HILFE!ex mitbewohner erpreß mich!was tun?

moin!
ich werde mich ganz kurz fassen!
ich poste hier nochmal nen alten artikel ausm archiv von mir:

Titel EILT!! mitbewohner hat sachen wegen miete geklaut Thema Recht Autor steve Datum 11.12.2001 21:30 Uhr Gelesen 157 mal Bewertungspunkte (0) hallo

ich hoffe ihr könnt mit weiterhelfen
ich erzähle es ganz kurz
ich wohne mit nem typen zusammen!die miete geht von seinem konto! ich bezahle immer die miete! manchmal nicht gleich am 1 sondern auch mal etwas später( bin nen bissel schusselig!)
die miete für diesen monat hab ich erst gestern überwiesen
heute komm ich von der uni und mein komplettes zimmer is leer! mein tv, video,anlage dvdplayer von meiner freundin computer mit allem drum und dran is weg! dann ruf ihn ihn aufm handy an und er sagt in drei tagen will er die miete für 2 monate im voraus sonst vertickt er meine sachen!
DARF ER DAS? WENN ICH IHN ANZEIGE BRINGT DAS WAS? ICH WEI? ÜBERHAUPT NICHT WAS ICH DA MACHEN SOLL?GEH ICH EINFACH ZUR POLIZEI? STEHT DANN AUSSAGE GEGEN AUSSAGE???wegen was kann ich ihn anzeigen?
was soll ich denn nur machen
ich bin mega am ende
heft mir
steve

so!
er ist dann am 01.03 ausgezogen! ich später am 1.4.2002! vom ersten tag an ( als wir uns noch gut verstanden) hab ich 2 ikea stühle von ihm benutzt!er hat sie mir überlassen,weil er sie nicht mehr brauchte!!
so jetzt hat er vor 4 wochen mich angerufen und wollte seine stühle wieder haben!ich wohne aber ca 130 km von ihm entfernt!er verdient ca 10000-in worten zehntausend euro(kein witz) im monat!die stühle sind 5 jahre alt, sind ausgelutscht und haben wohl nur noch nen wert von ein paar euros!ich habe ihm dann gesimst das ich wegen sowas kein unmengen an kilometer abreiße( ich bin student ohne eigenes einkommen!)ich habe ihm dann auch noch gesimst das ich das für schikane halte,er sich nicht so anstellen solle da er reich genug ist, und da wir ja meinen dvd player dagegerechen können der nach seiner klauaktion defekt ist( siehe oben in meinem alten artikel!)ich hatte das gefühl das wir damit quit sind!er hat mir das gesimst" BIST DU SICHER DAS DU DIESEN STREIT WIRKLICH HABEN MÖCHTEST"!ich habe da nur drauf geantwortet das das das dür mich keine streit ist!
er hat nun lange überlegt wie er mir ein auswischen kann!jetzt das problem!

er hat mir einen förmlichen breif geschrieben in dem er mich auffordert ihm seine, vom mir entwendeten möbel, zurückzugeben! doch nu kommt der hammer!

er schreibt auch ich würde ihm noch 6 oder 7 mieten schulden! als beweiß will er seine kontoauszüge benutzen!fakt ist das ich knapp die häfte der mieten ihm bar in die hand gedrückt habe!!!
ich könnte natürlich nie ahnen das so etwas passiert!er will nu damit sagen das in den monaten wo keine überweißung gelaufen ist ich ihm da auch nix gegeben habe!!

ich muß auch für die rechtslage erwähen das wir beide gleichberechtigte mietpartner mit einem dritten herren waren!ich hatte als mit meine mitbewohner also keinen vertrag(somit hätte er mich ja auch umsonst mitwohen lassen können!!)die miete ging von seinem konto!
nun ist die frage was ich tun soll!
er will, wenn ich nicht das geld bezahle rechtliche schritte einleiten! mir kommt es so vor als wenn er einfach auf meine unerfahrenheit hofft und glaubt ich würde einfach so nun bezahlen!
was soll ich denn nun tun!er liegt doch in der beweißlast oder? also ich lebe zwar in deutschland ,aber ich weiß auch das recht haben und recht bekommen hier nicht immer das selbe ist!
konnt ihr mir weiter helfen???bin für jeden hinweis dankbar!
danke euch
steve

Keine Gewähr für Richtigkeit!
Hi!

Zunächst einmal: Wenn er Deine Sachen mitnimmt, ist es erst mal Diebstahl (vorausgesetzt, Du kannst beweisen, dass es Deine Sachen waren).

Es besteht keinerlei schriftliche Vereinbarung zwischen Euch? Der Mietvertrag lief nur über ihn?
Nun ja - er wird es nicht so leicht haben, eine Forderung gegen Dich nachzuweisen!
Unabhängig hiervon: Kannst Du irgendwie nachweisen, dass Du ihm das Geld bar gegeben hast (durch Personen, die es bezeugen können?)

Grüße
Guido

Hallo,

Dein Mitbewohner hat keinerlei Recht Gegenstände, die sich in Deinem Eigentum befinden zu entfernen. Selbst wenn Du eine Miete zahlen musst, kann Dein Mitbewohner nicht die Räume ausräumen. Setze ihm einen Termin zur Herausgabe innerhalb 12 Stunden. Wenn Du dann Dein Eigentum nicht hast, rate dich Dir, den Weg zu Strafanzeige zu gehen.

