hallo,
ich habe gestern mein traumgrundstück mit einer kleinen datscha gefunden.
der freizeitbungalow steht auf einem erbpacht grundstück und der jetzige pächter hat von der stadtverwaltung (die verpächter)eine schriftliche zusage auf weiter 99 jahre verlängerung bekommen.
wir haben uns mündlich mit dem jetzigen pächter geeinigt, der auch sehr glücklich ist da er das geld für das eigentum auf dem grundstück braucht.
nun hat er heute mit der stadtverwaltung telefoniert und sie stellen sich quer, da der vertrag nur auf ihn verlängert wurde! die stadt will nun erstmal bei der stadtverwaltung etc. nachfragen ob man den vertrag auch anderweitig and den höchstbietenden vergibt!
ich bin todtraurig, da es mein absolutes perfektes traum grundstück ist.
der jetzige pächter ist auch sehr verärgert über die verwaltung und meinte man könne sich vielleicht einigen, dass er an uns „untervermietet“ da ihm schliesslich das eigentum auf dem grundstück gehört und die verwaltung dagegen nichts machen kann. ausserdem hat er jetzt mit uns einen nachpächter angeschleppt und nun stellen sie sich trotzdem quer.
die verwaltung will sich bis freitag noch zeit lassen.
gibt es irgendwas was wir tun können?? das grundstück ist wunderschön und ich habe angst dass sich irgendjemand reindrängt oder ein besseres angebot abgibt.
dürfen die von der stadt das überhaupt?
danke für antworten
j.
Tut mir, da kann ich auch nicht weiterhelfen.
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Ich kann den Aerger verstehen, aber da kann man rechtlich nicht viel machen, sofern der Pachtvertrag klar auf den aktuellen Paechter laeuft und keine Uebertragungsmaoeglichkeit eingeraeumt wird.
Der Gedanke der Erbpacht ist jedoch definitiv nicht an den Meistbietenden zu vergeben sondern basierend auf klaren Fakten (Bodenrichtwerte, Mietspiegel o.ae.) eine Miete zu kalkulieren um Personen die finanziell nicht so stark aufgestellt sind um zu kaufen dennoch den Besitz von Immobilien zu ermoeglichen.
Also keine Sorge und ich denke das die Stadt darauf eingehen wird weil damit der geringstmoegliche Aufwand verbunden ist.
Ist keine Garantie - nur meine Einschaetzung natuerlich
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vielen dank für die antwort.
ich hoffe wirklich der stadt ist es zuviel aufwand. allerdings bekomme ich nun selbst leichte bedenken eines erbpacht vertrages gegenüber wenn man an sämtliche eventualitäten denken und sich vertraglich so absichern muss.
es gab vor uns wohl schon jahrelange streitereien wegen der erlaubnis eines wohnwagens auf dem gelände. nun ist es zur bebauung freigegeben worden, aber das heisst wahrscheinlich nicht dass man einfach so bauen darf.
ist eben doch kein eigentum sondern miete, da darf ich ja auch nicht alles.
ich poste auf jeden fall wie es weitergeht.
j
die stadt drängt den jetzigen pächter tatsächlich darauf, entweder einen neuen vertrag zu unterschreiben oder zu kündigen.
rein rechtlich können wir wohl gar nichts machen und werden versuchen uns bei der stadt vorzustellen.
da die stadt sehr darauf drängt dass der jetzige pächter kündigt haben wir die befürchtung dass die pachtgebühr erhöht werden soll, obwohl der pachtzins nach einem gerade durchgeführten wertgutachten erstmal nach unten korrigiert wurden.
haben sie viellicht noch einen rat?
der jetztige pächter ist uns wohlgesonnen und auch bereit zu vermieten aber ich denke nicht dasss er das laut vertrag überhaupt darf.
vielen dank im voraus für zeit und geduld
j.
Hallo nochmal,
ich kann nur empfehlen mit der Stadt darueber offen zu sprechen - evtl sogar gemeinsam mit dem jetzigen Paechter.
Es muss einen Grund fuer das verhalten der Stadt geben und den sollten Sie herausfinden.
Rechtlich ist der pachtgeber ohnehin am laengeren Hebel in so einer Situation und deshalb macht nur offene Gespraechsfuehrung Sinn.
