Hallo!
Ich suche bereits seit Tagen im Netz und werde einfach nicht schlauer, ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen…
Angenommen Person A (Frau)und B (Mann) bekommen ihr 1. Kind, sind seit einem knappen Jahr verheiratet und wollen ausrechnen, wie sie am günstigsten die Elternzeit gesatlten um Ende des Jahres nicht eine riesige Steuernachzahlung zu erhalten. Person A bleibt definitiv ein Jahr zuhause und hat dann nach der Geburt im Juli nur noch Elterngeld (also Mutterschaftgeld noch bis Sep).Nach Auszahlung des Muterschaftsgeldes übernimmt A Lohnsteuerklasse V und B III.
Person B. reduziert ab Jan. 2009 auf 30h/ Woche im Rahmen der Elternzeit, arbeitet so bis Juni, nimmt im Juli und Aug 2 volle Monate frei (also Elternzeit OHNE Teilzeitarbeit) und arbeitet danach weiterhin 30h/Woche bis Ende Dez. 09. Möglich wäre aber auch zu einem anderen Zeitpunkt wieder auf volle 40h/ Woche (keine Elternzeit zu gehen) Auch Person A hat Spielraum und möchte ab Juli 2009 wieder 20h/ Woche, evt aber auch 24h/ Woche arbeiten.
Wie finden A und B heraus, wieviel Steuernachzahlung Ende 2009 droht?
Was A und B verstanden haben:
Elterngeld wird nicht versteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Heißt also, Bruttoeinkommen + Elterngeld= Summe Z
Dann in der Splittingtabelle nachschauen, unter welchen Steuersatz Z fällt. Diesen Steuersatz auf das Bruttoeinkommen MINUS das Elterngeld anwenden, da das ja nicht versteuert wird. Das wäre dann der Betrag X, den das Finanzamt von A und B Ende des Jahres haben will, richtig?
Nun hat ja der der Arbeitgeber von A und B schon in 2009 wenn beide teilweise arbeiten, Steuern für beide gezahlt, die auf diese Summe angerechnet werden. Aber was zählt dazu? Nur die Lohnsteuer, oder auch SoLi, RV, KV usw? Denn die Differenz zwischen X und Y wäre doch das, was A und B an Nachzahlungen zu leisten hätten, richtig?
So, das war jetzt sehr ausführlich, ich hoffe, ich konnte es einigermaßen klar umschreiben und freue mich über jede Antwort!