Hallo alle miteinander,
und zwar wenn man sich einen hund kauft und einen kaufvertrag abschließt und man keine Mängel einträgt sondern nur, dass die Augenbehandlung und die Wurmkur weiterführen soll. bei der Augenbehandlung war die Rede von einer Entzündung im Auge die mit Hilfe der mitgegebenen Augentropfen( antibiotika und etwas gegen die Entzündung)nach wenigen Tagen verschwinden sollte. nun hat sich aber herausgestellt, dass der hund einen grünen Star im Auge hat und auch die tropfen gegen diese krankheit gegeben wurden. die Krankheit ist womöglich angeboren. kann man jetzt von diesem kaufvertrag zurücktreten, weil der Verkäufer eine falsche Aussage gegeben hat oder ist das nicht mehr möglich.
hallo,
aus diesem Vertrag kommst du sicher heraus. Hier kann man sogar arglistige Täuschung unterstellen. Dies würde ich auch dem Verkäufer vorhalten …
Gruß Pifan
Hallo!
was steht im Kaufvertrag zu der Art der Augenerkrankung ?
Steht dort „Grüner Star“, also eine zur Erblindung führende Augenerkrankung ?
Wenn nicht ,dann wäre das ein Mangel und Rücktrittsgrund.
Denn die Krankheit muss ja bereits beim Vertragsschluss vorgelegen haben.
MfG
duck313
Vertragsauflösung geht -wegen zugesicherte Eigenschaften die nicht eingetroffen sind. Es wird schwierig sein nachzuweisen das der Verkaufer wuste das der Hund beim Verkauf an Sie schon den grünen Star hatte.Aber eine Wandlung des Vertrages ist auf jeden Fall drin. HPW
erst einmal vielen dank für die schnelle Antwort. In dem Vertrag steht nur die Augenbehandlung fortführen. nichts von grüner Star und das Blindheit folgen kann. es wurde gesagt, dass es eine Augenentzündung sei.
Hallo,
wenn die Krankheit nicht namentlich erwähnt wurde, sondern nur, dass eine Erkrankung vorliegt, die behandelt werden muss, dann bin ich mir nicht sicher, ob Sie so einfach zurücktreten können. Schließlich wurde über die Erkrankung informiert. Welcher Art diese Erkrankung ist, hat der Verkäufer nicht gewusst (wird er behaupten). Gelogen hat er auch nicht, es wurde ja erwähnt.
Da meines Wissens auch bei Tieren Antibiotika verschreibungspflichtig sind, würde ich den Tierarzt konsultieren, der die Tropfen verschrieben hat. In der Krankenakte wird ja etwas stehen. Steht da grüner Star drin, können Sie davon ausgehen, dass auch der Verkäufer davon wusste. Dann handelt es sich um arglistige Täuschung.
Gruß,
twilight666
Eine Vertragsauflösung gibt es nicht. Welche ‚zugesicherten Eigenschaften‘ hier ‚nicht eingetroffen sind‘ verstehe ich auch nicht. Und warum man den ‚Vertrag wandeln‘ können sollte, wenn man doch angeblich nichts nachweisen kann, ist wohl Dein Geheimnis - im Gesetz steht davon jedenfalls nichts.
Wenn man keine Ahnung hat, muss man nichts schreiben…