Hilfe! fristlose kÜndigung wÄhrend krankheit

Hallo!

Bitte euch schnellstens um Rat und Tat!
Die Sache wird kurz gefasst.
Ein Mitarbeiter einer Gießerei ist seit 2001 dort angestellt.
Vor ein paar Monaten bekam dieser Mitarbeiter während seiner Krankheit zuerst ein Aufhebungsvertrag angeboten.
Doch dieser wurde nicht direkt angenommen aber auch nicht abgelehnt,weil eine 3wöchige Frist gesetztlich gegeben ist.
Aber als der auf seine Frist bestand wurde ihm gesagt:„Wenn Sie das nicht annehmen dann müßen wir Sie kündigen“!
Daraufhin verließ der Arbeiter das Büro.
Doch während dieser Frist kam schon die fristlose Kündigung und eine eine Woche später die fristgerechte .
Durch den Betriebsrat erfuhr der Arbeiter das der Chef ihm beschatten ließ während seiner Krankheit.
Das Problem ist das der Arbeiter in der Zeit einen sehr guten Freund in der Gastronomie bei einigen Lieferfahrten
aushielf.
Dieser Freund ist nicht der Inhaber der Gastronomie sondern nur ein Fahrer.
Der Inhaber war während dieser Zeit nicht dort somit wußte er nichts davon.
Es gab kein geld für die Sache.
Ist das keine Verletztung der Privatsphäre ?
BITTE wer ähnliches erlebt hat Tipps geben.

Arbeiten während der Krankschreibung ist erstmal ein fristloser Kündigungsgrund, allerdings können Anwält dort manchmal Wunder vollbringen. Sprich mit einem.

Hier wird man nicht viel helfen könne/dürfen.

Das Problem ist das der Arbeiter in der Zeit einen sehr guten
Freund in der Gastronomie bei einigen Lieferfahrten
aushielf.

Die Sache ist ja wohl mehr als klar. Und jetzt will sich der Arbeiter als die arme Unschuldsperson hinstellen oder wie?
Die einstellung mancher Menschen ist schon sehr merkwürdig…

Hi,

zur rechtlichen Sache (also ob das korrekt ist mit Kündigung wegen einer Krankheit und ob alle Fristen eingehalten wurden etc.) kann ich Dir nix sagen, da wäre es wirklich schlau, einen Fachanwalt zu bemühen.

Für die Hilfe beim Kumpel würde ich mal annehmen, dass es einen Unterschied macht, weswegen man krank geschrieben war. Aber generell ist’s natürlich nicht die schlaueste Idee der Welt, während einer Krankschreibung woanders zu „arbeiten“ (und dazu zählt auch „dem Kumpel in seiner Firma helfen“). Aber auch das wird Dir ein Anwalt verbindlich beantworten können.

Achja, parallel zum Anwaltsbesuch würde ich mich sofort zum Arbeitsamt begeben und den Sachverhalt schildern. a) musst Du das eh, weil ja Arbeitslosigkeit akut droht und b) haben die unter Umständen Fachleute, die Dich entsprechend unterstützen und beraten können.

*wink*

Petzi

Hallo!

Danke für die Antworten.
Ein Anwalt wurde schon eingeschaltet.
Auch wenn einige Leute das nicht glauben können,das es wirklich nur um einige Fahrten ging,wobei es einfach nur um einen Gefallen ging.
Der Gekündigte geht auch in den Laden um die Leute dort zu besuchen,dabei setzt man sich hin und ißt auch was.
Wo ist das Problem?
Diese Person arbeitet in einer Gießerei und war krank geschrieben weil er eine Schnittwunde über 4Fingern hatte,die genäht werden mußten.
Mit nur einer Hand in einer Gießerei zu arbeiten ist unmöglich,wer in dem Beruf tätig ist weiß warum.
Es gibt doch aber auch Privatsphäre ,selbst wenn man krank geschrieben ist .
Den Gefallen hätte man auch tun können ,wenn mann nicht krank wäre.
Also das auf einer Art und Weise ist das eine Belästigung wenn man sich vorstellt das jemand den jenigen verfolgt auf Schritt und Tritt .
Wenn man im nach hinein mal drüber nachdenkt ist das einfach nur Krank,man fühlt sich nicht mehr sicher.
Dieser Dedektiv hat vielleicht Sachen gesehen die auch unangenehm sein können.
Ganz ehrlich aber der Gekündigte fühlt sich immer noch beobachtet,das ist kein schönes Gefühl.

