HILFE! Finanzamt stellt Fragen zur Steuererklärung

Hallo,
bezüglich einer Steuererklärung hat „jemand“ heute einen Brief vom Finanzamt bekommen. Dieser „jemand“ hat letztes Jahr mit einer Weiter/Fortbildung zum Techniker begonnen, und hat einiges angegeben. Wie z.B. einen Computer. Rechnung wurde der Steuererklärung beigefügt. Jetzt fragt das Finanzamt:

  1. Ich bitte um eine detaillierte Darstellung, in welcher Art un welchem Umfang der private Computer beruflich genutzt wird.
  • Er wird beruflich gar nicht genutzt. Nur für eine schulische Ausbildung!
  1. Für welche Computersprache ist das Gerät geeignet?
  • Keine Ahnung! Was soll die Frage?
  1. Für welche Computersprache sind die am Arbeitsplatz ggf. vorhandenen Computer geeignet?
  • Auch keine Ahnung!
  1. In welchem Umfanh wird das Gerät beruflich, nebenberuflich, für Ausbildungszwecke oder privat genutzt? Geben sie die entsprechenden prozentualen Anteile an.
  • Wie berechet manh die, und wie kontrolliert das Finanzamz die Angaben, wenn man z.B. angibt, dass der PC nur für eine Weiterbildung genutzt wird?
  1. Wie wurde der prozentuelle Anteil ermittelt? geben sie bitte die entsprechenden prozentualen Anteile an.
  • Würde ich auch gerne wissen!
  1. Steht der Computer in der Wohnung oder am betrieblichen Arbeitsplatz?
  • Natürlich zu Hause…

Desweiteren schreibt das Finanzamt, dass die angegebenen Telefonkosten nur mit ausreichendem Nachweis der beruflichen Veranlassung (Arbeitgeberbescheinigung) berücksichtigt werden.

  • Leider kann so eine Bescheionigung nicht erbracht werden, es sind aber definitiv Kosten auf der Telefonrechnung wo zur Arbeit angerufen wurde. Arbeitskollegen, haben ihre Telefonkosten vom gleichen Finanzamt ohne Beanstandung bekommen!!??

Dann noch folgendes:
Da ja eine Technikerschule besucht wird, sind auch Fahrtkosten entstanden. Einmal zur Schule selbst, und einmal zur Lerngemeinschaft.
Beide angegebenen Kilometer hat das Finanzamt unter Berufung auf einen Routenplaner gekürzt!
Die Kilometer zur Schule nur geringfügig um 10 km (also 5 km einfache Sterecke), nun ja , was solls…
Die Kilometer zur Lerngemeinschaft jedoch um 40km!(also um 20 Km einfache Strecke).
es wurde zwar etwas draufgeschlagen, aber selbst auf map24.de kommen 50 Km einfach strecke hin, das Finanzamt berechnet aber nur 40!
Wie kann man ohne Ärger zu bekommen, widerspruch einlegen? kann man als gegenbeweis einen anderen Routenplaner nehmen?

Hallo,
bezüglich einer Steuererklärung hat „jemand“ heute einen Brief
vom Finanzamt bekommen. Dieser „jemand“ hat letztes Jahr mit
einer Weiter/Fortbildung zum Techniker begonnen, und hat
einiges angegeben. Wie z.B. einen Computer. Rechnung wurde der
Steuererklärung beigefügt. Jetzt fragt das Finanzamt:

  1. Ich bitte um eine detaillierte Darstellung, in welcher Art
    un welchem Umfang der private Computer beruflich genutzt wird.
  • Er wird beruflich gar nicht genutzt. Nur für eine schulische
    Ausbildung!

hallo,

technikerschule ist berufliche nutzung - ist doch ne fortbildung im eigentlichen beruf…

  1. Für welche Computersprache ist das Gerät geeignet?
  • Keine Ahnung! Was soll die Frage?
  • so ein schwachsinn - weiss ich auch nicht…
  1. Für welche Computersprache sind die am Arbeitsplatz ggf.
    vorhandenen Computer geeignet?
  • Auch keine Ahnung!
  1. In welchem Umfanh wird das Gerät beruflich, nebenberuflich,
    für Ausbildungszwecke oder privat genutzt? Geben sie die
    entsprechenden prozentualen Anteile an.
  • Wie berechet manh die, und wie kontrolliert das Finanzamz
    die Angaben, wenn man z.B. angibt, dass der PC nur für eine
    Weiterbildung genutzt wird?
  • ich habe mir diesen pc angeschafft, da ich für meine weiterbildung zwingend einen pc brauche - privat nutze ich diesen pc überhaupt nicht - ggfs. kann vor ort eine überprüfung der aufgespielten programme, die ausschließlich meiner beruflichen fortbildung dienen, vorgenommen werden - der pc wird also zu 100% beruflich genutzt… keine angst, die kommen nicht…
  1. Wie wurde der prozentuelle Anteil ermittelt? geben sie
    bitte die entsprechenden prozentualen Anteile an.
  • Würde ich auch gerne wissen!
  • entfällt - es sei denn es wird auch privat genutzt - dann eben ausrechnen - 20h inder woche - 10h beruf. 10h privat > 50%
  1. Steht der Computer in der Wohnung oder am betrieblichen
    Arbeitsplatz?
  • Natürlich zu Hause…

Desweiteren schreibt das Finanzamt, dass die angegebenen
Telefonkosten nur mit ausreichendem Nachweis der beruflichen
Veranlassung (Arbeitgeberbescheinigung) berücksichtigt werden.

