Hallo,
bezüglich einer Steuererklärung hat „jemand“ heute einen Brief vom Finanzamt bekommen. Dieser „jemand“ hat letztes Jahr mit einer Weiter/Fortbildung zum Techniker begonnen, und hat einiges angegeben. Wie z.B. einen Computer. Rechnung wurde der Steuererklärung beigefügt. Jetzt fragt das Finanzamt:
- Ich bitte um eine detaillierte Darstellung, in welcher Art un welchem Umfang der private Computer beruflich genutzt wird.
- Er wird beruflich gar nicht genutzt. Nur für eine schulische Ausbildung!
- Für welche Computersprache ist das Gerät geeignet?
- Keine Ahnung! Was soll die Frage?
- Für welche Computersprache sind die am Arbeitsplatz ggf. vorhandenen Computer geeignet?
- Auch keine Ahnung!
- In welchem Umfanh wird das Gerät beruflich, nebenberuflich, für Ausbildungszwecke oder privat genutzt? Geben sie die entsprechenden prozentualen Anteile an.
- Wie berechet manh die, und wie kontrolliert das Finanzamz die Angaben, wenn man z.B. angibt, dass der PC nur für eine Weiterbildung genutzt wird?
- Wie wurde der prozentuelle Anteil ermittelt? geben sie bitte die entsprechenden prozentualen Anteile an.
- Würde ich auch gerne wissen!
- Steht der Computer in der Wohnung oder am betrieblichen Arbeitsplatz?
- Natürlich zu Hause…
Desweiteren schreibt das Finanzamt, dass die angegebenen Telefonkosten nur mit ausreichendem Nachweis der beruflichen Veranlassung (Arbeitgeberbescheinigung) berücksichtigt werden.
- Leider kann so eine Bescheionigung nicht erbracht werden, es sind aber definitiv Kosten auf der Telefonrechnung wo zur Arbeit angerufen wurde. Arbeitskollegen, haben ihre Telefonkosten vom gleichen Finanzamt ohne Beanstandung bekommen!!??
Dann noch folgendes:
Da ja eine Technikerschule besucht wird, sind auch Fahrtkosten entstanden. Einmal zur Schule selbst, und einmal zur Lerngemeinschaft.
Beide angegebenen Kilometer hat das Finanzamt unter Berufung auf einen Routenplaner gekürzt!
Die Kilometer zur Schule nur geringfügig um 10 km (also 5 km einfache Sterecke), nun ja , was solls…
Die Kilometer zur Lerngemeinschaft jedoch um 40km!(also um 20 Km einfache Strecke).
es wurde zwar etwas draufgeschlagen, aber selbst auf map24.de kommen 50 Km einfach strecke hin, das Finanzamt berechnet aber nur 40!
Wie kann man ohne Ärger zu bekommen, widerspruch einlegen? kann man als gegenbeweis einen anderen Routenplaner nehmen?