Hilfe! Führerschein weg, wir komm ich zur Arbeit?

Hallo liebe Experten!

Ich hoffe jemand von Euch kann mir weiterhelfen. Ich bin Anfang September mit auf jeden Fall über vierzig km/h zuviel geblitzt worden. Es war ausserhalb der Ortschaft und 70, habe mich total versehen und überhaupt nicht aufgepasst, ich dachte dort wäre 100. Gerade erst bin ich mit 70 km/h in der Ortschaft angehalten worden. Laut Bußgeldkatalog werde ich nun meinen Führerschein einen Monat los. Der Weg zu meiner Arbeit ist etwas über 30 km (eine Strecke) und ich habe weder die Möglichkeit daß mich ein Kollege mitnimmt oder mit dem Zug oder dem Bus zu fahren. Ich habe schon in den Supermärkten Zettel aufgehängt aber es meldet sich niemand, hätte ja sein können daß zufällig jemand in meine Richtung fährt. Nun meine Frage: Gibt es irgendeine Sonderregelung oder sowas wenn man keine Chance hat zur Arbeit zu kommen? Leider habe ich nicht mehr so viel Urlaub und unbezahlten Urlaub kann ich für so lange Zeit auch nicht nehmen. Früher gab es doch mal die Regelung daß man in so einem Fall noch Mofa oder Roller fahren darf. Gibt es diese Regelung noch? Würde mich echt freuen wenn mir jemand einen Tip geben kann was ich tun kann um meine Arbeit nicht zu verlieren. Vielen Dank schonmal!

Gruß,
Sandra

Hallo Sandra,

die 70 im Ort sind, zumindest Führerscheintechnisch, noch im unkritischen Bereich. Bleibt also der Fall anfang September. Da würde ich erstmal abwarten, was der Bescheid bringt - vielleicht hast du Glück und schrammst so gerade noch am Fahrverbot vorbei (gibt es IMHO erst am 41 km/h zuviel und Tachos zeigen i.d.R. zuviel an). Bis zum Bußgeldbescheid werden mit Sicherheit noch ein paar Wochen vergehen und als Ersttäterin hast du dann einen Zeitraum von mehreren Monaten, in denen du dein Fahrverbot antreten kannst. Dann dürfte es auch mit deinem Urlaub nicht mehr soooo kritisch aussehen, wenn der Zeitraum ins nächste Jahr fallen sollte, oder?

Grüßle
Frank K.

Hi,

es gäbe noch die Möglichkeit das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Geht aber meist nur bei Ersttätern.

Geh deshalb zum Anwalt, der kennt die nützlichen Begründungen.
gruss
winkel

Hallo Frank!

Vielen Dankf für die Antwort.

Wenn die Tachos zu wenig anzeigen kann ich vielleicht tatsächlich noch Glück haben, aber ich bin mir ziemlich sicher daß ich mehr als 40 km/ zuviel drauf hatte. Bin natürlich als erstes vor Schreck auf die Bremse und habe dann erst nachgesehen.

Bis zum Bußgeldbescheid
werden mit Sicherheit noch ein paar Wochen vergehen und als
Ersttäterin hast du dann einen Zeitraum von mehreren Monaten,

Ersttäterin bin ich ja leider nicht mehr. Wie gesagt, ich wurde ein paar Woche vorher schonmal mit 70 in der Ortschaft angehalten. Das zweite Mal war dann der beschriebene Fall: 70 km/h erlaubt und ich bin mind. 110 gefahren. Vielleicht habe ich es etwas unglücklich beschrieben.

in denen du dein Fahrverbot antreten kannst. Dann dürfte es
auch mit deinem Urlaub nicht mehr soooo kritisch aussehen,
wenn der Zeitraum ins nächste Jahr fallen sollte, oder?

Das stimmt schon, im nächsten Jahr sieht es besser aus, aber dafür würde fast mein kompletter Jahresurlaub draufgehen…

Naja, trotzdem nochmal vielen Dank!
Sandra

Hallo!

Auch Dir vielen Dank für die Antwort!

Leider bin ich in einer absolute Krise was Geld angeht, einen Anwalt oder eine höhere Strafe kann ich mir nicht leisten.

