Hilfe Frage zu Zeile 25-32 Anlage V der EkSt

Ich besitze schon seit mehreren Jahren Mitanteile an einem geschl. Immobilienfonds(Baumarkt im Osten)
Da bekommt man einen jährlichen Steuerbescheid zugeschickt.

Dies ist der einzige Grund eine Anlage V auszufüllen wie bisher (Steuererklärungen mach ich selber).

Jetzt lese ich auf dem Steuerformular 2012 Anlage V vor der Spalte Anteile an Einkünften den Satz::

Die Eintragungen in den Zeilen 24 bis32 sind nur in der ersten Anlage V vorzunehmen.

Was bedeutet dieser Satz?

Ist da die allererste Anlage V über diesen Immobilienfonds gemeint den ich im Jahr X ans FA schickte und somit brauche ich diese Anlage V gar nicht mehr auszufüllen-
oder wie ist dieser Satz sonst gemeint

Mega DANKE schonmal

Servus,

damit ist gemeint, dass sie pro Steuererklärung insgesamt einmal vorzunehmen sind.

Wenn jetzt z.B. jemand fünf Objekte vermietet hat und an drei Immobilienfonds beteiligt ist, kommen die Eintragungen zu den Immobilienfonds nicht auf alle fünf Anlagen V, sondern bloß auf die Anlage V für das erste vermietete Objekt.

Schöne Grüße

MM