Ich besitze schon seit mehreren Jahren Mitanteile an einem geschl. Immobilienfonds(Baumarkt im Osten)
Da bekommt man einen jährlichen Steuerbescheid zugeschickt.
Dies ist der einzige Grund eine Anlage V auszufüllen wie bisher (Steuererklärungen mach ich selber).
Jetzt lese ich auf dem Steuerformular 2012 Anlage V vor der Spalte Anteile an Einkünften den Satz::
Die Eintragungen in den Zeilen 24 bis32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen.
Was bedeutet dieser Satz?
Ist da die allererste Anlage V über diesen Immobilienfonds gemeint den ich im Jahr X ans FA schickte und somit brauche ich diese Anlage V gar nicht mehr auszufüllen-
oder wie ist dieser Satz sonst gemeint
Mega DANKE schonmal