Hilfe freundin hat problem!

hallo ganz kurz,
meine freundin 18 war bis 13.9 in ihrer lehre und danach nicht mehr versichert(krankenversichert)
(das wusste sie nicht da sie keine informationen dazu bekommen hat)

sie war schwanger und hat in der zeit in der sie nicht versichert war (ungewusst) ihr baby in der 14.ssw verloren und musste zu einer ausschabung ins krankenhaus…
jetzt kam die rechnung von über 1000euro…
gibt es eine möglichkeit dass die krankenkasse rückwirkend das geld übernimmt weil wie gesagt sie wusste nichts davon und es war ein notfall.

Hallo liebe Twieh !!!
Zunächst einmal wünsche ich deiner Freundin alles erdenklich Gute und dass Sie die Fehlgeburt gut verkraftet.
Gut, dass du dir über das Internet Rat suchst.
Ich kann aus Erfahrung berichten, dass es keine Seltenheit ist, dass gerade junge Leute bei einer Beendigung von Leistungsbezügen, nicht wissen, dass sie dann auch nicht mehr versichert sind.
Meldet Euch direkt bei der Krankenkasse und schildert das dortige Problem. Bitte nicht ignorieren!!!
Die Krankenkasse ist in dieser Sache im Recht und daher auch befugt, die REchnung an deine Freundin zu stellen.
Die Kasse „kann“ nachträglich einen privaten Versicherungsschutz mit deiner Freundin aushandeln.
Dies ist aber nicht so viel, als wenn sie jetzt die Krankenhausrechnung bezahlen muss.
Welche Krankenkasse es ist, hast du nicht erwähnt, daher kann ich nur ungefähr behaupten, dass ein Monat Privatversicherung um die 100 Euro kostet.
Versucht es aber auf die Mitleidsschiene und sprecht mit dem Vorgesetzten der Krankenkasse (keinen Mitarbeiter im Servicebereich - denn diese müssen sich an die Gesetze halten). Ein Vorgesetzter hat doch etwas mehr Spielraum und kann den finanziellen Gegebenheiten deiner Freundin entgegen kommen.
Drückt ordentlich auf die Tränendrüse und erwähnt nebenbei, dass genau diese Krankenkasse von Eurer ganzen Familie sehr gern genutzt wird.

Ich wünsche Euch viel Glück.

Lg Bianka

hallo,

deine Freundin hätte sich nach Ihrer Ausbildung beim Arbeitsamt melden müssen um weiterhin Kranken versichert zu bleiben, aber Ihre Krankenkasse hätte Ihr einen Bescheid über Ihre Abmeldung zukommen lassen müssen.
Wenn deine Freundin noch zuhause wohnt könnt Ihr versuchen das Sie wieder über Ihre Eltern in die Familienversicherung wieder versichert wird.
Oder mal ganz Lieb mit der Krankenversicherung reden ob sie sich nicht Privat bei Ihrer Krankenversicherung Pflichtversichern kann, die Kosten für eine solche Krankenversicherung kommen auf Ihr Einkommen an.
Letzte Möglichkeit ab zur ARGE ( Sozialamt) und dort mal Versuchen etwas zu erreichen.

Ich hoffe ich konnte euch Helfen
LG

Hallo,

tut mir leid zu hören.

Was die Versicherung angeht, sieht es folgendermaßen aus

entweder hat Sie Anspruch auf Arbeitlosengeld, dann ist Sie über das Arbeitamt krankenversichert

oder Ihre Eltern sind gesetzlich Krankenversichert, dann ist Sie bei diesen kostenfrei Familienversichert

oder es greift die gesetzliche Mindestpflicht-versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Krankenkasse fragen).

MfG
T. Heinold

Wo sind die Eltern versichert? Wenn ihre Eltern gesetzlich versichert sind, kann sie die kostenfreie Familienversicherung beantragen, auch rückwirkend und die Kosten werden von der Krankenkasse bezahlt.

Hallo!

Wenn man nicht berufstätig oder in Ausbildung ist, ist man Familienversichert.
Bitte nachsehen unter:
www.monetos.de/versicherung/gesetzliche-kranken
Im Moment weiß ich keinen anderen Rat und wünsche alles Gute- Schaddie

Die Krankenkasse muß Ihrer Freundin eine Versicherung „für Nichtversicherte“ (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) anbieten. Hier zahlt sie, wenn sie keine Einkünfte hatte, rund 145 EUR und ist damit aus der Sache raus. Schnell Kontakt mit der Kasse aufnehmen.