Danke an Allee!

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Antwort ohne Grossschrift
Hallo

Mit eine entscheidende Frage wird sein, wie lange der AG schon davon wußte, daß der AN während der AU gearbeitet hat, als er die fristlose Kündigung aussprach.

BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

eine Tätigkeit trotz AU auszuüben, ist erst mal gar nicht so sehr das Problem, auch wenn das auf den ersten Blick für viele komisch aussieht. Es ist sehr gut möglich, daß ein AN mit mehreren Arbeitsverhältnissen für das Eine AU ist und trotzdem beim anderen AG arbeitet. Das ist jeweils nur eine Frage der konkreten arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
Im geschilderten Fall stellt sich das aber sehr problematisch dar. Es bedarf nicht sehr viel Phantasie, um bei einer verletzten Hand als AU-Grund auf die Idee zu kommen, daß die Übernahme von „Auslieferungsfahrten“ als genesungswidriges Verhalten und damit als (schwere) Verletzung von wichtigen arbeitsvertraglichen Nebenpflichten betrachtet werden sollte. Die Tatsache eines „Freundschaftsdienstes“ ist dabei gar nicht so bedeutend. Dieser AN hätte halt mal vorher sein Hirn einschalten sollen un/oder VORHER jemanden fragen sollen, der von der Materie Ahnung hat.
Das ein AG bei begründetem Verdacht den Sachverhalt aufklären (lassen) will, ist legitim und grundsätzlich zulässig, der AN hat nunmal durch sein Verhalten Anlass gegeben. Deswegen ist auch erst mal das bloße Empfinden des AN nachrangig.
Ob der Detektiv „unsaubere“ Methoden angewandt hat, ist arbeitsrechtlich nachrangig, da es kein automatisches Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen würde. Außerdem müßte der AN dieses nachweisen.
Selbst wenn die Überwachung des AN unter Verletzung eines Mitbestimmungsrechts des BR erfolgt wäre, hätte dies nicht unbedingt für das Kündigungsschutzverfahren des AN Folgen.
Aufgrund der Falldarstellung kann man unter dem Vorbehalt der exakten Klärung einiger Details schon zu der Auffassung kommen, daß der AN sich hier zumindest grob fahrlässig genesungswidrig verhalten hat und froh sein muß, wenn er mit einer Abmahnung davon käme.
Als BR würde ich jedenfalls einen solchen AN nicht unbedingt schützen wollen.

&Tschüß
Wolfgang

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Nein, arbeiten während einer Krankschreibung ist meines bescheidenen Wissens per se noch kein Kündigungsgrund. Man darf alles machen, was der Genesung nicht entgegensteht, was also ärztlicherseits erlaubt ist oder wäre.
Z.B. für die eine Bürotätigkeit zu krank sein, aber für die andere nicht, würde wohl schwer zu begründen sein. Und zum Autofahren wird man beide Hände benötigen …

OK ,jetzt wird der Beruf genauer beschrieben.
In der Vollzeitstelle handelt es sich um eine Gießerei.
In der Gießerei wird richtig angepackt, d.h. für den Job braucht man alle Fälle beide Hände.Man kann wirklich nichts mit nur einer Hand dort anfangen.
Auto fahren mit einer Hand und der zweite Hand so eingepackt,dass die Finger spitzen frei sind somit das Schalten machbar ist ,kann man mit der Gießerei Arbeit nicht vergleichen.
Die Auslieferungsfahrt sollte wie schon erwähnt ein Gefallen für den eigentlichen Fahrer sein,der Inhaber weiß nichts von der Sache.
Er war nicht da.
Sollte eurer Meinung nach der Dedektiv mit seiner Beobachtung nicht für Gerechtigkeit sorgen?
Wieso macht der dann nur Fotos in dem der Beobachtete nur Belastet wird?
Wieso auch nicht von den eigentlichen Situationen ?
Wieso man EIGENTLICH dorthin geht?
z.B. wie man zusammen sitzt oder was isst,einfach die Zeit vertreibt???

