Hilfe beim Fragebogen zur st. Erfassung (Zeile 49)

Was versteht man genau unter dem Punkt 3.2 (Zeile 49 und 50)? Ich habe schon herausgefunden, dass unter „Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen“ z.B. die Krankenkassenbeiträge fallen. Was gehört noch dazu? Büromiete oder ähnliches? Auch Anschaffungen, die sich auf das Unternehmen beziehen?

Und was sind „Steuerabzugsbeträge“?

Vielen Dank schonmal.
Gruß,
S.

Servus,

Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen sind die Ausgaben, die nach der Ermittlung der Einkünfte zur Bestimmung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden.

Unter keinen Umständen fallen Betriebsausgaben darunter.

In der Tat sind Vorsorgeaufwendungen die wichtigsten Sonderausgaben. Wegen des zum Teil verzwatzelten Ansatzes ist es wichtig, bei der steuerlichen Erfassung ganz konkret aufzugliedern, wovon die Rede ist (Krankenversicherung soundsoviel, Lebensversicherung nach Vertrag von 1917 so und soviel etc.) - der Ansatz bei der Festsetzung von Vorauszahlungen wird dann vom FA vorgenommen.

Und was sind „Steuerabzugsbeträge“?

Bei einigen Leistungen von Künstlern, Sportlern und Bauleistungen wird vom Auftraggeber eine Abzugsteuer einbehalten, so wie bei Angestellten der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält und bei Kapitalerträgen die Bank manchmal Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer.

Wenn weder Kunst noch Sport noch Bauleistungen verkauft werden, ist der Begriff in diesem Zusammenhang unwichtig.

Schöne Grüße

MM