Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Letzen Herbst wollte ich an meiner FAchhochschule 2 Prüfungen schreiben. Für eine konnte ich mich aus Gründen einer heftigen Prüfungsangst-Attacke rechtzeitig abmelden, für die andere habe ich mir ein ärztliches Attest geben lassen. Dummerweise habe ich es nicht sofort weggeschickt, und die nächsten Tage auch nicht mehr daran gedacht. Als ich es doch noch weggeschickt habe waren schon 3 Wochen rum.
Ich kam per Einschreiben die Mitteilung, dass ich es „unverzüglich“ hätte einschicken müssen, weil ich es nicht getan habe werden die Prüfungen mit 5.0 bewertet.
Was kann ich machen damit die Entschuldigung mit dem Attest trotzdem noch anerkannt wird, gibt es da irgendwelche Tricks oder Urteile darüber??
Entschuldigt sein und sich entschuldigt haben
Es hängt alles an dem feinen Unterschied zwischen „entschuldigt sein“ und „sich entschuldigt haben“.
a) Entschuldigt ist man (im konkreten Fall für die Prüfung), wenn man die Prüfungsleistung objektiv nicht erbringen kann; „Prüfungsangst“ ist wie jede Angst eine Krankheit im Sinne von § 27 SGB IV.
b) Zum „sich-entschuldigt-haben“ kommt außer dem „entschuldigt sein“ noch hinzu, daß man den Entschuldigungsgrund demjenigen, vor dem man sich entschuldigt, mitteilen muß.
ich weiß nicht, welche Informationen zwischen dir und dem Prüfungsamt schon ausgetauscht wurden, deshalb kann ich dir nur vorbehaltlich folgenden Rat geben:
Versuche, die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ zu erreichen. Das ist nach dem Verwaltungsverfahren eine Möglichkeit, passierte „Unglücke“ sozusagen ungeschehen zu machen. Grundlegende Voraussetzung ist aber, dass diese Möglichkeit NICHT kraft Vorschrift ausgeschlossen wurde - deshalb schau doch mal in der Prüfungsordnung nach (wobei ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, dass dieser Schritt wirklich dort ausgeschlossen ist), außerdem, dass DICH KEIN VERSCHULDEN an der versäumten Handlung trifft. Somit ist eben wichtig, was du den Leuten vom Prüfungsamt bereits gesagt hast. Dieses solltest du noch einmal überdenken. Die Vorschrift findest du im Wortlaut hier: