HILFE - Fahrkosten zur Arbeitstelle und ALG II

Hallo,

ich habe vorhin gelesen, dass man Fahrkosten zur Arbeitsstelle vom Einkommen als Werbungskosten abziehen kann - analog zur Steuererklärung. Gilt das auch, wenn man die Öffentlichen benutzt?

Herzlichen Dank für die Antworten (möglichst mit Rechtshinweis bzw. Quellenangabe für den evtl. Widerspruch)

Gilt das auch, wenn man die Öffentlichen benutzt?

Sind die kostenlos?

Herzlichen Dank für die Antworten (möglichst mit Rechtshinweis
bzw. Quellenangabe für den evtl. Widerspruch)

Warum, wurde nichts angerechnet? Dann hat man vielleicht den pauschalen Freibetrag bei den Werbungskosten nicht erschöpft.

Was hat das mit ALG II zu tun?

Gruß

Hi,

ja § 11 abs. 2 SGB II in Verbindung mit AlG II-V § 6.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html

Hiernach sind auch dann die Kosten für die ÖPNV anzusetzen, wenn mit dem eigenen KfZ gefahren wird.

TM

Was hat das mit ALG II zu tun?:

Wenn jemand erwerbstätig ist und aufstockendes ALG2 erhält, dabei aber seine Fahrtkosten nicht (oder nicht korrekt) bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden, hat das ja Auswirkungen auf die Höhe seiner ALG2-Leistung.

LG

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