Hilfe! EC-Karte weg, was nun ?

Ich finde seit heute nachmittag meine EC-Karte nicht mehr.Ich habe sie nun sperren lassen, aber ich weiß nicht, wie lang sie genau schon weg ist. Es kann sich auch um ein zwei Tage handeln. Nun ist die Frage was ist, wenn sie jemand missbraucht hat und in Läden eingekauft hat, wo man nur die Unterschrift braucht und diese gefälscht hat ? Muss ich dann alles bezahlen wenn die Rechnungen kommen ?
Ist das nicht so, dass der dafür haftet, der die Unterschrift für richtig aberkannt hat ? Ich mein, in manchen Läden muss man ja, nachdem man unterschrieben hat noch den Personalausweis vorzeigen-
Bitte bitte helft mir, ich bin total durch den Wind !!!

Hallo Samira,

Regel eins: Tief durchschnaufen und erst mal einen Gang runter schalten!

Du musst nichts bezahlen was jemand mit deiner gefälschten Unterschrift eingekauft hat. Lastschriften die da vielleicht (wenn überhaupt) kommen kannst du ohne weiteres zurückgeben.
Das Risiko trägt letztendlich der Handel, weil er auf das sichere Verfahren mit PIN verzichtet hat.
Allerdings hast du Arbeit damit, falls dem so sein sollte.
Eventuell wäre es sinnvoll dann ein neues Konto aufzumachen, wenn das über einen längeren Zeitraum so läuft, so dass die Buchungen gleich ins Leere laufen, anstatt von dir zurückgegeben werden zu müssen.

Gruß Ivo

*@Christian: man könnte doch mal ein FAQ erstellen, in der man das beste Verhalten nach EC-Karten Verlust zusammenträgt?*

Hallo,

als gewissenhafte Bankkundin hast Du doch sicherlich noch die AGB bzw. die Bedingungen für die Verwendung der Karte vorliegen. Schau da mal rein, Du wirst viele spannende Dinge lesen, insbesondere über die Haftungsregelungen.

Gruß,
Christian

P.S.
Kurzfassung: Nach der Sperrung haftet das Kreditinstitut.

Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort bzw die schnellen Antworten ! Wegen dem letzten Satz (Nach der Sperrung haftet das Kreditinstitut): Was ist aber mit dem Zeitraum VOR der Sperrung ?Ich habs ja erst heute gemerkt, und in drei Tagen ( wo ichs nicht gemerkt hab), kann man viel Missbrauch betreiben! Oder trifft das dann auch zu, dass der Handel haftet, der auf die Zahlung mit Pinkontrolle verzichtet hat ?

Hallo Ivo,

*@Christian: man könnte doch mal ein FAQ erstellen, in der man
das beste Verhalten nach EC-Karten Verlust zusammenträgt?*

im Prinzip hast Du recht und ein so großer Aufwand wäre das wohl auch nicht, aber ich habe das Problem mit den FAQ, daß sie letztlich dazu führen, daß nur die Antwortenden weniger Arbeit haben, weil sie darauf verweisen können, als daß die Fragenden vor der Frage dareinschauen.

Wie auch immer: Die FAQ kommt auf die Liste.

Gruß,
Christian

Hallo Samira,

der Handel ist verpflichtet die Unterschrift zu prüfen - leider ist das nicht überall Usus und ich habe oft genug mit EC-Karte bezahlt ohne das die Unterschrift auch nur angesehen wurde. Wenn die Unterschrift offensichtlich nicht übereinstimmt haben die ein Problem. Ansonsten bist wohl du in der Beweispflicht, dass du das nicht eingekauft hast.

Viele Grüße
Ameria

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ameria,

das stimmt so leider nicht ganz. Die Pflicht des Unterschriften-Prüfens stammt noch aus der Zeit, wo es ec-Karte und ec-Scheck gab. Da hatte der Händler nur die Einlösungsgarantie, wenn er die Unterschrift verglichen hat.
Dies sichere Verfahren ist jetzt durch das POS-Verfahren abgelöst. Hier besteht eine Zahlungsgarantie, es gibt aber keine Unterschrift, die zu vergleichen wäre, denn der Kunde gibt seine PIN ein.

Heutzutage kommt die Unterschrift nur bei den POZ-Verfahren (ohne Zahlungsgarantie für den Händler) vor. Hier wird der Betrag per Lastschrift eingezogen. Er hat keine externe Verpflichtung, die Unterschrft zu prüfen, aber natürlich liegt es in seinem Interesse. Da aber die Unterschrift auf der Karte ist und „geübt“ werden kann, ist auch diese Prüfung eigentlich Makulatur, denn im Tagesgeschäft fällt das dann auch nicht mehr auf. Viel besser machen es die Händler, die sich beim POZ stichprobenweise den Personalausweis zeigen lassen. Nur so können sie letztendlich sicher sein, den Kontoinhaber vor sich zu haben, und nicht einen Betrüger.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Samira,

der Handel ist verpflichtet die Unterschrift zu prüfen -
leider ist das nicht überall Usus und ich habe oft genug mit
EC-Karte bezahlt ohne das die Unterschrift auch nur angesehen
wurde. Wenn die Unterschrift offensichtlich nicht
übereinstimmt haben die ein Problem. Ansonsten bist wohl du in
der Beweispflicht, dass du das nicht eingekauft hast.