Trotzdem vielen Dank nochmal!!
Gruß, Sandra

es gäbe noch die Möglichkeit das Fahrverbot in eine Geldstrafe
umzuwandeln. Geht aber meist nur bei Ersttätern.

Geh deshalb zum Anwalt, der kennt die nützlichen Begründungen.

Hi Sandra,

Ersttäterin bin ich ja leider nicht mehr. Wie gesagt, ich
wurde ein paar Woche vorher schonmal mit 70 in der Ortschaft
angehalten. Das zweite Mal war dann der beschriebene Fall: 70
km/h erlaubt und ich bin mind. 110 gefahren. Vielleicht habe
ich es etwas unglücklich beschrieben.

Für 70 in der Ortschaft hast du aber doch kein Fahrverbot erhalten, oder? IMHO gibt 20km/h zuviel (innerorts) nur ein Bußgeld - weder Punkte noch Fahrverbot.
Wenn im zweiten Fall der Tacho 110 km/h angezeigt hat, hast du gute Chancen unterhalb den 41 km/h zu bleiben. Wie gesagt, zum einen zeigt der Tacho im Normalfall zuviel an, zum anderen werden noch ein paar km/h Meßtoleranz abgezogen. Warte also erstmal den Bußgeldbescheid ab.

Gruß
Frank K.

Hallo Sandra,

erst einmal abwarten, ob und was auf Dich zukommt. Blüht Dir ein Fahrverbot, kann ich Dir nur dringend empfehlen, die Sache hinter Dich zu bringen und auf den Gang zum Anwalt zu verzichten. Es ist wirklich zum Fenster hinaus geworfenes Geld. Mehr als eine Verzögerung des Fahrverbots wird der Anwalt nicht erreichen und Du hast auch noch die Rechnung des Advokaten am Hals.

Alle Argumente, wie bitter Dich das Fahrverbot trifft, werden Dir nicht helfen. Wenn Du Dir den täglichen Weg zur Arbeit per Taxi nicht leisten willst/kannst, mußt Du eben mit dem Fahrrad fahren :smile: oder Urlaub nehmen. Da hilft alles Diskutieren rein nichts, zur Not mußt Du eben den größten Teil des Jahresurlaubs darauf verwenden. Immerhin kannst Du Dir bei erstmaligem Fahrverbot den Zeitpunkt innerhalb der nächsten 3 Monate aussuchen und dann dafür schon den Urlaub des nächsten Jahres nehmen.

Vor ziemlich genau 2 Jahren ist mir das Gleiche passiert. Wurde mehrmals mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn geblitzt, brachte so ungefähr 14 Punkte in Flensburg und das war’s dann. Alles Reden und Schreiben, daß an meinen Fahrten ein Betrieb hängt und ich damals täglich 80 km einfache Strecke zwischen Wohnung und Firma zu fahren hatte, war für die Katz. Der Schein war für 4 Wochen weg. Seitdem fahre ich aber sowas von vorschriftsmäßig… Höchstgeschwindigkeit + Mehrwertsteuer, aber mehr bestimmt nicht mehr. Und in ein paar Wochen werden alle meine Punkte gelöscht, ich hab’ wieder eine blütenweiße Weste und kann über diese elenden Verkehrsrüpel herziehen, diese Raser, der Führerschein gehört denen abgenommen…

Gruß
Wolfgang

Um das Durcheinander etwas zu Beseitigen
… ich bin das erste mal mit 70 km/h in der Ortschaft geblitzt worden. Dafür mußte ich 35 Euro zahlen, sonst nichts. Das zweite Mal wurde ich mit mindestens 110 km/h ausserhalb der Ortschaft wo 70 war geblitzt worden. Auf den Bußgeldbescheid warte ich noch…

Sorry, hab es wohl echt ein bisschen blöd beschrieben.

