Hallo miteinander
Es geht um Erbrecht und habe eine frage:
Unser Vater ist 2004 verstorben . Wir sind sechs Kinder aus drei Ehen .Erbschein kann nicht ausgestellt werden weil ein Kind davon nicht auffindbar .
Was sind die vorrausetzungen um einen Pfleger einzusetzen.
Wie lange ist die wartezeit um einen Pfleger einzusetzen.
Die Sache liegt in Frankfurt/Oder
Wie ist die Rechtslage da wir keine auskunft bekommen ausser Anwalt und der möchte gleich jede menge kohle für die frage .
Kennt jemand diverse aktenzeichen die helfen können
ich weis relativ viel aber erst mal danke