Hallo zusammen,
Ich schildere mal das Problem.
Meine Schwiegermutter hat einen Sohn, den Erich.
Dieser hat Fach Abi und hat die Ausbildung zum Groß und Ausßenhandelskaufmann
im 9 Monat Abgebrochen.
Dann fing er an zu Studieren und bekam Bafög.
Dieses Schmiss er nach ca. 10 Monaten hin und hörte damit auf.
Nun hat er sich um einen Neuen Ausbildungsplatz beworben aber noch keine Antwort.
Somit zum Problem.
Er wohnt wieder zu Hause, die Schwiegermutter hat 3 Jobs, Angestellt im öffentlichen Dienst,
Küsterin sowie Bäckerei Angestellt (450€).
Sie hat Netto ca. 1300 €.
Damit bezahlt sie 500€ Miete, Nebenkosten, Auto, Lebensmittel und alle sonstigen kosten.
Laut Arbeitsagentur und Sozialamt hat er kein Anrecht auf Unterstützung bzw. sie.
Gibt es da wirklich keine Möglichkeit? Kennt jemand von euch diese Situation oder hat damit
Erfahrung?
Danke für eure Antworten.
Wie alt ist der Sohn und wo ist der dazugehörige Vater?
Die Frage deshalb, ob er noch Kindergeldanspruch hat und ob der Vater auf freiwilliger Basis zu seinem Unterhalt beitragen würde. Allerdings hat der Sohn hat nach zweimaligem Abbruch einer Ausbildung jeden Anspruch auf elterlichen Unterhalt verwirkt.
Eine Möglichkeit wäre Wohngeld zu beantragen.
Die 2. Möglichkeit wöre den Sohn auf die Strasse zu setzen, dann hat er Anspruch auf Hartz IV. ramses90
Hallo
Wurde ein Antrag gestellt? Gibt es einen Ablehnungsbescheid?
Wenn ja, mit welcher Begründung genau?
Der Selbstbehalt bei erwachsenen Kindern beträgt ca. (oder genau, bitte selber googeln) 1300,- Euro. Dabei können verschiedene Ausgaben wie z. B. Werbungskosten geltend gemacht werden.
Es könnte noch eine Rolle spielen, wie alt der Sohn ist.
Kriegt er bzw. die Mutter Kindergeld?
Es sollte - falls noch nicht passiert - auf jeden Fall umgehend ein Antrag gestellt werden, und der Sohn sollte das Ganze (Mutter und Sohn) nicht als Bedarfsgemeinschaft darstellen.
Und die Mutter sollte dem Sohn tatsächlich auch kein Geld mehr einfach geben, sondern immer nur leihen, mit schriftlichen Vertrag und Termin für die Rückzahlung.
Viele Grüße
Das halte ich nicht für angebracht!
Der wird von der Mutter mit Unterkunft und Verpflegung rundum versorgt obwohl sie das nicht müßte und wenn der so weitermacht wie bisher, sieht sie von dem geliehenen Geld keinen Cent mehr wieder. Da kann sie noch soviele Schuldscheine von ihm haben auf deren Einlösung sie dann gerichtlich gegen ihn vorgehen müßte und welche Mutter macht das schon! ramses90
ramses90
Es ging mir eher darum, dass sie nicht als Bedarfsgemeinschaft betrachtet werden.