Danke nochmal!
Sandra

Hallo Sandra,

ich kann Dir aus Erfahrung sagen, das der Lappen weg ist, wenn er Dir wirklich abgenommen wird.
Einer meiner Fahrer war abends in der Kneipe und ging zu Fuss nach Hause. Am nächsten Morgen fuhr er mit dem Motorroller zum Bäcker und wurde prompt angehalten. Fazit 1,1 Promille Restalkohol ( Ich möchte nicht wissen, wieviel er an dem Abend davor hatte) und Lappen ca. ein Jahr weg. Er war Ersttäter. Auch meine schriftliche Bestätigung, das er den Führerschein für die Arbeit braucht, hat nicht geholfen.
Könnte ja sein, das Du mehr Glück hast, aber ich würde mir da nicht soviel Hoffnung machen. Es kann auch sein, das bis die Sache bearbeitet ist, hast Du eh Deinen Schein wieder.

Gruß
roland

Hallo Wolfgang!

Vielen Dank für die Antwort! Dann werde ich wohl am Besten abwarten und hoffen daß der Bescheid möglichst spät kommt damit ich den Führerschein erst nächstes Jahr abgeben musst, schade um den Urlaub aber die Konsequenzen werde ich dann wohl tragen müssen. Hatte nur gedacht, daß es evtl. noch möglich ist Roller oder Mofa zu fahren…

Danke trotzdem nochmal!

Sandra

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Hallo Roland!

Auch Dir vielen, vielen Dank für die Antwort. Ich sehen schon, mir bleiben nicht viele Möglichkeiten. Wie gesagt, ich hatte gehofft daß ich noch Roller oder Mofa fahren darf aber das war wohl nix…

Gruß,
Sandra

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Hallo Sandra,
hast du schon den Anhörungsbogen erhalten?
wenn ja: Außerorts mehr als 41 km/h zu schnell (innerorts 31) und der FS ist für einen Monat (nicht 4 Wochen!!) weg.
Wenn du Erststäterin bist, kannst du nach der Rechtskraft des noch kommenden Bußgeldbescheides 6 Monate Zeit, das Fahrverbot „anzutreten“.
In der Zeit musst du entweder Urlaub nehmen, Taxi fahren oder das Fahrrad nehmen.
Auf gar keinen Fall darfst du ein Mofa Fahren da das Fahrverbot sich auf Kraftfahrzeuge bezieht - ein Mofa ist ein solches!!!

Du kannst natürlich auch mit der Behörde verhandeln (dort arbeiten, meistens, Menschen) oder Einspruch einlegen mit dem Ziel, das das Gericht das Fahrverbot nicht anordnet. Eine dann wahrscheinlich höhere Geldbuße kannst du auf Antrag in Raten zahlen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Sandra,

wenn ich mich nicht sehr irre, müsstest Du dann Mofa (oder Mofaroller) fahren dürfen, wenn alter als ungefähr 35 bist.
Damals waren Mofas frei ab 15.
Ob es Spass macht im Winter täglich 2mal 30 km Mofa zu fahren ist eine andere Frage.

Max

neien
Hi Max,

ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung :wink:

Ein Fahrverbot verbietet des Fahren mit Kraftfahrzeugen.
Kraftfahrzeuge sind „maschinell angetriebene, nicht an Gleise gebundene Landfahrzeuge“.
Da fällt ein Mofa drunter.
Vollkommen egal ist es, ob für dieses Kraftfahrzeug eine Fahrerlaubnis erforderlich ist oder nicht.

Gruß
HaWeThie

NB Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis.

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Ein Fahrverbot verbietet des Fahren mit
Kraftfahrzeugen.
Kraftfahrzeuge sind „maschinell angetriebene, nicht an Gleise
gebundene Landfahrzeuge“.

Hallo,

also schleunigst PPL machen, Flugzeug kaufen und schon ist das Problem gelöst.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

also meines Wissens fallen Mofas nicht unter Kraftfahrzeuge.
MOfas sind Fahräder mit Hilfsmotor. Deshalb müssen sie auch auf dem Fahradweg fahren.
Ich kann mich auch an einen Handwerker erinnern, der, weil zeitweise ohne Führerschein, mit dem Mofa zu uns kam.
Früher gab es für Mofas keine Prüfbescheinigung (ich glaube bis 1980), mit der Vollendung des 15ten Lebensjahrs durfte man fahren.
DA es Bestandsschutz gibt, dürfen das alle, die damals 15 waren immer noch.