Gruss Günter

moin!

noch mal als erklärung!
den alten artikel hab ich nur gepostet um kurz die situation zu erklären! er hat mir meine sachen wieder gegeben nach dem er von mir die 2 meiten im voraus erpresst hat! ich habe ihn nicht angezeigt!dummer weise!!!wie haben dann noch ein paar monate zusammen gelebt ohne ein wort zu wechseln!
nun will er mir ärgern! er wollte seine stühle wieder haben!ich hab aber keine lust hunderte von km zufahren, denn damls als er meine sache geklaut hat ist mein dvd player dabei kaputt gegangen!deswegen hab ich gesagt wir könne das ja gegeneinader aufrechnen!dann würde ich von ihm noch geld bekommen!da ich aber auf den ganzen scheiß keine bock habe hab ich gesagt ok wir sind quit!!
das wollte er nicht und will mir beweisen der er voll er tolle ist und mich richtig arschen! deswegen ist ihm die idee gekommen zu behaupten er würde noch geld von mir bekommen, weil auf manchen kontoauszügen geld für die miete von mir ist und auf amchen halt nicht weil ich ihn die in den betrefenden monate die miete bar auf die hand gegeben haben! somit meinter das würde als beweiß reichen, um damit sagen zu können " hey für monat mai 2001 keine überweisung auf meine kontoauszug haha da hab ihc wohl keine geld von dir bekommen!!!obwohl ich ihm das dann ja bar gegeben habe!das zu erklärung!
und ich hatte keine vertrag mit ihm!!! geld ging von seinem konto für die miete
thanx

Hi,

nun will er mir ärgern! er wollte seine stühle wieder
haben!ich hab aber keine lust hunderte von km zufahren,

Wie wärs mit einem Paket, das ist doch eigentlich Problemlos.

Was die Mieten betrifft, die müsstest Du ja irgendwoher geholt haben, also z.B. von Deinem Konto abgebucht. Diese Barabbuchungen sind dann zumindest ein Anscheinsbeweis.
Außerdem - schick die Stühle zurück und lass ihn reden, soll er vor Gericht gehen. Da er selbst weiss, das er im Unrecht ist, wird er sich das gut überlegen, sollte nämlich ein Beweis von Dir kommen, ist er plötzlich wegen Betrugs dran.

Gruß,
Micha

Hi Steve,

ich würde die Sache ganz gelassen sehen. Du hast doch gesagt, er sei ausgezogen. Und die Stühle hat er offensichtlich nicht mitgenommen. Also teile ihm mit, die Stühle stehen zur Abholung bereit.

Wegen der Mieten würde ich mir keine Sorgen machen. Da du keinen schriftlichen Mietvertrag mit ihm hattest, dürfte es ihm schwer fallen, überhaupt zu beweisen, dass er irgendwelche Forderungen gegen dich hat oder hatte. Er müsste ja beim Gericht erstmal Beweise vorlegen, dass er eine Forderung gegen dich hat. Und das dürfte ihm ohne Mietvertrag schwer fallen. Also warte doch erstmal ab, ob er wirklich etwas unternimmt. Ich glaube das jedenfalls nicht.

Und in Zukunft: immer alle Barzahlungen quittieren lassen und die Quittungen gut aufbewahren!

Gruß und viel Glück
Nelly

So z.Bsp.:
Hallo steve!

Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis eine ähnliche Situation.

Erziehung und ordentliches Verhalten haben nix mit dem Monatseinkommen zu tun. Meistens sind wohlhabende Menschen (unverständlicherweise) noch geiziger, wie man im Servicebereich bei den Trinkgeldern unschwer erkennen kann.
Das wird in unserer Gesellschaft leider viel zu sehr als „Geschäftstüchtigkeit“ verbucht.
(Man kann ja auch mal Überlegungen anstellen warum einige menschen übermäßig viel Geld „verdienen“ -vielmehr: bekommen.)

Aber das nur am Rande.

Wichtig für Dich:

1.Er hat keinen Vertrag mit Dir.

2.Du hast aufgrund mündlicher Absprache gezahlt.

3.Zeugen für Barzahlungen? (oder zumindest Bankabhebungen in der Höhe als „Anscheinsbeweis“?).

4.Wichtig: Zeugen für den Diebstahl? (wenn ja, dann kannst Du sowieso alles weitere sehr gelassen sehen).

5.Selbst wenn Du keine Zeugen für 3 und 4 hast muß er das ja nicht unbedingt wissen.

6.Sollte er tatsächlich die Gerichte bemühen: Betrugsanzeige! (direkt bei der Staatsanwaltschaft, Du brauchst dazu keinen RA wenn Du selber gut formulieren kannst)

7.Mach Dir keine Sorgen. Wenn er tatsächlich ein erfolgreicher Geschäftsmann ist, dann wird er das nicht durchziehen, da er (höchstwahrscheinlich) damit auf die Nase fallen würde.

Um letztendlich urteilen zu können fehlen jedoch weitere Angaben der Gegenpartei:

1.Was hat er möglicherweise für Zeugen

2.Warum hat er so gehandelt? Vielleicht hattest Du eine noch schlechtere Zahlungsmoral als hier dargestellt oder es gab Streitigkeiten wegen der Mietkaution, die meistens auch nicht vollständig an den Mieter zurückgeht.

Letzteres kannst nur Du wissen.

P.S.:
8. Die Stühle hat er nicht mitgenommen und darf sie daher nach Absprache bei Dir abholen, sofern nix anderes vereinbart war.

Ja, so hat man immer mit völlig unnötigen Dingen zu tun und alles wichtige bleibt liegen…

Grüße von Jan!