Hilfe! Einkommensteuer!

Hallo zusammen :slight_smile:
Ich sitze gerade vor der Einkommensteuer meines Freundes und stolper immer wieder über das gleich Problem :frowning:
Wir machen die Steuer über das Programm „Steuer 2015“ von Aldi…
Nun zu meinem Problem… Er hat einen Haupt- (Lohnsteuerklasse 1) und einen Nebenjob (Lohnsteuerklasse 6) jeweils als ganz normaler Arbeiter.
Bei seinem Nebenjob steht in Zeile 28 „Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung“ ein Betrag von xxx,xx den ich natürlich auch angegeben habe.
Wenn ich die Erklärung nun abschließen will, zeigt es mir immer die Fehlermeldung
„Laut Lohnsteuerbescheinugung(en) wurden xxx,xx € nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung erfasst es wurden jedoch Keine Beiträge geltend gemacht.“

???

Kann mir bitte bitte jemand helfen?
Hab ich etwas falsch gemacht / vergessen?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten :slight_smile:

Die Beträge wollen auch in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden…

Okay, das heißt ich muss die zusätzlich nochmal eintragen?

Wenn du die Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand leer läßt, in die die Beiträge zur Privaten KV eingetragen werden, weil du das vielleicht bei der Gesetzlichen KV eingetragen hast oder gar nicht, aus der Lohnsteuierbescheinigung geht aber hervor, dass eine Private KV bestehen muss, dann ist das unplausibel und deswegen meckert das Programm. Für die Veranlagung übernimmt das Finanzamt dann ohnehin die vom Versicherungsunternehmen gemeldeten Beiträge.

Entschuldigung, dass ich so total doof frage :smiley: aber das heißt dann quasi, dass ich die Fehlermeldung auch genauso gut einfach ignorieren kann, oder?

Guten Abend,

ich kenne das Steuerprogramm persönlich nicht.
Bei einigen Programmen kann man allerdings nach Eingabe der Werte aus der/den Lohnsteuerbescheinigung/en
per Knopfdruck diese Werte automatisch in die Anlage N und Anlage VOR übernehmen.

Dadurch sollte die Fehlermeldung eigentlich behoben sein.
Handelt es sich um keinen schwerwiegenden Fehler und besteht der Fehler selbst nach o.g. Vorschlag, kann man diese Meldung in der Tat ignorieren, da das Finanzamt lediglich mit den Belegen arbeitet, die die Versicherungen elektronisch übermitteln.