Max

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Hi,

die 35 EUR in der Ortschaft waren eine Verwarnung, die zählt insoweit nicht mit. Also gilt ,das Du bei der größeren Sache als Ersttäter behandert wirst.
Gehen wir mal von 118 km/h aus, Tacho zeigt da meist 5 km/h mehr an, außerdem werden mindestens 3 km/h Toleranz abgezogen, da wären es nur 40 zu viel. Also abwarten…

Gruß,
Micha

Mofa ist Kraftfahrzeug…
Auch wenn es kurios ist, wer betrunken erwischt wird darf meist Mofa weiterfahren, wer zu schnell fährt nicht.

FÜHRERSCHEIN (Entzug und Wiedererteilung)
Zunächst ist zwischen Fahrverboten und Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden:

  1. Fahrverbot
    Bei Verhängung eines Fahrverbotes, wie dies z.B. bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht kommt, behält der Führerscheininhaber seine Fahrerlaubnis.
    Der Führerschein (also das stück Papier, bzw Plastik) wird lediglich für den Zeitraum der Verbüßung des Fahrverbotes in amtliche Verwahrung gegeben und wird nach Ablauf der Fahrverbotsfrist dem Führerscheininhaber wieder ausgehändigt. Während der Dauer eines Fahrverbotes darf kein Kraftfahrzeug - auch kein Mofa - im Straßenverkehr geführt werden.

  2. Entziehung der Fahrerlaubnis
    Wird ein Führerschein entzogen, wie dies z. B. durch Strafurteil oder Strafbefehl erfolgen kann, wird der Führerschein endgültig eingezogen und vernichtet.Trotz einer Entziehung der Fahrerlaubnis darf ein Mofa dann weiterhin im Straßenverkehr geführt werden, wenn entweder der Betroffene vor dem 1.4.1965 geboren ist (§ 76 Nr. 3 FeV) oder wenn der nach dem 1.4.1965 geborene Betroffene die Mofaprüfbescheinigung gemäß § 5 FeV innehat und diese nicht ebenso wie der Führerschein entzogen wird.
    Im Strafbefehl oder im Strafurteil wird regelmäßig eine sogenannte „Sperrfrist“ vorgesehen, binnen derer die Verwaltungsbehörde einen neuen Führerschein nicht erteilen darf.Die Sperrfrist beginnt bei Rechtskraft des Urteils mit dessen Verkündung und bei Rechtskraft eines Strafbefehls ab dem Tag der Unterzeichnung des Strafbefehls durch den Richter. Das Gericht hat gemäß § 69 a Abs. 4, 6 StGB bei der Bemessung der Sperrfrist die bisherige Dauer einer vorläufigen Entziehung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheines zu berücksichtigen.

Mofa = Kfz, siehe z.B.:
http://www.burhoff.de/rspr/texte/i_00028.htm

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/karlsruhe/zbs/zb…

M.

Tach nochmal,

oh Gott, dann habe ich ja 6 Jahre den Leuten was Falsches erzählt :wink:
Schau in meine ViKa - so’n bischen Ahnung habe ich von der Materie.

(1) Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.

(2) Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.

Frage: Wird ein Mofa maschinell angetrieben?
Antwort: ja

Frage: Ist ein Mofa an Gleise gebunden?
Antwort: nein

Frage: Ist ein Mofa ein Landfahrzeug?
Antwort: ja

Somit ist ein Mofa nach Definition ein Kraftfahrzeug.

Frage: Fährt ein Mofa schneller als 6 km/h?
Antwort: sischer dat.

Somit fällt es auch nicht unter die Negativdefinition des Straßenverkehrsgesetzes.

Gruß
HaWeThie

noch was:
Hallo- nochmal ich,

also meines Wissens fallen Mofas nicht unter Kraftfahrzeuge.
MOfas sind Fahräder mit Hilfsmotor. Deshalb müssen sie auch
auf dem Fahradweg fahren.

nein!!!
Mofas dürfen nur auf dem Radweg fahren, wenn es ausdrücklich durch Zusatzschild erlaubt ist!!!

Das ist Anfang der 90er Jahre so geändert worden.
Die Straßenverkehrsbehörden mussten damals überall die Schilder „keine Mofas“ abmachen und an den anderen Stellen die mit „Mofas frei“ aufhängen.

Gruß
HaWeThie

(ab und an sollen ja Gesetze und Verordnungen geändert werden