Viele Grüße
Ameria

Hallo Hans Jürgen,

Heutzutage kommt die Unterschrift nur bei den POZ-Verfahren
(ohne Zahlungsgarantie für den Händler) vor. Hier wird der
Betrag per Lastschrift eingezogen. Er hat keine externe
Verpflichtung, die Unterschrft zu prüfen, aber natürlich liegt
es in seinem Interesse.

das stimmt so nicht.
Gemäß Vertrag zur Teilnahme am Lastschriftverfahren muss er alle Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Dazuhin darf er nur Lastschriften einziehen, die vom Kunden eigenhändig unterschrieben sind.

Da aber die Unterschrift auf der Karte
ist und „geübt“ werden kann, ist auch diese Prüfung eigentlich
Makulatur, denn im Tagesgeschäft fällt das dann auch nicht
mehr auf. Viel besser machen es die Händler, die sich beim POZ
stichprobenweise den Personalausweis zeigen lassen. Nur so
können sie letztendlich sicher sein, den Kontoinhaber vor sich
zu haben, und nicht einen Betrüger.

Wie kontrolliert wird ist natürlich eine andere Sache. Ich wundere mich auch immer wieder, wenn ich Karte und Kassenbeleg schon im Geldbeutel habe, bevor ich unterschreibe.

Gruß Ivo

Frage am Rande (zu Kreditkarten)
Hallo liebe Experten,
möchte mich hier mit meinem Thema kurz zwischenhängen. Warum wird eigentlich auch immer mehr nach dem Ausweis zur Kreditkarte gefragt (z.B.), wenn doch die Kreditkarte eigentlich genügen sollte? À la: „Bezahlen Sie mit Ihrem guten Namen?“ …

ISt der Händler eigentlich auch ohne Vorlage des Ausweises verpflichtet, die KK-Zahlung abzuwickeln? (also natürlich nicht gerade, wenn ich irgendwie zweifelhaft (abgerissen oder sehr nervös bei einem Brillantenkauf, Ihr wisst schon) aussehe oder ein männlicher Name auf der Karte steht, wenn ich weiblich bin)

fragt sich
Transi

Bei meiner Bank nachgefragt: DAS stimmt wirklich !

Also, ich hab vorher nochmal bei der Bank angerufen und die haben mir nocheinmal bestätigt, dass es das Risiko von den Geschäften ist, wenn sie nicht prüfen, ob das wirklich der Inhaber der Karte ist ( Perso).Richtig schwierig ist es nur dann, wenn der Dieb die PIN hatte, denn dann lässt es sich ja wirklich nimmer nachprüfen , und überall sind ja auch keine Kameras…
Also, wenn die Unterschrift gefälscht wurde beim Lastschriftverfahren, dann haftet der Handel und nicht der Betrogene.
Vielen lieben Dank nochmal an alle, die mir weiter geholfen haben !

Hi,
bei Kreditkarten ist mir das noch nicht passiert. Da liegt auch das Risiko bei den Instituten, nicht beim Handel.
Die Händler verpflichten sich meistens, die Karten zu akzeptieren - ob da eine Kontrollpflicht mit eingebaut wird, weiß ich leider nicht.

Beim Zahlen mit EC-Karte ist der Grund eigentlich klar, da hier das Risiko beim Händler liegt (Rückruf des Einzuges)

Gruß
HaWeThie

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Warum wird eigentlich auch immer mehr nach dem Ausweis zur
Kreditkarte gefragt (z.B.), wenn doch die Kreditkarte
eigentlich genügen sollte?

Hi,

ist mir in D auch noch nicht passiert, wohl aber als ich in Californien gearbeitet habe. Dort wurde zur Weihnachtszeit häufig insbesondere in Malls nach dem Ausweis gefragt. Auf meine verwunderte Nachfrage (besonders da ich nie einen Ausweis dabeihabe) wurde mir gesagt, daß zur Weihnachtszeit die Diebstähle Überhand nehmen und man so auf Nummer sicher gehen wolle. Hat bei mir natürlich ohne Ausweis nichts geholfen, aber nachdem ich noch 27 andere Karten aus D mit der dazugehörigen Muttersprache vorweisen konnte durfte ich weiter einkaufen, … :smile:

Gruß
Falckus

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Danke an Falckus und hawethie :smile:
man ist halt nie vor Überraschungen sicher.