Hilfe: Betriebsrat außer Rand und Band

Hallo,

jemand hat das Gefühl, dass der Betriebsrat ein zu gefährliches Spiel betreibt. Es wir u. a. versucht, dem Geschäftsführer eine Strafanzeige, auf eine ziemlich merkwürdige Art und Weise, „zukommen“ zu lassen.

Wie kann man so bescheuert sein, den eigenen Geschäftsführer anzeigen zu wollen? Er hatte angeregt, eine Regelung für Betriebsferien rückgängig machen zu wollen, um den Umsatz für einen Monat zu steigern. Das würde dem Standort in jedem Fall, zumindest nicht schaden! Es gibt Mitarbeiter, die das sogar gut fänden, da sie nur widerwillig Urlaub dafür genommen hatten. Der wäre ja somit auch wieder zur freien Verfügung.

Die Mitarbeiter wurden zu konspirativen Treffen geladen. Man dachte es handelte sich um eine offizielle Betriebsversammlung und fand sich bei einer hochgradig-populistischen Gewerkschaftsveranstaltung wieder… Man hat eigentlich keine Zeit für so einen Scheiß´ und ist entsprechend angepisst!

Es geht definitiv nur um Machtspiele, die m. E. auf dem Rücken der Belegschaft ausgetragen werden!

Das Verhalten (Benehmen kann man es nicht nennen!) dieser Leute ist nicht akzeptabel und man beführchtet Konsequenzen für den Standort (großer amerik. Konzern, nicht Opel!), da man denkt, jemand anderes sitzt am längeren Hebel.

Was kann man tun, um diesen Leuten Einhalt zu gewähren. Schon schlimm genug, dass die einem den Tag versauen können…

Gruß Herr_Schulz

=HALLO()

Lass mich mal eine Übersetzung versuchen.

Der Arbeitgeber versucht, eine bestehende Betriebsvereinbarung zu Betriebsurlaub zu kippen.

Der Betriebsrat spielt nicht mit.

Einige Mitarbeiter finden die Urlaubsbetriebsvereinbarung ohnehin doof.

Es gibt eine Betriebsversammlung, die von einigen Teilnehmern als Zeitverschwendung empfunden wird.

Klingt wie in jedem deutschen Betrieb.

Was kann man tun?

Verhandeln, Einigungsstelle, Arbeitsgericht.

=TSCHÜSS()

bei einer hochgradig-populistischen
Gewerkschaftsveranstaltung wieder… Man hat eigentlich keine
Zeit für so einen Scheiß´ und ist entsprechend angepisst!

Hi,

zum Glück gibt es ja Leute wie dich, die die Sache mal so richtig objetiv darstellen …

Alles gute
vV

So What ?

Hallo,

Hallo,

jemand hat das Gefühl, dass der Betriebsrat ein zu
gefährliches Spiel betreibt.

Das kann sein.

Es wir u. a. versucht, dem
Geschäftsführer eine Strafanzeige, auf eine ziemlich
merkwürdige Art und Weise, „zukommen“ zu lassen.

Bist Du sicher, daß es sich um ein Strafverfahren handelt und nicht evtl. um eine Unterlassungsklage vor dem Arbeitsgericht ?

Wie kann man so bescheuert sein, den eigenen Geschäftsführer
anzeigen zu wollen?

Nun, der Gesetzgeber wird sich was dabei gedacht haben, als er den § 119 im BetrVG formuliert hat
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html
In so manchen Betrieben - und oft in solchen mit einer Mutter in USA -ist es bitter nötig für einen BR, sich zur Not auch mit dem Strafrecht wehren zu können.

Er hatte angeregt, eine Regelung für
Betriebsferien rückgängig machen zu wollen, um den Umsatz für
einen Monat zu steigern. Das würde dem Standort in jedem Fall,
zumindest nicht schaden!

Abgesehen davon, ob das auch für den BR als bloße „Anregung“ erkennbar war, ist das Argument inhaltlich doch Käse. Der Urlaub wird zu anderen Zeiten genommen und dann sind die Arbeitskräfte eben auch nicht verfügbar. Gerade für viele AG sind Werksferien bequemer, da sie dann Abwesenheit leichter planen können und weniger Ersatz organisieren müssen. Vermutlich waren die Werksferien auch ursprünglich ein AG-Wunsch, denn kaum ein BR bringt dieses Thema von sich aus an den AG heran.

Es gibt Mitarbeiter, die das sogar
gut fänden, da sie nur widerwillig Urlaub dafür genommen
hatten. Der wäre ja somit auch wieder zur freien Verfügung.

Dann sollten diese AN halt mit dem BR darüber diskutieren, dafür sind zB Betriebsversammlungen da.

Die Mitarbeiter wurden zu konspirativen Treffen geladen. Man
dachte es handelte sich um eine offizielle Betriebsversammlung

Ach ja ? Wenn es eine Betriebsversammlung war, wirst Du ja wohl für die Zeit eine Vergütung bekommen haben. Und wenn Du eine Vergütung bekommen hast, wird das ein zulässiger Anlass und ein zulässiges Thema gewesen sein, wie es zB in den §§ 43, 45 BetrVG definiert ist und bei denen Gewerkschaftsvertreter Zutritts- und rederecht haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__43.html
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__45.html
Ansonsten stellt sich die Frage, ob Du vielleicht Einladungen nicht richtig lesen kannst.

und fand sich bei einer hochgradig-populistischen
Gewerkschaftsveranstaltung wieder… Man hat eigentlich keine
Zeit für so einen Scheiß´ und ist entsprechend angepisst!