Beste Gruesse
Joerg F
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hallo,
ich habe nun mit der stadt gesprochen und folgende informationen bekommen.
die stadt hat die vertragsverlängerung des jetzigen pächters gerade erst beschlossen und ihn auch gefragt ob er das grundstück auch wirklich will, deshalb sind sie nicht einverstanden, dass er plötzlich einen nachpächter bringt. sie haben sich quasi für ihn eingesetzt und sogar seinen antrag auf modernisierung zugestimmt und nach all dem springt er nun unerwartet ab (hört sich für ich als laien an wie „wir sind nun beleidigt“)
wenn er es nicht mehr nutzen kann will die stadt ausschreiben und an den meistbietenden verkaufen. mit dem neuen vertrag wird zu 99% eine klausel angehängt dass innerhalb von 5 jahren ein wohnhaus drauf entstehen soll.
der jetzige vertrag läuft noch bis 2015 und hat angeblich eine klausel drin, dass er nicht unterverpachten darf ohne zustimmung der stadt. da die stadt ihm gerade erst eine verlängerung genehmigt hat, wird sie einer untervermiete wahrscheinlich nicht zustimmen da es keine gute begründung gibt. er will den vertrag ja auch finaziellen gründen aufheben und die stadt meint, das hätte er vorher wissen können also wollen sie lieber dass er ganz kündigt.
die frau von der stadt meinte er darf wohl das erbpachtrecht nach 2-3 jahren an uns abtreten eine unterverpachtung sei zwar nicht zulässig aber es würde ja wohl niemand nachschauen.
wir dürften aber die laube nicht winterfest machen sodnern nur modernisieren.
einen entwruf für den neuen vertrag den die stadt dem jetztigen pächter geben würde, gibt es nicht, da der jetzige pächter dann erst zustimmen müsste und das koste 500 euro.
ich bin ziemlich verwirrt.
die einzige chance wäre demnach dass der jetzige pächter seinen angebotenen vertrag unterschreibt und mit uns eine illegale unter der hand abmachung trifft das grudnstück zu nutzen um uns in 2-3 jahren die erbpacht zu übertragen.
oder dass er den legalen weg nimmt und eine begründung findet warum er so spontan das grudnstück nicht nutzen kann und wir das risiko eingehen, dass die stadt nein sagt.
das kommt mir alles so willkürlich vor und beamten deutsch. ich frage mich ob ich mich auf ein grundstück einlassen soll, wenn jetzt schon so viele sachen ständig abgestimmt werden müssen.
wäre es denn einfach für ihn uns das erbrecht zu vererben oder wird das dann auch wieder abgestimmt?
soll ich den „illegalen“ weg gehen?
ich wäre sehr dankbar für eine meinung von ihnen
j.
Guten morgen,
der Weg zur Stadt war auf jeden Fall richtig - jetzt ist wenigstens klarer warum der jetzige Paechter und die Stadt sich so verhalten.
Der aktuelle Paechter war definitiv nicht komplett ehrlich und das wuerde mich dazu bringen das Ganze bleiben zu lassen und evtl. zu kaufen wenn die Ausschreibung statt findet.
Klar kann man den illegalen Weg der Untervermietung gehen und hoffen das es keiner merkt - persoenlich wuerde ich mich damit nicht wohlfuehlen, da Sie ja auch etwas investieren wollen um die Laube wieder auf Vordermann zu bringen. 2015 ist ohnehin komplett Schluss.
Ich wuerde entweder kaufen oder es komplett bleiben lassen. Die Freude die Sie mit dem Grundsteuck haben moechten wird nie vollkommen sein unter solchen Umstaenden.
Gruesse
Joerg F
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hallo herr f.,
vielen dank für die schnelle antwort!!!
ich habe nur noch eine kleine rückfrage, warum meinen sie der pächter war nicht komplett ehrlich zu uns?
ein kauf kommt wahrscheinlich unter dem neuen erbpachtvertrag nicht für uns in frage, da wir das grundstück auf keinen fall als wohnsitz nutzen wollen, sondern wirklich nur als freizeitgrundstück.
danke
j.
Ich meine damit das der Paechter die Situation mit der Stadt nicht korrekt dargestellt hat und da kann ich nachvollziehen das die Stadt auf die Vereinbarung beharrt.
Sie wollen dann wohl nur einen Teil des Grundsteuckks nutzen un der Paechter nutzt es ebenfalls weiterhin (weil Sie schreiben er braucht das Geld fuer sein gebautes Eigentum auf dem Grundstueck) ? War mir bis jetzt nicht klar - in dem Fall macht eine Untervermietung unter der Hand schon wieder mehr Sinn weil das Risiko doch ueberschaubar ist.
gruesse
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nein der pächter nutzt es nicht weiterhin. der jetzige pächter braucht laut seiner schilderung das geld welches wir ihm für die laube zahlen würden für die finanzierung von plötzlich aufgetretenen auflagen für seine neue firma, die aber 300 km weiter steht. also definitiv das grundstück nicht nutzen würde.
meine einzige hoffnung ist, dass wir mieten und dann in 2-3 jahren zu den konditionen eines freizeitgrundstücks weiterpachten könnten.