wie Deine Erfahrungen da sind, aber ich
persönlich habe bisher noch nie eine Klage nur wegen
bestimmter Zeugnisformulierungen erlebt.
Ich weiß nicht, wie lange Du schon im Job bist, und vor allem
habe ich keine Ahnung, wie hoch die Fluktuation bei Euch so
ist - es kommt regelmäßig vor.
Hohe Fluktuation, da Personalüberlassungsbranche.
Bin seit über 4 Jahren im Geschäft und habe bisher noch keine einzige entsprechende Klage erlebt. War vorher bei einem großen Automobilhersteller mit 1500 Mitarbeitern im Personalbereich tätig und auch dort gab es in 2 Jahren keine entsprechende Klage.
Darüber hinaus: ich lese jeden Tag ca. 20 Bewerbungen mit den abenteuerlichsten Zeugnissen, welche den Bewerbungsunterlagen ganz selbstverständlich beigefüght wurden - gegen die offenbar die Bewerber nicht vorgegangen sind, sondern sich damit auch noch bewerben.
Insofern glaube ich einschätzen zu können, dass das Risiko einer Klage gegen Zeugnisformulierungen doch eher vernachlässigt werden kann.
Und wieviele Zeugnisberichtigungsklagen hast Du selbst bisher erlebt?
Und selbst wenn, dann könnte ich mit ner Güteverhandlung von 5
min gut leben.
Was machst Du, wenn der AN nicht auf die Idee der
Zeugnisänderung kommt sondern auf Schadenssersatz klagt, weil
Dein Zeugnis ihm in der beruflichen Karriere hinderlich ist,
oder besser war?
Oha.
Na, wenn Du Deinen Quellennachweis richtig gelesen hast, bist Du ja bestimmt auch auf BGH 15.5.1979 - VI ZR 230/76 gestoßen und weißt, dass man danach auch keine unrichtig positiven Angaben über den Mitarbeiter machen darf.
VG
Darüber hinaus: ich lese jeden Tag ca. 20 Bewerbungen mit den
abenteuerlichsten Zeugnissen, welche den Bewerbungsunterlagen
ganz selbstverständlich beigefüght wurden - gegen die offenbar
die Bewerber nicht vorgegangen sind, sondern sich damit auch
noch bewerben.
OK, das kenne ich allerdings auch.
Und wieviele Zeugnisberichtigungsklagen hast Du selbst bisher
erlebt?
Im aktuellen Unternehmen kommt es so gut wie nicht vor - was allerdings an den Zeugnissel liegen dürfte.
Im letzten Unternehmen mit einer cholerisch schizophrenen Geschäftsführerin kam das ca. einmal im Monat vor - bei 25 Arbeitsplätzen!
Na, wenn Du Deinen Quellennachweis richtig gelesen hast, bist
Du ja bestimmt auch auf BGH 15.5.1979 - VI ZR 230/76 gestoßen
und weißt, dass man danach auch keine unrichtig positiven
Angaben über den Mitarbeiter machen darf.
Kein Thema, nur wird ein grenzwertiges 3er-Zeugnis niemals in diesen Bereich fallen.
Das ist nicht wohlwollend, und wohlwollend muss ein Zeugnis
formuliert sein!
Was ist denn daran nicht „wohlwollend“ wenn man dem Mitarbeiter attestiert, ihn gemäß seiner Möglichkeiten eingesetzt zu haben - und vor allem wenn man ihm gesundheitlich alles Gute wünscht?
Irgendwie muss man seine Kernaussage doch transportieren, und da offene Kritik nicht geht sind diese „politisch korrekten“ Formulierungen doch passend.
Was ist denn daran nicht „wohlwollend“ wenn man dem
Mitarbeiter attestiert, ihn gemäß seiner Möglichkeiten
eingesetzt zu haben - und vor allem wenn man ihm
gesundheitlich alles Gute wünscht?
Du, jeder weiß, was ganz klar gemeint ist und welchen Zweck der AG damit erfüllt.
Irgendwie muss man seine Kernaussage doch transportieren,
Menno, ich habe mir den Mist doch auch nicht einfallen lassen und
da offene Kritik nicht geht sind diese „politisch korrekten“
Formulierungen doch passend.