… und der arme getäuschte AN hatte keinen A… in der Hose, um seine Meinung kund zu tun ?

Es geht definitiv nur um Machtspiele, die m. E. auf dem Rücken
der Belegschaft ausgetragen werden!

Kennst Du wirklich alle Fakten ?
Kennst du wirklich alle Vorgänge - auch die, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen ?

Das Verhalten (Benehmen kann man es nicht nennen!) dieser
Leute ist nicht akzeptabel und man beführchtet Konsequenzen
für den Standort (großer amerik. Konzern, nicht Opel!), da man
denkt, jemand anderes sitzt am längeren Hebel.

Klar, immer nur schön buckeln. Nur mal so zur Info: Es gibt mehr als genug ausländische Unternehmen, denen ein BR die deutsche Rechtsordnung mit der Brechstange beibringen mußte, die aber immer noch hier vertreten sind.

Was kann man tun, um diesen Leuten Einhalt zu gewähren. Schon
schlimm genug, dass die einem den Tag versauen können…

Wenn Du mehr sein willst als nur ein Maulheld, dann kannst Du entweder versuchen, gemeinsam mit Mitstreitern vom § 23 Abs. 1 BetrVG Gebrauch zu machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html
Voraussetzung ist natürlich, daß Du einiges mehr an Fakten für Pflichtverstöße des BR beibringen kannst als hier in Deinem Posting.
Oder Du trittst bei der nächsten BR-Wahl selber an und probierst mal, ob es tatsächlich eine größere Gruppe an AN in Deinem Betrieb gibt, die Deine Auffassungen von BR-Arbeit teilen. Wenn das mit dem § 23 nicht klappt, ist der nächste reguläre BR-Wahltermin im Frühjahr 2014.

Ein „versauter Tag“ allein dürfte allerdings als Wahlkampfthema kaum ausreichen.

Gruß Herr_Schulz

Kopfschüttelnd
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

„Bist Du sicher, daß es sich um ein Strafverfahren handelt und nicht evtl. um eine Unterlassungsklage vor dem Arbeitsgericht ?“

Die Aussage des BR war, dass wenn sich nur einer wagt, an diesem Tag arbeiten zu gehen, wird der GF mind. 1 Jahr und max. 5? (weiß es nicht mehr genau) Jahre ins Gefängnis müssen.

Anm.: Der BR zwingt einen quasi zu Hause zu bleiben. Man arbeitet aber nun mal nicht beim BR und hat mit denen auch keinen Vertrag!

„Ach ja ? Wenn es eine Betriebsversammlung war, wirst Du ja wohl für die Zeit eine Vergütung bekommen haben. Und wenn Du eine Vergütung bekommen hast, wird das ein zulässiger Anlass und ein zulässiges Thema gewesen sein, wie es zB in den §§ 43, 45 BetrVG definiert ist und bei denen Gewerkschaftsvertreter Zutritts- und rederecht haben. Ansonsten stellt sich die Frage, ob Du vielleicht Einladungen nicht richtig lesen kannst.“

Lesen kann ich wohl, da ich offenbar auch schreiben kann! Die sog. „Einladung“ für die sog. „Betriebsversammlung“ bestand in einem BR-Mitglied, der rumlief und grüppchenweise (ca. 20 Personen) ins BR-Büro zittierte, wo sogleich erstmal IG-Metall-Propaganda verteilt wurde. Die Vorgesetzten wunderten sich über leergefegte Abteilungen, da die Führungsebenen selbstverständlich nicht informiert wurden. Es wurde sogar über Abmahnungen nachgedacht. Es wurde zwar vergütet, aber alle, die da waren, hatten quasi unerlaubt Pause gemacht. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, hätten m. E. alle eine Abmahnung verdient und das BR-Mitglied, das als „Rattenfänger“ fungierte, sollte den Betrieb besser verlassen!

Das soll normal sein?

„… und der arme getäuschte AN hatte keinen A… in der Hose, um seine Meinung kund zu tun ?“

Bullshit! - Das hat er sehr wohl getan, bevor er demonstrativ diese Veranstaltung verlassen hat!

„Klar, immer nur schön buckeln. Nur mal so zur Info: Es gibt mehr als genug ausländische Unternehmen, denen ein BR die deutsche Rechtsordnung mit der Brechstange beibringen mußte, die aber immer noch hier vertreten sind.“

Jeder ist seines Glückes Schmied! Wenn man der Meinung ist, dass die Arbeitsbedingungen scheiße sind oder das Geld nicht stimmt, kann man ja woanders hingehen und die Rahmenbedingungen neu aushandeln. Es wird zwar ganz gerne anders dargestellt, aber Arbeit gibt es zur Genüge in Deutschland! Wäre nur wirklich schade, wenn gerade dieser Standort schließt, da man sehr gerne dort arbeitet…

„Wenn Du mehr sein willst als nur ein Maulheld, dann kannst Du entweder versuchen, gemeinsam mit Mitstreitern vom § 23 Abs. 1 BetrVG Gebrauch zu machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html

Trotz anfänglicher Beleidigung endlich mal was Sinnvolles! Allerdings ist noch nicht ganz klar, ob es gesetzeswidrig ist, ein US-Unternehmen, in eine Trotzreaktion zu treiben, was zur Folge haben könnte, dass in DE ein (Querulanten-) Werk geschlossen wird (was m. E. problemlos möglich wäre)?

Gruß Herr_Schulz

Man wird unerlaubt von der Arbeit abgehalten und bekommt zuerst mal Propaganda vorgelegt… Alles gut… Alles ok…