  • Leider kann so eine Bescheionigung nicht erbracht werden, es
    sind aber definitiv Kosten auf der Telefonrechnung wo zur
    Arbeit angerufen wurde.
  • dann eben nachweisen - für einen oder 2 monate und dann entsprechend multiplizieren…

Arbeitskollegen, haben ihre

Telefonkosten vom gleichen Finanzamt ohne Beanstandung
bekommen!!??

  • das interessiert keinen im steuerrecht

Dann noch folgendes:
Da ja eine Technikerschule besucht wird, sind auch Fahrtkosten
entstanden. Einmal zur Schule selbst, und einmal zur
Lerngemeinschaft.
Beide angegebenen Kilometer hat das Finanzamt unter Berufung
auf einen Routenplaner gekürzt!
Die Kilometer zur Schule nur geringfügig um 10 km (also 5 km
einfache Sterecke), nun ja , was solls…

kürzung um 10 km find ich nicht gerade geringfügig ???

Die Kilometer zur Lerngemeinschaft jedoch um 40km!(also um 20
Km einfache Strecke).
es wurde zwar etwas draufgeschlagen, aber selbst auf map24.de
kommen 50 Km einfach strecke hin, das Finanzamt berechnet aber
nur 40!

  • ausdruck hinschicken… am besten von 2 verschiedenen planern - dran denken, dass die gefahrenen km. also nicht einfache strecken - mit 0,30 euros gelten…

Wie kann man ohne Ärger zu bekommen, widerspruch einlegen?
kann man als gegenbeweis einen anderen Routenplaner nehmen?

man bekommt keinen ärger, wenn man einspruch einlegt - der ton macht natürlich auch hier die musik…

gruß vom inder

Hi !

Zu en meisten Problemkreisen wurde ja schon geantwortet. Trotzdem noch folgendes:

Dann noch folgendes:
Da ja eine Technikerschule besucht wird, sind auch Fahrtkosten
entstanden. Einmal zur Schule selbst, und einmal zur
Lerngemeinschaft.
Beide angegebenen Kilometer hat das Finanzamt unter Berufung
auf einen Routenplaner gekürzt!

Es ist zu beachten, dass bei der Routenplanung immer „Kürzeste Strecke“ eingestellt. Meist ist die Option „schnellste Strecke“ vorbelegt und diese ist oft um einiges länger.
Sollte bei den anderen Routenplanern bei „kürzeste Strecke“ tatsächlich die angegebene Anzahl an Kilometern mehr herauskommen (und dies in der Praxis auch so sein!!!), sollte man das Finanzamt mal zu einer Kontrollfahrt der Strecke einladen. Dann wird man ja sehen, wer Recht hat.

BARUL76

PC Technikerausbildung
Hallo,

Inder hat ja schon umfassend geantwortet, nur noch ein paar Anmerkungen

  1. Ich bitte um eine detaillierte Darstellung, in welcher Art
    un welchem Umfang der private Computer beruflich genutzt wird.
  • Er wird beruflich gar nicht genutzt. Nur für eine schulische
    Ausbildung!

die schulische Ausbildung ist eine berufliche Nutzung, also einfach den Sachverhalt schildern

  1. Für welche Computersprache ist das Gerät geeignet?
  • Keine Ahnung! Was soll die Frage?
  1. Für welche Computersprache sind die am Arbeitsplatz ggf.
    vorhandenen Computer geeignet?
  • Auch keine Ahnung!

Süß, das sind Fragen, die ich das letzte Mal so ca vor 5 Jahren gesehen habe. Da sollte abgefragt werden, ob jemand Pascal lernt und dies dann im Betrieb einsetzt. Heutzutage völliger Quatsch. Der Frager scheint sich privat noch nie mit PCs beschäftigt zu haben. Gleichzeitig war früher auch der Sinn der Fragerei, ob es sich um ein "Multimedia"gerät handelt. Sowas wurde als igitt behandelt…ist aber auch völlig überholt. Auf jeden Fall cool bleiben, normalerweise sollte der PC anerkannt werden.

  1. In welchem Umfanh wird das Gerät beruflich, nebenberuflich,
    für Ausbildungszwecke oder privat genutzt? Geben sie die
    entsprechenden prozentualen Anteile an.
  • Wie berechet manh die, und wie kontrolliert das Finanzamz
    die Angaben, wenn man z.B. angibt, dass der PC nur für eine
    Weiterbildung genutzt wird?
  1. Wie wurde der prozentuelle Anteil ermittelt? geben sie
    bitte die entsprechenden prozentualen Anteile an.
  • Würde ich auch gerne wissen!

wie Inder

  1. Steht der Computer in der Wohnung oder am betrieblichen
    Arbeitsplatz?
  • Natürlich zu Hause…

auch so eine Frage von früher, da wurden mal eine Weile alle PCs, die zuhause standen pauschal abgelehnt. Keine Angst, das ist überholt

Desweiteren schreibt das Finanzamt, dass die angegebenen
Telefonkosten nur mit ausreichendem Nachweis der beruflichen
Veranlassung (Arbeitgeberbescheinigung) berücksichtigt werden.

  • Leider kann so eine Bescheionigung nicht erbracht werden, es
    sind aber definitiv Kosten auf der Telefonrechnung wo zur
    Arbeit angerufen wurde. Arbeitskollegen, haben ihre
    Telefonkosten vom gleichen Finanzamt ohne Beanstandung
    bekommen!!??

Zweck der Anrufe und Häufigkeit schildern

Einspruch musst du noch nicht einlegen, denn es handelt sich ja erst um Fragen zur Steuererklärung. Die Einschätzung, dass ein höflicher Einspruch nicht schadet, teile ich aber.

Viele Grüße
C.