Was sagt Ihr noch dazu??

Hallo,
ja, ich hörte schon, daß die Arbeit in einer Gießerei körperlich anstrengend ist. Es dürfte Chancen geben, damit vor Gericht durchzukommen, aber wie so etwas ausgeht, weiß wohl niemand sicher im voraus.
Ich meine, daß man solch eine Kündigung generell vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen sollte, wenn es nicht ganz eindeutig ist. Wenn aber ohnehin bereits ein Anwalt zur Verfügung steht, dann erübrigt sich die Frage hier wohl, weil der Anwalt die Angelegenheit besser beurteilen können wird.
Gruß immerso

OK ,vielen Dank.
Das Thema wird geöffnet wenn ein Urteil gefallen ist,falls erwünscht.
Am 13.07. ist es dann soweit.

Bis dahin ,angenehme Tage!

OK ,jetzt wird der Beruf genauer beschrieben.
In der Vollzeitstelle handelt es sich um eine Gießerei.
In der Gießerei wird richtig angepackt, d.h. für den Job
braucht man alle Fälle beide Hände.Man kann wirklich nichts
mit nur einer Hand dort anfangen.

Hallo, das wird ja immer schöner

Auto fahren mit einer Hand und der zweite Hand so
eingepackt,dass die Finger spitzen frei sind somit das
Schalten machbar ist ,

Wie wäre es, wenn dieser AN noch mal ein bißchen theoretischen Unterricht in einer Fahrschule macht, um halbwegs über die Anforderungen zur Teilnahme am Strassenverkehr im Bilde zu sein ? Mit einer und ein bißchen Hand kann man nicht dauerhaft sicher fahren. Wenn dann auch noch mit der verletzten Hand geschaltet wird, ist das genesungswidrige Verhalten eigentlich sehr offensichtlich, weil ja die verletzten Fingerglieder immer wieder bewegt bzw. angespannt werden.

kann man mit der Gießerei Arbeit nicht
vergleichen.

Spielt absolut keine Rolle.

Die Auslieferungsfahrt sollte wie schon erwähnt ein Gefallen
für den eigentlichen Fahrer sein,der Inhaber weiß nichts von
der Sache.

Na fein. Der Freund hat auch schon wohl wenig nachgedacht, denn auch der Freund hat einen nicht unerheblichen Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten begangen. Übel kann das aber auch für den AG des Freundes ausgehen, denn dieser könnte bei einem Unfall seinen Versicherungsanspruch verlieren, wenn nicht der vorgesehene und eingeteilte Fahrer auf dem Fahrzeug war.

Er war nicht da.

Da wurde also Vertrauen erheblich mißbraucht.

Sollte eurer Meinung nach der Dedektiv mit seiner Beobachtung
nicht für Gerechtigkeit sorgen?

Wo lebst du denn ? Hast Du zu viele schlechte US-Serien gesehen mit unrealistisch edlen Streitern für Recht und Gerechtigkeit ?

Wieso macht der dann nur Fotos in dem der Beobachtete nur
Belastet wird?

Weil er nur das macht, was ihm sein Auftraggeber bezahlt - nicht mehr !

Wieso auch nicht von den eigentlichen Situationen ?
Wieso man EIGENTLICH dorthin geht?

Woher soll der das wissen ?

z.B. wie man zusammen sitzt oder was isst,einfach die Zeit
vertreibt???

Ach ja ? und zwischendurch ein bißchen Auslieferungsfahrten macht ?

Was sagt Ihr noch dazu??

Der geschilderte Fall zeigt, daß der Gießereiarbeiter im günstigsten Fall ziemlich naiv ist, im ungünstigsten Fall ziemlich dreist und uneinsichtig.
Aufgrund der obigen Fallschilderung ist m. E. die fristlose Kündigung mehr als gerechtfertigt und der AN kann froh sein, daß er sich nicht auch noch Punkte und/oder Fahrverbot eingefangen hat.
Nicht ausgeschlossen ist auch, daß sich der AG die Kosten des Detektives im Wege des Schadensersatzes - wohl zu Recht - beim gekündigten AN einklagt.

Kopfschüttelnd
Wolfgang