Gruß, Christian

Hallo, Deine Freundin hat 6 Wochen Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sich sich bei der Krankenkasse zu melden.
Entweder sich privat weiter zuversichern oder sich arbeitslos zu melden. Also ganz schnell Hartz 4 beantragen und sich bei der Krankenkasse melden und das Weitere klären. Falls die Kasse sich weigert die Kosten zu übernehmen hilft vielleicht das JobCenter oder Sozialamt.
Viel Glück Gaby

Wie lange war denn die Lehre und welche Krankenkasse sagt dass Sie nicht versichert ist?

MfG

MNeue

Hallo,

Deine Freundin kann sich rückwirkend bei der kasse versichern.
Wenn Sie ab 13.09. nicht mehr in der lehre war, kann sie sich wieder bei Vater oder Mutter familienversichern. Das geht auch rückwrikend und die Kasse übernimmt dann alle Kosten.
Geht die Familienversicherung nicht, weil z.B. die Eltern privat versichert sind, soll sie sich rückwirkend freiwillig bei der Kasse kranknversichern. Das kostet ca 160 EURO im Monat. Sie muss dann zwar eine monat nachzahlen, aber auch dann ist die Kostenfrage geklärt.

gruß
Nadine

Sorry,

da bin ich auch überfordert.
Schau bitte einmal bei http://www.patientenbeauftragte.de/

Die wissen mehr als ich.

Viel Glück,

Johnny

Hallo,

sie kann sich rückwirkend versichern, vorrausgesetzt, sie war mindestens 12 Monate gesetzlich versichern.

Ihre freiwillige Versicherung würde zum 14.09. beginnen, den Beitrag (mind.145 Euro) muss sie selber zahlen. Die Frist für die Antragstellung dazu ist 3 Monate, läuft also zum 13.12. aus. Wenn sie die freiwillige Versicherung beantragt, werden die Leistungen auch von der KK übernommen, wenn sie die Rechnung dazu bei der KK einreicht.

Sollte sie sich nach Ende der Lehre bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet und dort Leistungen beantragt haben, wird sie auch darüber rückwikend bei der KK versichert. Wenn sie sich dort noch nicht gemeldet hat, sollte sie das ganz schnell nachholen, damit sie zumindest ab Tag der Meldung bei der KK versichert wird. Rückwirkend geht das allerdings nicht.

hallo,

erstmal entschuldigung für die späte antwort, ich war bis vorgestern in urlaub.

um die frage richtig zu beantworten, brauche ich etwas mehr informationen.

das wichtigste: an welchem tag bzw. in welchem zeitraum war die ausschabung bzw. der stationäre (?) aufenthalt? falls das alles vor dem 13.10. war, haben wir kein problem mehr - § 19 SGB V. da steht sinngemäß drin, dass (sofern keine andere versicherung greift) bis einen monat nach dem ende der versicherung noch die alte versicherung in solchen notfällen greift.

falls es nach dem 13.10. war, stellt sich die frage nach etwaigen anderen versicherungen. dazu muss ich wissen, wie alt deine freundin ist (Sinn: prüfung der familienversicherung über ein elternteil - ich nehme an 18 von deiner beschreibung her?), wo und wie die eltern versichert sind (gesetzlich? privat?), ob deine freundin verheiratet ist (dito über den göttergatten) und ob sie sich nach dem 13.9. nicht beim arbeitsamt gemeldet hat. wenn sie länger wie ein jahr in ausbildung war, hat sie anspruch auf arbeitslosengeld und wird dadurch erneut pflichtversichert, wodurch das problem auch gelöst wäre. ich hoffe, sie hat sich dort auch gemeldet… viele machen das nicht, und das wäre eine riesendummheit, das nicht getan zu haben.

würd mich freuen, dir helfen zu können.

viele grüße

thomas1710

PS: bin bis Sonntag nicht mehr online, würd mich dann aber gleich melden, wenn ich die Antworten habe!

Eine Nichtversicherung ist nicht mehr möglich. Also zur alten Krankenkasse und eine freiwillige Versicherung rückwirkend abschließen lassen.

Hallo,

evtl. besteht ein Anspruch auf eine Familienversicherung über die Eltern, sofern diese gesetzlich versichert sind.

Am besten, dort mal nachfragen und einen Antrag auf Familienversicherung stellen (dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und besteht, sofern sie kein Einkommen hat).

Mfg

Matthias