hallo,
erstmal entschuldigung für die späte antwort, ich war bis vorgestern in urlaub.
um die frage richtig zu beantworten, brauche ich etwas mehr informationen.
das wichtigste: an welchem tag bzw. in welchem zeitraum war die ausschabung bzw. der stationäre (?) aufenthalt? falls das alles vor dem 13.10. war, haben wir kein problem mehr - § 19 SGB V. da steht sinngemäß drin, dass (sofern keine andere versicherung greift) bis einen monat nach dem ende der versicherung noch die alte versicherung in solchen notfällen greift.
falls es nach dem 13.10. war, stellt sich die frage nach etwaigen anderen versicherungen. dazu muss ich wissen, wie alt deine freundin ist (Sinn: prüfung der familienversicherung über ein elternteil - ich nehme an 18 von deiner beschreibung her?), wo und wie die eltern versichert sind (gesetzlich? privat?), ob deine freundin verheiratet ist (dito über den göttergatten) und ob sie sich nach dem 13.9. nicht beim arbeitsamt gemeldet hat. wenn sie länger wie ein jahr in ausbildung war, hat sie anspruch auf arbeitslosengeld und wird dadurch erneut pflichtversichert, wodurch das problem auch gelöst wäre. ich hoffe, sie hat sich dort auch gemeldet… viele machen das nicht, und das wäre eine riesendummheit, das nicht getan zu haben.
würd mich freuen, dir helfen zu können.
viele grüße
thomas1710
PS: bin bis Sonntag nicht mehr online, würd mich dann aber gleich melden, wenn ich die Antworten habe!